Hallo,
Ich bin in einer Genossenschaft und bin innerhalb der Genossenschaft in eine neue Wohnung gezogen, da ich aus dem 4. Stock in den 1. Stock ziehen wollte. Die alte Wohnung war zum 31.1.2016 gekündigt, ich konnte aber schon am 16.1. in die neue Wohung ziehen, da sie leer stand.
Da ich die alte Wohnung streichen musste, da ich sie auch gestrichen übernommen hatte, habe ich gefragt ob das Streichen auch in der ersten Februarwoche stattfinden kann und das war kein Problem. Als ich dann in der ersten Februarwoche in die Verwaltung ging, die ist direkt bei mir um die Ecke, war die für mich zuständige Dame verreist. In der Zwischenzeit riefen bei mir die Leute an wegen Besichtigungen der alten Wohnung, denn auf deren Einladung stand meine Tel.Nr. Jedenfalls habe ich diese Besichtigungen dann gemacht, auch weil ein Laminat zu übergeben war das die GeWoSüd nicht übernehmen wollte (die machen keine Böden wurde mir gesagt)
Als ich dann Mitte Februar einen Termin für die Übergabe/Abnahme der Wohnung gemacht habe, da niemand bis dahin die Wohnung mieten wollte, hat mir die Genossenschaft mitgeteilt, dass ich für die verspätete Rückgabe des Schlüssels noch ein halbe Miete für die alte Wohnung zahlen muss.
Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist. Danke sehr!
Übergabe der gekündigten Wohung
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Peggy -
4. April 2016 um 12:30 -
Erledigt
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......habe ich gefragt ob das Streichen auch in der ersten Februarwoche stattfinden kann und das war kein Problem.
Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist. Danke sehr!Rechtens ist: Am letzten Miettag ist das Objekt an den Vermieter zurückzugeben.
Geschieht das nicht und haben Sie keinen schriftlichen Nachweis dazu, dann haben Sie die A....karte gezogen. -
Rechtens ist: Am letzten Miettag ist das Objekt an den Vermieter zurückzugeben.
Geschieht das nicht und haben Sie keinen schriftlichen Nachweis dazu, dann haben Sie die A....karte gezogen.Hallo,
ja richtig und rechtens ist was hierzu zwischen 2 Parteien vereinbart wurde, das wie Kolinum bereits schreibt jetzt sehr schlecht zu beweisen.
Gruß
BHShuber -
Rechtens ist: Am letzten Miettag ist das Objekt an den Vermieter zurückzugeben.
Geschieht das nicht und haben Sie keinen schriftlichen Nachweis dazu, dann haben Sie die A....karte gezogen.Ich habe in dieser Zeit aber 10 Besichtigungen für die GeWo gemacht, kann ich die dann in Rechnung stellen? Denn ich wohnte ja nicht mehr da.
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Ich habe in dieser Zeit aber 10 Besichtigungen für die GeWo gemacht, kann ich die dann in Rechnung stellen? Denn ich wohnte ja nicht mehr da.
Bist du dazu beauftragt worden und es sind vertragliche Zusicherungen gemacht worden das zu tun? Nein.
Fakto hast du gar nichts zu berechnen eher mal das Forderungsansprüche zu überdenken!
Gruß
BHShuber -
Das stellt sich nun als zivilrechtliches Problem dar. Sie haben eine Leistung für die Genossenschaft erbracht und sollten dafür auch vergütet werden. Aber eben kein Mietrecht mehr.
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Zitat
habe ich gefragt ob das Streichen auch in der ersten Februarwoche stattfinden kann und das war kein Problem.
Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Grundsätzlich muss die Wohnung (sofern wirksam vereinbart) bis Mietende gemalert und übergeben sein. Hier hat Dir der Vermieter die Möglichkeit gegeben, die Wohnung auch nach Mietende zu streichen.
Von eventuellen Mietzahlungen, bzw. einem Nutzungsausfall für diesen Zeitraum ist da aber nicht die Rede gewesen. Dazu hättet Ihr Euch separat einigen müssen.
ZitatIch habe in dieser Zeit aber 10 Besichtigungen für die GeWo gemacht, kann ich die dann in Rechnung stellen?
Wie willst Du das machen? Es gibt doch keine Vereinbarung, wonach Du Betrag X erhältst, wenn Du Wohnungen zeigst.
Deinen Schilderungen zufolge hast Du diese Besichtigungen freiwillig durchgeführt.Auf welcher Grundlage willst Du hier Rechnungen schreiben.
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Naja, die Gewo hat weiter Einladungen an Interessenten geschickt aus ihrer Warteliste und dabei immer meine Tel. Nr angegeben. Klar dass die Leute dann mit mir einen Termin machen wollen. Die hätten mich ja auch mal fragen können ob das ok ist. Ich dachte die wollten das so wegen dem Laminat.
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Zitat
Ich dachte die wollten das so wegen dem Laminat.
Das ist das Problem. Manchmal sollte man weniger denken

Ich hätte die Interessenten im Übrigen an die Genossenschaft verwiesen. Die Genossenschaft wiederum hätte ich gefragt, wie sie auf die Idee kommt, meine Privatnummer ungefragt an Dritte herauszugeben (Der Datenschutz lässt prüfen).
Vielleicht hast Du einem Interessenten schöne Augen gemacht und er behält deswegen deine Telefonnummer gleich?
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Das ist das Problem. Manchmal sollte man weniger denken

Ich hätte die Interessenten im Übrigen an die Genossenschaft verwiesen. Die Genossenschaft wiederum hätte ich gefragt, wie sie auf die Idee kommt, meine Privatnummer ungefragt an Dritte herauszugeben (Der Datenschutz lässt prüfen).
Vielleicht hast Du einem Interessenten schöne Augen gemacht und er behält deswegen deine Telefonnummer gleich?
:p hihi, habe tatsächlich einen netten Mann mit Tochter getroffen, aber der wollte die Wohnung nicht.. und war dann schnell weg.. ooooooh!!
Aber das mit der Tel stimmt, vielleicht kann ich das bei einem erneuten Anschreiben an die gewo ins Feld führen. Denn ich hatte Widerspruch eingelegt gegen die Mietnachzahlung und der wurde abgelehnt. -
Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist. Danke sehr!
Stell' Dich mal ruhig auf die Hinterbeine. Dann wirst Du die erste sein, die von der nächsten Mieterhöhung "profitieren" wird. -
Stell' Dich mal ruhig auf die Hinterbeine. Dann wirst Du die erste sein, die von der nächsten Mieterhöhung "profitieren" wird.
Wenn das witzig sein soll.. ich kann darüber nicht lachen!
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Wenn das witzig sein soll.. ich kann darüber nicht lachen!
Das wirst Du jedoch, wenn Du hier mal echte Probleme von Mietern kennenlernst! -
Das wirst Du jedoch, wenn Du hier mal echte Probleme von Mietern kennenlernst!
Wenn du mein Problem zu klein findest brauchst du ja nicht zu antworten. Für mich ist eine halbe Miete viel Geld, wenn die Kosten für den Umzug einen schon in die Miesen getrieben hat. Du kannst dann gerne andere mit deinen "erhellenden" Kommentaren erfreuen!!!
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Du kannst dir die Antworten nicht aussuchen, hier darf jeder schreiben. Kostet auch dich nichts, hier zu fragen.
Geh zu einem Anwalt, zahl auch dafür, dann kannst du sagen, was du nicht hören möchtest^^
Das wird ja immer besser.. ja jeder kann hier schreiben, deshalb auch ich und ich sage was mir nicht gefällt.. ob es dir gefällt oder nicht.
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Das wird ja immer besser.. ja jeder kann hier schreiben, deshalb auch ich und ich sage was mir nicht gefällt.. ob es dir gefällt oder nicht.
Das ist doch alles nur blabla.
1. Was wurde dir genau versprochen?
2. Von wem wurde dir das versprochen?
3. Kannst du nachweisen was dir versprochen wurde?
Alles andere ist eigentlich wenig interessant.
Termine um fremden Leuten die Wohnung zu zeigen, hättest du nicht wahrnehmen müssen, bzw. nur in sehr begrenztem Umfang. Alles andere entspringt dann wohl doch eher eine RTL2 Dokusoap, denke ich. -
Das ist doch alles nur blabla.
1. Was wurde dir genau versprochen?
2. Von wem wurde dir das versprochen?
3. Kannst du nachweisen was dir versprochen wurde?
"Was interessiert mich das dumme Zeugs, was ich gestern geredet oder versprochen habe?" Man/Frau denke nur an die Politiker, die ja sogar ihr Ehrenwort gaben...:o
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