Vermieter hat Meite und Nebenkosten flasch addiert - Nachzahlung rechtens

  • Hallo,

    unser Vermieter hat sich um 100.- zu unseren Gunsten bei der Addition von Miete und NK verrechnet.
    Wir haben eine Ankündigung erhalten, dass wir ab sofort 100.- mehr zahlen müssen.
    Bislang ist das keinem von uns aufgefallen.

    Die Erhöhung der Miete ist zwar ärgerlich, aber was viel schlimmer ist:
    Er fordert jetzt eine Nachzahlung aller bislang erfolgten Mieten in Höhe von € 3.500,-.

    Darf er das? Schließlich ist der Fehler ja sein verschulden gewesen.

    Vielen Dank für einen schnellen Rat,

    Yvonne

  • Zitat

    unser Vermieter hat sich um 100.- zu unseren Gunsten bei der Addition von Miete und NK verrechnet.

    Was heißt denn verrechnet? Es muss die Miete gezahlt werden, die im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    unser Vermieter hat sich um 100,--zu unseren Gunsten bei der Addition von Miete und KN verrechnet.

    Wie kann man das verstehen? Miete ist ja ein fester monatl.Betrag und NK-Vorauszahlung wird jährlich abgerechnet. Wie kommt es da zu einer Addition?

    Ich würde Dir raten die fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren und dem VM die €100 zurückerstatten. Er wird es sicher selber auch bemerken und es würde sich gut machen, wenn Du Ehrlichkeit beweist.
    Wäre für das weitere Mietverhältnis sicher von Vorteil.

  • Also, wir wohnen inzwischen fast 3 Jahre dort.
    Unser Vermeter hat damals im Mietvertrag die Miete und die Nebenkosten falsch addiert.
    Anstatt 1.065€ hat er als Warmmiete 965€ eingetragen.
    Werder uns noch dem Vermieter ist dies aufgefallen.


    Jetzt hat er bei der Durchsicht seiner Mietverträge seinen Fehler bemerkt und uns informiert, dass ihm dieser Fehler unter laufen ist und uns gebeten, dass wir zukünftig 100.- mehr Gesamtmiete bezahlen sollen.
    Das ist auch kein Problem.

    Allerdings hat er jetzt für die über die letzten Jahre inzwischen 35 gezahlten Mieten rückwirkend die 100.- für jeden Monat eingefordert.
    Somit sollen wir jetzt 35 Monate x 100€ = 3.500€ nachzahlen.

    Meine Frage ist, darf er das, auch wenn er auf selbstverschulden hin die kaltmiete mit den Nebenkosten falsch addiert hat?
    Haben wir eine realisitische Möglichkeit dagegegen Einspruch einzu legen oder befindet sich unser Vermieter damit vollkommen im Recht?

    Jetzt auf einen Schlag so eine massive Nachzahlung ist echt ein Brocken ;)

    Ich danke Euch!!

  • Immer noch unklar.
    Scannen Sie die Passage des Vertrages mal hier ein.
    Es sind offenbar 2 Dinge: Kaltmiete und Nebenkosten.
    Maßgeblich ist was geschrieben steht.
    Ohne die genaue Festlegung kann ich nicht genau antworten

  • Richtig. Im Mietvertrage eingetragen sind als Kosten zum einen die Kaltmiete mit 875,00€ + darunter die Nebenkosten von 190,00€.
    Darunter befindet sich eine Zeile, in der man die beiden addiert und die Gesamtsummer der Miete, also die Warmmiete einträgt.

    Und in dieser Zeile der Gesamtmiete hat unser Vermieter damals vor knapp 3 Jahren beim Ausfüllen des Mietvertrages einen Rechenfehler gemacht.
    Normalerweise wären Gesamtmiete 1.065,00 € raus gekommen, er hat sich um 100,00€ vertan und hat stattdessen in die Zeile als Gesamtsumme 965,00€ eingetragen.
    Wir als Mieter haben es damals nicht bemerkt und unser Vermieter hat erst jetzt, knapp 3 Jahre später bemerkt, welcher Fehler im unterlaufen ist.
    Nun hat er uns darüber informiert und uns darauf hingewisen, dass wir ihm für alle bislang gezahlten Mieten die fehlende Differenz von 100,00€ im Monat nachzahlen sollen, insgesamt also 3.500€.

    Ich werde, wenn ich später zu Hause bin, die entsprechende Passage kopieren und zur Ansicht zur Verfügung stellen.

    Ich bedanke mich auf jeden Fall schon einmal recht herzlich für die Bemühungen und die Hilfe


  • Im Mietvertrage eingetragen sind als Kosten zum einen die Kaltmiete mit 875,00€ + darunter die Nebenkosten von 190,00€.

    Das sind die maßgeblichen Beträge. Diese müssen und sind auch einzeln zu betrachten.
    Ihre monatliche Zahlung hätte also in der Summe 1065,--€ betragen müssen.

    Sie haben aber die falsch addierte Summe zum Anlaß genommen und damit zuwenig überwiesen(ein Schelm, wer Böses denkt).

    Bei der Kaltmiete würde die Verjährungsfrist 3 Jahre betragen.
    Für die Betriebskosten ist die Frist der Abrechnung maßgeblich. Inwieweit hier die einzelnen Beträge maßgeblich sind, kann ich Ihnen nicht beantworten.

  • Der VM hat sich eindeutig zu seinem Nachteil verrechnet. Ich könnte mir vorstellen, dass er nun zu einem bestimmten Teil nachfordern könnte. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten und ich meine, einigt Euch auf einen Betrag, der für beide Seiten akzeptiert werden kann.
    Wenn diese Sache bei Gericht landen würde wäre es einiges teurer und der Ausgang - meiner Meinung -ungewiss, sicher ist nur, dass ihr beide einen Anwalt bemühen müßtet - und die sind teuer- vom Stress ganz abgesehen.

  • Hallo zusammen,

    Sachen gibt´s, die gibt´s gar nicht... ich wäre gespannt, wie die Gerichte diesen sonderbaren Fall entscheiden....

    Meine Gedankenspiele dazu:

    1. Es steht eindeutig ein Betrag für die Kaltmiete im Mietvertrag.
    2. Es steht eindeutig ein Betrag für die Nebenkosten im Mietvertrag.
    3. Es steht (zusätzlich!) ein falscher Gesamtbetrag im Mietvertrag.

    Punkt 3 macht meiner Meinung nach Punkte 1+2 nicht "ungültig" bzw. "nicht beachtenswert".

    Streng genommen hätte man also den Gesamtbetrag bezahlen müssen UND ZUSÄTZLICH die Differenz zu Punkt 1+2, um auch diese Vertragspunkte zu erfüllen.

    Der Vermieter hat hingegen -streng genommen- den Mietrückstand von monatlich 100 EUR einfach erst jetzt entdeckt und daher auch erst jetzt eingefordert. Meines Wissens nach verjähren Mietzahlungsansprüche erst nach 3 Jahren.

    Man müsste sich wahrscheinlich auch über das Stichwort "Irrtum" (gem. BGB, Anfechtung des Mietvertrags usw.) Gedanken machen.

    Möglicherweise kann man sich aber auch des lieben Friedens willen einfach gütlich einigen (z.B. die Hälfte des Betrages bezahlen?) Immerhin seid ihr ja mit der Kaltmiete (siehe Punkt 1) und den Nebenkosten (siehe Punkt 2) einverstanden gewesen.....

    Viele Grüße,
    anonym

  • Ich danke wirklich sehr für die Antworten!!
    Wenn man es von der anderen Seite betrachtet und ich der Vermieter wäre, würde ich natürlich auch versuchen, das mir zustehende Geld zu erhalten. Ich will unserem Vermieter da jetzt auch nicht unnötig die Hölle heiß machen.

    Aber 3.500€ ist ganz schön viel auf einen Schlag.

    Aber der Vorschlag, das Gespräch zu suchen und zu schauen, ob man sich irgendwo bei der Nachzahlung in der Mitte trifft, ist sicherlich ein guter Weg.
    Werden wir so mal probieren.

    Nochmals vielen Dank für den tollen response, es ist wirklich superklasse und sehr hilfreich, dass man hier so schnell und unkompliziert nützliche Tipps und Erfahrungswerte erhält,

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

  • Hallo smatch,

    sollte der Fall vor Gericht gehen, hätte ich gerne am Ende eine Kopie der Urteilsbegründung. Würde mich sehr interessieren, was vor Gericht rauskäme.

    Allerdings solltet ihr den Tips folgen und das Gespräch suchen. Billiger und nerven schonender. Zur Gesprächsvorbereitung würde ich an euerer Stelle folgendes tun:

    Kontoauszüge kontrollieren : Welchen Verwendungsweck verwendet ihr für die Mietzahlung? Steht da miete 965 oder habt ihr KM und BKV getrennt ausgewiesen. Die beiden Teile haben nunmal unterschiedliche Verjährungsfristen.
    Als nächstes würde ich die Nebenkostenabrechnung der letzen Jahre kontrollieren. Wieviel hat der Vermieter der Vorauszahlung zugeordnet?
    so könnte man bestimmen, was anteilig zur Kaltmiete gehört, und was zur BKV.

    Darüber hinaus sehen meine mitternächtlichen Gedanken so aus:
    Den Fehler hat allein der VM gemacht
    Der Rechenfehler ist offensichtlich , d.h. das hättet ihr merken können/müssen und durftet nicht darauf vertrauen.
    Mehrere Nebenkostenabrechungen sind in der Zeit erteilt worden- Hätte der Vermieter merken können
    3 Jahre lang hat der VM nicht gemerkt, dass der falsche Betrag kam.

    Halbe Halbe sieht hier nach der fairsten Lösung aus, da den Vermieter definitiv eine Mitschuld trifft.

  • Ergänzung:
    Auch bei der Nebenkostenabrechnung hätte die jährliche Vorauszahlung auffallen müssen.
    Da ist natürlich auch nichts aufgefallen. Warum auch, wenn es zu Ihren Gunsten ausfällt.
    Also das mit dem "Nichtbemerken" glaube ich Ihnen keinesfalls.

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