Sehr geehrte Mitrechtsspezialisten,
folgende Situation:
Ich habe in einer WG gewohnt und bin dann aus persoenlichen Gruenden 4 Monate vor Ende des befristeten Mietvertrages ausgezogen. Damit ich die 4 Monate nicht bezahlen muss habe ich mir einen Nachmieter besorgt.
Einige Wochen nach meinem Auszug erhielt ich einen Brief vom Anwalt meiner ehemaligen Vermieterin. Darin stand, dass ich sowie die anderen Mieter der WG 2 Wochen Zeit haben sich zu einem illegalen Download zu aeussern, der vom Internetanschluss der WG erfolgte, waehrend ich dort wohnte.
Das Problem ist nun, dass sich nicht ermitteln laesst welcher Mieter der damaligen WG illegal heruntergeladen hat. Ich kann auch nicht beweisen, dass ich es nicht gewesen bin.
Die Vermieterin will mir nun, bis sich der Sachverhalt nicht aufgeklaert hat, die Kaution nicht zurueckzahlen - also niemals, weil es nicht moeglich ist den Vorgang zweifelsfrei aufzuklaeren.
Ich muesste nun folgendes wissen:
1. Darf Sie die Rueckzahlung der Kaution verweigern, bis der Fall mit dem illegalen Download aufgeklaert wurde?
2. Wie sollte ich mich verhalten um meine Kaution zurueckzubekommen?
Zusaetzliche Info: Die anderen ehemaligen WG Mitbewohner kooperieren nicht mit mir - eine Teilung der Verantwortung fuer den illegalen Download wird es nicht geben.
Vielen Dank im Voraus,
Andreas