Bodenbelag / Laminat übernehmen

  • Hallo,
    mein Freund und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Bei der Besichtigung hieß es, dass die Übernahme der Küche mit dem Vormieter geregelt werden muss.
    Als wir dies nun am Wochenende machen wollten, kamen die Vormieter mit ganz anderen Aufschlägen, u.a., dass wir den jetzigen Boden (Laminat) mit abkaufen müssten.
    Davon war weder die Rede bei der Besichtigung noch bei Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter. Die jetzigen Mieter haben den Boden von ihrem Vormieter so gegen Aufpreis übernommen.
    Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir hier als zukünftige Mieter? Wir sind davon ausgegangen, dass der Boden inkl. ist und wollen dafür nicht zahlen. Wie müssten die jetzigen Mieter den Boden hinterlassen. Es heißt ja, dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss – sie haben aber den Boden so übernommen.

    Für Hilfe bin ich wirklich dankbar.

  • Hallo,
    mein Freund und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Bei der Besichtigung hieß es, dass die Übernahme der Küche mit dem Vormieter geregelt werden muss.
    Als wir dies nun am Wochenende machen wollten, kamen die Vormieter mit ganz anderen Aufschlägen, u.a., dass wir den jetzigen Boden (Laminat) mit abkaufen müssten.
    Davon war weder die Rede bei der Besichtigung noch bei Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter. Die jetzigen Mieter haben den Boden von ihrem Vormieter so gegen Aufpreis übernommen.
    Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir hier als zukünftige Mieter? Wir sind davon ausgegangen, dass der Boden inkl. ist und wollen dafür nicht zahlen. Wie müssten die jetzigen Mieter den Boden hinterlassen. Es heißt ja, dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss – sie haben aber den Boden so übernommen.

    Für Hilfe bin ich wirklich dankbar.

    Hallo,

    der Vermieter hat den ordentlichen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten, da der Bodenbelag nicht zur der Vereinbarung gehört, sollte sich der Vormieter mir dem Vermieter einig werden.

    Und ja, ein Bodenbelag gehört zum ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Mietsache und ist nicht vom Mieter zu stellen, es sei denn es gäbe hierfür eine individuelle Vereinbarung ausserhalb des Mietvertrages.

    So nun solltet ihr euch mir dem Vermieter in Verbindung setzen und das mit diesem klären, zugleich auffordern die gemietete Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    was sagt denn der Vermieter zum Fußbodenbelag? Steht dazu etwas im Mietvertrag?

    Wenn das Laminat vom Vormieter eingebaut wurde, dann müssen sie dies bei Mietende wieder ausbauen. Wie dann der Belag darunter beschaffen ist, dürfte ein Rätsel sein.

    Ich würde dies ausschließlich mit dem Vermieter klären, da mit dem Vormieter kein Vertragsverhältnis besteht. Sie können Euch demnach nicht zwingend, das Laminat zu kaufen.

    Zitat

    Und ja, ein Bodenbelag gehört zum ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Mietsache und ist nicht vom Mieter zu stellen, es sei denn es gäbe hierfür eine individuelle Vereinbarung ausserhalb des Mietvertrages.

    Tatsache? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst Du dich? Meines Wissens kann ich auch eine Wohnung mit blankem Betonboden vermieten, auch ohne separate vertragliche Vereinbarung (ähnlich wie bei unrenovierten Wänden).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    was sagt denn der Vermieter zum Fußbodenbelag? Steht dazu etwas im Mietvertrag?

    Wenn das Laminat vom Vormieter eingebaut wurde, dann müssen sie dies bei Mietende wieder ausbauen. Wie dann der Belag darunter beschaffen ist, dürfte ein Rätsel sein.

    Ich würde dies ausschließlich mit dem Vermieter klären, da mit dem Vormieter kein Vertragsverhältnis besteht. Sie können Euch demnach nicht zwingend, das Laminat zu kaufen.


    Tatsache? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst Du dich? Meines Wissens kann ich auch eine Wohnung mit blankem Betonboden vermieten, auch ohne separate vertragliche Vereinbarung (ähnlich wie bei unrenovierten Wänden).

    Hallo,

    nicht aber wenn zum Zeitpunkt der Besichtigung und Mietvertragsanbahnung sowie Unterzeichnung ein Laminat verlegt wurde oder ist.

    Der Mieter übernimmt die Mietsache in dem Zustand mitsamt den Bestandteilen wie besichtigt, gibt es keine anderslautende Vereinbarung kann der Mieter durchaus davon ausgehen, dass der Laminatboden Bestandteil der Mietsache ist.

    Gleiches Recht für alle!

    Gruß
    BHShuber

  • Zitat

    nicht aber wenn zum Zeitpunkt der Besichtigung und Mietvertragsanbahnung sowie Unterzeichnung ein Laminat verlegt wurde oder ist.

    OK, da gebe ich Dir recht. In dem Fall muss der Mieter davon ausgehen, dass der Boden Teil der Wohnung ist. Ansonsten fängt das bei dem Boden an und geht weiter bis zu Innentüren, Duschkabinen oder Wandfliesen, die der Vormieter bezahlt haben möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das trifft sich gut. Ich hab sogar ein Beweisvideo von der Besichtigung, da mein Freund nicht bei der Besichtigung dabei war und ich ihm zeigen wollte, wie die Wohnung aussieht :) Das heißt auf dem Video wäre erkennbar, welcher Boden verlegt ist.

  • OK, da gebe ich Dir recht. In dem Fall muss der Mieter davon ausgehen, dass der Boden Teil der Wohnung ist. Ansonsten fängt das bei dem Boden an und geht weiter bis zu Innentüren, Duschkabinen oder Wandfliesen, die der Vormieter bezahlt haben möchte.

    Hallo,

    ich bin immer wieder verwundert was sich ein Mieter so alles aufhalsen lässt und Vermieter so alles einem Mieter aufhalsen wollen.

    Mein Credo ist ganz einfach, alles was in Zusammenhang mit der Mietsache besteht wird von mir ausgestattet, instand gehalten, repariert und erneuert, wenn dies notwendig ist und alles unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gegebenheiten.

    Da hat sich bewährt und es kommen erst solche Problematiken gar nicht auf.

    Will der Mieter einen anderen Bestandteil weil ihm z. B. der Boden nicht gefällt kann er den gerne austauschen allerdings nach Mietende den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, da ist es meist gleich vorbei mit den Sonderwünschen.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich halte das nicht anders: Wenn ein Mieter Laminat haben möchte, dann kann er das gern auf seine Kosten verlegen (wenn ich großzügig bin, beteilige ich mich mit ein paar EUR). Dazu gibt es aber eine Vereinbarung, wonach der Krempel bei Mietende wieder auszubauen ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir hier als zukünftige Mieter? Wir sind davon ausgegangen, dass der Boden inkl. ist und wollen dafür nicht zahlen.


    Ihr habt die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten. Mit den Vormietern habt Ihr kein Vertragsverhältnis.

  • Hallo,

    Runde 2: Da der Vormieter und der Vermieter sich nicht einig werden (da gab es wohl schon in der Vergangenheit Zoff), verlangt jetzt der Vermieter, dass der Vormieter alles rausnehmen soll - wenn es ja sein Eigentum ist - und der Vermieter verlegt jetzt auf eigene Kosten Laminat. An sich ist das schön, ABER:

    Der Vormieter darf ja theoretisch bis Ende Mai in der Wohnung bleiben, wir wollen ja schon zum 01.06. einziehen. Da noch Laminat zu verlegen wird schwierig.

    Was für Rechte habe ich, wenn ich wegen dem ganzen Hin und Her die Wohnung nicht ab dem 01.06. nutzen kann (da ja kein Boden drin ist und wir theoretisch noch nicht unsere Möbel reinbringen können). Was würdet ihr fordern?

  • Was für Rechte habe ich, ...


    ... die Wohnung am 01.06. im vertragsgemässen Zustand übernehmen zu können.
    Er scheinen viele M und VM wohl nicht begreifen zu wollen bzw können, dass nahtlose Übergänge oftmals bzw. meistens unmöglich sind.

  • ... die Wohnung am 01.06. im vertragsgemässen Zustand übernehmen zu können.
    Er scheinen viele M und VM wohl nicht begreifen zu wollen bzw können, dass nahtlose Übergänge oftmals bzw. meistens unmöglich sind.

    Als M hast hast du da aber nur sehr begrenzten Einfluss. Wenn du vorschlägst ich nehm die Wohnung aber erst ab dem monat drauf..
    Für die VMs geb ich dir recht, aber so was von..

    @ Aprilregen: brauchst du die Wohnung denn zum 01.06.? Sprich kündigt ihr eure zum 31.05. und übernachtet im Möbelwagen? Wenn nein würde ich den Vermieter bitten im Juni Rabatt zu gewähren so 100% pro Tag.

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