Beiträge von Werdi07

    Hallo,

    das ist nur sehr bedingt ein mietrechtliches Problem. Im Wesentlichen bewegt sich dein Fall im Familienrecht. Bitte mit Anwalt im Rahmen der Scheidung besprechen. Der Ausweg den du suchst heißt "Zuweisung der ehelichen Wohnung" durch den Familienrichter im Rahmen der Scheidung.

    mfg
    Akkarin

    Hallo,
    das mit der Scheidung ist zu langwierig. Die Zuweisung wird von der Anwältin vorbereitet, da noch Kinder mit im Spiel sind.
    Warum kann hier nicht auf dem kurzen Weg mit dem MietRecht gehandhabt werden? Er kann doch nicht mit dem Verhalten/Schmarotzer und auch Belästigen durchkommen :(
    Denn wenn er nicht mehr im Mietvertrag stünde, könnte er von der Polizei der Wohnung verwiesen werden. Die Polizei war schon öfter da, weil die Nachbarn diese gerufen habe , doch die macht nicht mehr als zu sagen man möge sich vertragen und keinen Rosenkrieg veranstalten.
    Inwieweit das neue Gesetz zu häuslicher Gewalt da nutzt um ihn von der Wohnung zu verweisen, weiß ich leider auch nicht.

    Die Frage ist wohl, ob der Nochehemann im MV. steht, und ob alle Beteiligten damit einverstanden sind. Dann ist so etwas natürlich möglich. Was das dann für Konsequenzen hätte, ist aber eine ander Frage.

    Nehmen wir an, er steht auch mit drin und hat auch unterzeichnet. Er will das Leben seiner Nochehefrau kaputt machen. Würde nie der Kündigung zustimmen und Frau nicht gehen laaßen. Daher die Idee vom Vermieter kündigen lassen wegen Nichterfüllung der Mietvorraussetzungen. Vorher mit Vermieter reden natürlich. Der Nochehemann lässt sich aushalten und will das zukünftige Leben der Frau verhindern.

    Danke

    Hallo,
    nehmen wir an, es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag zwischen Eheleuten wovon die Frau gerade so die Miete zahlen kann weil Nochehemann keine Einnahmen hat und kein Geld zur Miete hinzugeben will und nicht kann.
    Zu Beginn des Mietvertrages wurden von beiden Unterlagen vorgelegt die der Vermieterin zur Vergabe der Wohnung genügten. Nehmen wir weiter an die Frau hat die Scheidung beantragt und hat einen neuen Partner, der über Einkommen verfügt welches für die Finanziering der Wohnung genügen würde.
    Wäre es ein denkbares Szenario der Vermieterin von dem Umstand zu informieren und den gemeinsamen Mietvertrag aus Mangel an erforderlichen finanziellen Mitteln zur Zahlung der Miete kündigen zu lassen und einen neuen mit dem neuen Lebenspartner aufzusetzen nebst neuer Kaution. Die Schilderung soll rein fiktiv und keiner Rechtsberatung dienen.
    Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen?
    Danke vorab

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