Hausmeisterkosten

  • Der Vermieter soll die Arbeitszeit des Hausmeisters beweisen. Wie soll das gehen? der VM wohnt zu weit entfernt um jedesmal dabei zu sein, wenn der Hausmeister tätig ist.
    Der Hausmeister wird seinerseits behaupten, alle Arbeiten erledigt zu haben. Wer kann dem das Gegenteil beweisen?
    Die Mieter behaupten, der Hausmeister hat nichts getan, wie ist das nun beweisbar?

    Der reinste Cirkus.

  • Zitat

    Der Vermieter soll die Arbeitszeit des Hausmeisters beweisen. Wie soll das gehen?

    Über Arbeitszeitnachweise. Warum sollte der Mieter irgend etwas zahlen müssen, das der Vermieter nicht nachweisen kann?

    Laut BGH (Az.: VIII ZR 27/07 vom 20. Februar 2008) ist der Vermieter verpflichtet, die Hausmeisterkosten genau aufzuschlüsseln.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Über Arbeitszeitnachweise. Warum sollte der Mieter irgend etwas zahlen müssen, das der Vermieter nicht nachweisen kann?

    Laut BGH (Az.: VIII ZR 27/07 vom 20. Februar 2008) ist der Vermieter verpflichtet, die Hausmeisterkosten genau aufzuschlüsseln.

    Aufzuschlüsseln, also genau die Arbeiten, die durchgeführt werden sollen.Keine Kunst für den VM., nur ob diese Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden ist die Frage. Jeder behauptet was anderes, und zwar jeder zu seinem Gunsten.

  • Banane, es ist nachweisbar,dass der Hausmeister nichts gemacht hat. Es gibt Fotos... Und wie gesagt, der riesige Laubhaufen vom Herbst, wurde vor ein paar Tagen erst entfernt, nach dem der Vermieter selbst mal nachgesehen hat. Es geht ja hier auch nicht um Beweise. Es war nur die Frage, was ich jetzt machen kann, nach dem das 2. Jahr nichts passiert ist...
    Danke Leipziger, werde das Urteil mal lesen :)

  • Someone78,
    das sind zweierlei Angelegenheiten:
    1. Ob der HM überhaupt was gemacht hat, damit er seinen Lohn zurecht erhalten hat,
    2. Die Kosten, die dem VM für den HM entstanden, auf die BK der Mieter umzulegen.

  • Naja, dass er nichts gemacht hat, ist nachweislich beim Vermieter eingegangen... Und Fotos vom Rasen, der so 30 cm hohe Gräser hat, sind auch da... Und andere Nachbarn gibt's ja auch... Der Vermieter stellt mir in Rechnung 300€ für 2015, für ein mal Rasen mähen... Mehr ist nicht passiert... Wie gesagt, Rest haben wir dann selbst gemacht, weil wir ja den Hof zu Gunsten unserer Kinder nutzen wollen... Habe aber 2015 mehrere Male den Vermieter kontaktiert und gesagt,dass nichts passiert und dass ich nicht zahlen werde, wenn nichts passiert... Weil das hab ich ja für 2014 schon gezahlt und da hat er ja wenigstens 2 mal rasen gemäht... Ich will mich ja nicht streiten, es geht ja nur ums Prinzip...dann brauch ich keinen Hausmeister, wenn ich es sowieso allein mache

  • Naja, ich werde dann wohl doch mal eine Beratung beim Anwalt einholen. Ich muss mir das ja nicht gefallen lassen. Es gibt hier mehrere Dinge, die nicht rund laufen. Den Empfänger fürs Kabelfernsehen,für den der Vermieter zuständig ist, wird auch nicht repariert, weil sich Vermieter darauf beruht, dass der kabelanbieter das richten muss... Ist aber nicht so... Ebenso fällt alle paar Tage die Heizung aus und es soll einfach nur Wasser aufgefüllt werden, was ja auch nicht so sein kann... Der Abwasserverband hat mir im Sommer erzählt, als sie die Pumpen gewechselt haben, dass schon seit Monaten der Filter gewechselt hätte werden müssen,da das Sache des Vermieters ist, das zu warten... Scheint laut ihren Angaben seit Jahren nicht passiert zu sein, da man durch den Filter kein Stück Licht mehr gesehen hat...der Herr vom Abwasserverband sagte mir nur, dass er staunt, dass überhaupt noch Wasser ankommt... Naja, Wasserdruck habe ich seit dem Einzug nicht... Es plätschert halt aus der Dusche vor sich hin... Meinem Vermieter geht's gut, ich zahle jeden Monat gute Miete... Dafür möchte ich dann aber auch das, was mir zu steht

  • Zitat

    Meinen Vermieter geht's gut,

    ..das ist die Hauptsache. Es würde mich freuen dasselbe von Dir zu hören. Drohe Deinem VM Mietminderung an, denn wenn's ans Geld geht spuren die meisten.

  • Someone78,
    ich würde alle Mängel tabellarisch auflisten, ferner seit wann sie dem VM nachweislich bekannt sind, unter Verweis auf § 535 BGB dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen und ihn aufforden, für zeitnahe nachhaltige Beseitigung zu sorgen, um Mietminderungen zu vermeiden.
    Bei Erfolglosigkeit => Fachanwalt aufsuchen.

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