Vielen Dank für die Erklärungen. Ich muss mir überlegen wie ich jetzt vorgehe. Im schlimmsten Fall muss ich wohl zahlen und beim nächsten mal besser aufpassen.
Beiträge von AMICHEL
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Hallo Gruwo,
vielen Dank für Dein Feedback. Wenn ich Dich richtig verstehe, kann der VM mich also für den Vorgang belangen obwohl mir keine Schuld nachgewiesen werden kann?!
Anderes Beispiel: Die gemeinsam genutzte Spülmaschine wird mutwillig beschädigt. Es lässt sich nicht ermitteln welcher Mieter verantwortlich ist. Nur einer der Mieter hat eine Kaution hinterlegt. Die Folge ist also, dass nur der Mieter der die Kaution gestellt hat für den Schaden haftbar gemacht wird?
Der Mieter der die Kaution hinterlegt hat muss in solchen Fällen doch rechtliche Möglichkeiten haben zumindest einen Teil des Schadens auf die anderen in Frage kommenden Parteien umlegen zu können, oder?
Vielen Dank im Voraus,
Andreas -
Vielen Dank für eure Antworten Berny und Mainschwimmer.
Im Bezug auf Deine Antwort Nr. 1 Mainschwimmer, die VM kann also die Kaution für solche Eventualitäten als Sicherheit nutzen. Dies kann doch aber nur gelten, wenn mir nachgewiesen wurde, dass ich auch für den Vorfall verantwortlich bin, also den illegalen Download vorgenommen habe. Für den Fall das mir dies eben nicht nachgewiesen werden kann, kann mir die VM doch nicht die Kaution streitig machen, oder doch?
Vielen Dank.
Andreas -
Sehr geehrte Mitrechtsspezialisten,
folgende Situation:
Ich habe in einer WG gewohnt und bin dann aus persoenlichen Gruenden 4 Monate vor Ende des befristeten Mietvertrages ausgezogen. Damit ich die 4 Monate nicht bezahlen muss habe ich mir einen Nachmieter besorgt.
Einige Wochen nach meinem Auszug erhielt ich einen Brief vom Anwalt meiner ehemaligen Vermieterin. Darin stand, dass ich sowie die anderen Mieter der WG 2 Wochen Zeit haben sich zu einem illegalen Download zu aeussern, der vom Internetanschluss der WG erfolgte, waehrend ich dort wohnte.
Das Problem ist nun, dass sich nicht ermitteln laesst welcher Mieter der damaligen WG illegal heruntergeladen hat. Ich kann auch nicht beweisen, dass ich es nicht gewesen bin.
Die Vermieterin will mir nun, bis sich der Sachverhalt nicht aufgeklaert hat, die Kaution nicht zurueckzahlen - also niemals, weil es nicht moeglich ist den Vorgang zweifelsfrei aufzuklaeren.
Ich muesste nun folgendes wissen:
1. Darf Sie die Rueckzahlung der Kaution verweigern, bis der Fall mit dem illegalen Download aufgeklaert wurde?
2. Wie sollte ich mich verhalten um meine Kaution zurueckzubekommen?Zusaetzliche Info: Die anderen ehemaligen WG Mitbewohner kooperieren nicht mit mir - eine Teilung der Verantwortung fuer den illegalen Download wird es nicht geben.
Vielen Dank im Voraus,
Andreas
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