Zureckhaltung der Kaution durch VM

  • Sehr geehrte Mitrechtsspezialisten,

    folgende Situation:

    Ich habe in einer WG gewohnt und bin dann aus persoenlichen Gruenden 4 Monate vor Ende des befristeten Mietvertrages ausgezogen. Damit ich die 4 Monate nicht bezahlen muss habe ich mir einen Nachmieter besorgt.

    Einige Wochen nach meinem Auszug erhielt ich einen Brief vom Anwalt meiner ehemaligen Vermieterin. Darin stand, dass ich sowie die anderen Mieter der WG 2 Wochen Zeit haben sich zu einem illegalen Download zu aeussern, der vom Internetanschluss der WG erfolgte, waehrend ich dort wohnte.

    Das Problem ist nun, dass sich nicht ermitteln laesst welcher Mieter der damaligen WG illegal heruntergeladen hat. Ich kann auch nicht beweisen, dass ich es nicht gewesen bin.

    Die Vermieterin will mir nun, bis sich der Sachverhalt nicht aufgeklaert hat, die Kaution nicht zurueckzahlen - also niemals, weil es nicht moeglich ist den Vorgang zweifelsfrei aufzuklaeren.

    Ich muesste nun folgendes wissen:

    1. Darf Sie die Rueckzahlung der Kaution verweigern, bis der Fall mit dem illegalen Download aufgeklaert wurde?
    2. Wie sollte ich mich verhalten um meine Kaution zurueckzubekommen?

    Zusaetzliche Info: Die anderen ehemaligen WG Mitbewohner kooperieren nicht mit mir - eine Teilung der Verantwortung fuer den illegalen Download wird es nicht geben.

    Vielen Dank im Voraus,
    Andreas

  • Hallo AMICHEL,

    hier greift m.E. Internetrecht, evtl. allg. Vertragsrecht, aber wohl kein Mietrecht.

    Grundsätzlich ist afaik der Anschlussinhaber dafür verantwortlich, wer was damit macht.

    PS: Soweit kommt es noch, dass ich als Vermieter meinen Mietern einen Internetanschluss zur Verfügung stelle... :-((

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Dezember 2010 um 12:44)

  • 1. Darf Sie die Rueckzahlung der Kaution verweigern, bis der Fall mit dem illegalen Download aufgeklaert wurde?

    Ich denke ja, denn die Kaution gilt als Sicherheit für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis.

    2. Wie sollte ich mich verhalten um meine Kaution zurueckzubekommen?

    Abwarten bis die Zeit (6 Monate) rum ist, während der der VM die Kaution noch zurück halten kann, danach dann Mahnbescheid mit Klage auf den Weg schicken.

    Zusaetzliche Info: Die anderen ehemaligen WG Mitbewohner kooperieren nicht mit mir - eine Teilung der Verantwortung fuer den illegalen Download wird es nicht geben.

    Vielen Dank im Voraus,
    Andreas


    Da Sie sich Ihrer Sache sehr sicher scheinen, sollten Sie Ihren Exmitmietern erzählen, dass es für die Polizei ein leichtes Spiel ist auf den Computern Spuren dieses illegalen Downloads zu finden.

  • Vielen Dank für eure Antworten Berny und Mainschwimmer.

    Im Bezug auf Deine Antwort Nr. 1 Mainschwimmer, die VM kann also die Kaution für solche Eventualitäten als Sicherheit nutzen. Dies kann doch aber nur gelten, wenn mir nachgewiesen wurde, dass ich auch für den Vorfall verantwortlich bin, also den illegalen Download vorgenommen habe. Für den Fall das mir dies eben nicht nachgewiesen werden kann, kann mir die VM doch nicht die Kaution streitig machen, oder doch?

    Vielen Dank.
    Andreas

  • Fest steht, dass der Inhaber des Anschlusses für den Download gegenüber dem Rechteinhaber verantwortlich ist. Da aber der Vermieter sicherlich beweisen kann, dass nicht er, sondern die Mieter diesen Download ausgelöst haben, wird und will er sich an diesen Personen schadlos halten.

    Ihnen wird demnach nichts anderes übrig bleiben das Geld per Mahnbescheid/Klage einzufordern und dem Gericht die Klärung der Angelegenheit zu überlassen.

  • Zitat

    Das Problem ist nun, dass sich nicht ermitteln laesst welcher Mieter der damaligen WG illegal heruntergeladen hat. Ich kann auch nicht beweisen, dass ich es nicht gewesen bin.

    Hier liegt aus meiner Sicht das ursächliche Problem. Die hinterlegte Kaution haftet für Forderungen Ihres Vermieters aus dem bestehenden Mietverhältnis. Für den Vermieter spielt es letztendlich keine Rolle, wer Verursacher der Forderung ist.

    Und wenn Sie als Beteiligter der WG nicht nachweisen können, wer für den illegalen Download verantwortlich war, wird es für Ihren Vermieter noch schwieriger, diesen Nachweis zu erbringen.

    Eine Klage gegen den Vermieter wird deshalb aus meiner Sicht wenig bringen.

  • Hallo Gruwo,

    vielen Dank für Dein Feedback. Wenn ich Dich richtig verstehe, kann der VM mich also für den Vorgang belangen obwohl mir keine Schuld nachgewiesen werden kann?!

    Anderes Beispiel: Die gemeinsam genutzte Spülmaschine wird mutwillig beschädigt. Es lässt sich nicht ermitteln welcher Mieter verantwortlich ist. Nur einer der Mieter hat eine Kaution hinterlegt. Die Folge ist also, dass nur der Mieter der die Kaution gestellt hat für den Schaden haftbar gemacht wird?

    Der Mieter der die Kaution hinterlegt hat muss in solchen Fällen doch rechtliche Möglichkeiten haben zumindest einen Teil des Schadens auf die anderen in Frage kommenden Parteien umlegen zu können, oder?

    Vielen Dank im Voraus,
    Andreas

  • Für einen Vermieter spielt es keine Rolle, durch wen ein Schaden verursacht wurde. Denn wenn alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, haften diese gesamtschuldnerisch. Deshalb ist es auch unerheblich, welcher der Mieter die Kaution hinterlegt hat. Das gilt auch für Dein aufgeführtes Beispiel mit der Spülmaschine.

    Ansprüche der Mieter untereinander können nur zwischen den Mietern selbst geregelt werden. Wenn sich der Verursacher für einen Schaden ermitteln läßt, können die übrigen Mieter diesen durchaus zur Rechenschaft ziehen.

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