Hallo,
in einem Mehrparteienhaus ist ein Teil der Warmwasserzähler geeicht, ein Teil jedoch bereits seit 7 Jahren nicht mehr geeicht. Dennoch wurde bisher verbrauchsabhängig anhand der jährlichen Ablesungen abgerechnet.
Eine Mietpartei beanstandet nun die Nutzung abgelaufener Zähler. Welche Nebenkostenabrechnungen sind nun anfechtbar?
1. Die Abrechnungen der Mietparteien mit abgelaufenen Zähler
2. Alle Abrechnungen, da nicht geeichte Zähler wie "nicht vorhanden" gelten und eine rechtssichere Zuordnung der Warmwasserverbräuche nach Verbrauch nicht möglich ist.
Und weiter:
Ist nur die aktuelle Nebenkostenabrechnung anfechtbar oder sind die Abrechnungen der letzten 7 Jahre rückwirkend noch anzufechten, da den Mietparteien die abgelaufene Eichung der Zähler erst jetzt bekannt wurde.
Und zusätzlich:
Die Ablesekosten wurden auf die Mietparteien umgelegt. Sind diese zu erstatten, da eine nicht verwendbare Ablesung der Zähler gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt und den Mietparteien nicht zuzumuten ist.