Beiträge von Uta

    Ich würde ihn etwas höflich "beschämen" und in einem Weihnachtsgruss nebenbei bemerken, dass ich den zeitnah folgenden Raten zuversichtlich entgegensehe...:)

    lach mich weg :D

    Also wenn die kein Geld wer dann....mehr kann ich dazu leider nicht sagen. Nur so viel das die mehr als man ausgeben kann n einem Leben.

    Guter Tipp werde ich machen......egal wie lange die zeit haben.

    Ich habe mich entschlossen denen den Brief morgen per Einwurf Einschreiben zu schicken.

    Vilen Dank Euch und schöne Festtage.:)

    Ps: 1 raten waren 98 €, da die Rückzahlung 296 € und ein paar Zerquetschte ist.

    LG Uta

    Tatsache 2: Bei einem Auszug im Laufe des Jahres (hier dürfte es wohl der Oktober gewesen sein) ist die Betriebskostenabrechnung für 2010 noch nicht fällig und sicherlich noch nicht erstellt. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil für eine mögliche Nachzahlung einbehalten.

    Ich versuche es mal zusammen zu fassen.

    Wir haben die Wohnung am 30.09.2010 verlassen mit Übergabe Protokoll. Komplett renoviert, Vermiert war mit allem einverstanden was renoviert worden ist, zu Reparieren oder sonstiges gab es nichts.
    Der Vermieter teilt uns mit das er die Kaution behält bis die Betriebskostenabrechnung für 2010 gemacht worden ist. Diese wurde uns vor 12 Tage vom Hasuverwalter zugeschickt, also ist diese auch schon fertig. Der Hasuverwalter verlangt unsere Bankverbindung damit er die Kaution zurück zahlen kann.

    Als nichts kam,haben wir angerufen....wie es oben geschrieben steht.


    Ex Vermieter hat uns gestern die 1 Raten der Kaution zurück gezahlt.

    Hm also scheint es nicht richtig zu sein.....das ich gelesen habe wenn die Betreibskostenabrechnung gemacht worden ist und der Vermieter die Nachzahlung die ihm für das Jahr in dem Ausgezogen worden ist verrechnet hat. Die kaution dann auch direkt auszahlen muß????????

    Sondern ich ihm 6 Monate Zeit geben muß??????
    In dem Brief den ich vorbereitet hat wollte ich natürlich einen Termin reinsetzen!!!!!

    LG Uta

    Der Vermieter kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution. Da die Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr noch nicht erstellt ist, kann er für die Abrechnung einen Teil der Kaution (eine mögliche Nachzahlung) einbehalten.

    Weitere Infos hier: Rückzahlung der Mieterkaution

    Das habe ich alles gelesen. Ich habe auch gelesen das wenn die Betriebskostenabrechnung (Endabrechnung) vorliegt und er einen Teil schon verrechnet hat, bei uns 350 €, muß der Vermieter die restliche übrig gebliebene Kaution sofort auszahlen.

    Und dies nicht in Teilbeträgen oder Raten.

    Danke für die Antworten. Ich habe einen Brief fertig gemacht in dem ich geschrieben habe, das ich eine Schriftliche Antwort möchte und ich mich gegebenen Falls an einen Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit wende. Diesen Brief werde ich per Einwurf einschreiben schicken.

    Danke nochmals.

    Gruß Uta

    Hallo,

    ich habe eine Frage mein Ex-Vermieter hat nach Wohnungsübergabe die Mietkaution einbehalten, das war vor 2 Monaten. Mit dem Kommentar das Sie das mit der Nachzahlung der Endabrechnung verrechnen wollen. Was Sie nun auch gmeacht haben und mir damals neu war. Aber als mich Infomiert hatte gelesen habe, das ein Vermieter das seti einigen Jahren darf.

    Die Endabrechnung wurde es erst auf Nachfrage geschickt, mit der Frage das Hausverwalters ob wir diese wicklich haben wollen. Und ob wir den rest unserer Kaution auch haben wollen. Nun sind an uns vo Vermieter noch 300 € zu zahlen.

    Wir haben 10 Tage gewartet es kam nichts, mein Mann rief an und der Ex Vermieter meinte Sie zahlen uns das in raten zurück und legte auf.

    Nun mein Frage an Euch, da ich im Netzt nichts finden konnte. Darf der Vermieter die Mietkaution in raten zurück zahlen????
    Und müssen wir uns damit abfinden obwohl wir das nicht angeboten haben???

    Meiner Meinung nach muß der Vermieter die Kauion auf ein Sparbuch legen und mir sogar die Zinsen auszahlen und darf die Kaution nur für Betreibskosten die noch zu zahlen sind verbrauchen und Schäden an der Wohnung natürlich, wenn welche vorhanden sind und Renovierung oder so......

    Über eine Antwort würde ich mich freuen....evt. auch einen § den ich ihm um die Ohren schmeißen kann....einen Brief habe ich schon angefangen zu schreiben. DANKE VORAB......:-)

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