Mietvertrag, Ärger mit neuem Vermieter

  • Guten Abend liebe Leute,


    Ich habe ein großes Problem,
    wir haben vor 8 Jahren eine Haushälfte gemietet,
    Die Haushälfte wurde letztes Jahr verkauft.
    Jetzt haben wir einen neuen Vermieter, der einen ganz anderen Mietvertrag uns gegeben hat, jedoch haben wir den Vertrag nicht unterschrieben, da wir bei unserem alten Mietvertrag bleiben wollen. Jetzt nach 4 Monaten kommt der neue Vermieter und möchte den ganzen Betrag vom neuen Mietvertrag haben.

    Was kann man da machen????

    Über jede Hilfe bin ich dankbar

  • Zitat

    Was kann man da machen????

    Nichts außer weiterhin schön brav und pünktlich die im ursprünglichen Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen.

    Eventuell den neuen Vermieter auf BGB § 566 verwiesen.

  • Dankeschön, für den Rat.
    Der neue Vermieter sagt auch, das er erst Renovierungsarbeiten im Haus macht, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist.

    Hallo,

    da habt ihr ja wieder ein besonderes Exemplar erwischt.

    Ihr braucht weder einen neuen Mietvertrag, noch auf den sonstigen Quatsch des neuen Vermieters reagieren.

    Als Vermieter ist er verpflichtet die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, sind hierfür Arbeiten nötig kann er sich aussuchen ob er diese erledigt oder sich die Miete kürzen lässt, so einfach ist das.

    Sollte der nun weiter versuchen Druck auszuüben und ihr euch nicht sicher sein, dann holt euch juristischen Beistand, hierbei braucht man auf die Kosten noch nicht zu achten, alleine mit dem Thema neuer Mietvertag seid ihr in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Gruß
    BHShuber

  • Der neue Vermieter sagt auch, das er erst Renovierungsarbeiten im Haus macht, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist.


    Er sagt dann später "Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?".

  • Über den Abschluss einer RSV mit Mietrecht könnte man so langsam nachdenken.
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen.


    Nein, es ist noch schlimmer: Eine RSV müsste mindestens drei Monate VOR dem Ereignis, welches eine gerichtliche Auseinanderetzung auslösen könnte, abgeschlossen worden sein.

  • Nein, es ist noch schlimmer: Eine RSV müsste mindestens drei Monate VOR dem Ereignis, welches eine gerichtliche Auseinanderetzung auslösen könnte, abgeschlossen sein.

    Hallo,

    genau so ist es, hier würde das nicht helfen.

    Aber egal für den Fragestellenden, denn das was sich der neue Vermieter hier rausnimmt kann ihm im Streitfall einen richtigen Haufen Geld kosten, vielleicht lernt er es dann wie es richtig funktioniert.

    Gruß
    BHShuber

  • Natürlich ist die Karenzzeit vor dem Eintritt des RSV Fall zubeachten. Aber bisher ist doch gar kein RSV Fall eingetreten. Meine Aussage ist auch ehr eine allgemeine Empfehlung, da der Vermieter potential angedeutet hat. Da wird in Zukunft noch mehr kommen.

    Wenn nächste Woche ein Mieterhöhungsbegehren eintrudelt, nützt die RSV nichts, aber bei der nächsten würde sie greifen.

  • Liebe Leute,

    es tut mir Leid, das ich mich so lange nicht mehr gemeldet habe. Vor 3 Tagen haben wir wieder einen Zwischenfall mit unserem neuen Vermieter gehabt. Wir haben mit ihm Abgesprochen bevor er das Haus kaufte, das wir ein Stück Garten mit kleinem Carport haben dürfen ohne was dafür zu bezahlen. Jetzt kommt er und verlangt für den Garten Geld und zusätzlich sollen wir den neuen Mietvertrag unterschreiben und endlich das Geld vom neuen Mietvertrag nachzahlen. Er hat uns auch gesagt, wir sollen es so schnell wie möglich bezahlen. Jetzt sollen wir auch noch bezahlen: Schornsteinfeger, Grundversicherungssteuer, Müllabfuhr, usw. Ansonsten sollten wir uns doch selber ein Haus kaufen und sehen dann wie man alles bezahlen soll. Unser neuer Vermieter hat selbst unsere Nachbarn befragt und die gebeten mit uns zu reden, das wir endlich den neuen Mietvertrag unterschreiben sollen. Tja, jetzt habe ich keine Ahnung mehr, habe langsam Angst das er uns rausschmeißt.

  • Ihr könntet ihm vorschlagen, nächstes mal wenn er ein Haus kauft, sich besser schlau zu machen.
    Zum Beispiel das BGB lesen und vielleicht vorher den Mietvertrag lesen. Er hat keinerlei Recht mehr zu fordern als das was in eurem MV steht. Niemand hat ihn gezwungen, das Haus zu kaufen.

    Wegen dem Garten ihr habt ein Einfamilienhaus gemietet?

  • hallo marantz.1501,

    ganz klar: einen Anspruch, den neuen Mietvertrag unterschreiben zu lassen hat der Vermieter nicht. Wenn Ihr das tut, solltet Ihr Euch im Gegenzug schriftlich die "Renovierungsarbeiten" zusichern lassen. Wobei auch das nur Sinn macht, wenn es Verbesserungen an der Mietsache sind. Instandhalten muss der Vermieter das Objekt sowieso.

    Was die Nebenkosten betrifft: stehen diese in Eurem alten Mietvertrag, kann der Vermieter sie umlegen. Wenn nicht, dann nicht. Kuendigen kann Euch der Vermieter meiner Ansicht nach nicht ohne Weiteres, nur weil Ihr die ihm vorschwebende Miete nicht bezahlt. Dazu muesste er Euch erst einmal ein formal korrektes Mieterhoehungsbegehren zukommen lassen. Die Vorlage des neuen Mietvertrags ist das sicherlich nicht. Das Risiko einer Eigenbedarfskuendigung steht aber natuerlich immer im Raum.

    Was den Garten betrifft. Wenn die Nutzung nicht in Eurem Mietvertrag steht, kann der Vermieter seine Erlaubnis jederzeit zurueckziehen. Ihr muesst dann entweder fuer die Nutzung zahlen oder eben nicht nutzen. Schaut aber mal in Euren alten Mietvertrag, Haushaelften werden ueblicherweise mit Gartennutzung vermietet.

    cu
    Guenni

  • Es ist eine Doppelhaushälfte. Wir müssen alleine schon das Heizöl tanken auf unsere Kosten, damit wir Warmwasser und Heizung haben.

    Mit dem Garten bin ich am überlegen ob ich ihm einen Mietvertrag für den Garten vorschlage, aber nicht mehr als 20€ monatlich.

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