Hallo,
Ich bin in einer Genossenschaft und bin innerhalb der Genossenschaft in eine neue Wohnung gezogen, da ich aus dem 4. Stock in den 1. Stock ziehen wollte. Die alte Wohnung war zum 31.1.2016 gekündigt, ich konnte aber schon am 16.1. in die neue Wohung ziehen, da sie leer stand.
Da ich die alte Wohnung streichen musste, da ich sie auch gestrichen übernommen hatte, habe ich gefragt ob das Streichen auch in der ersten Februarwoche stattfinden kann und das war kein Problem. Als ich dann in der ersten Februarwoche in die Verwaltung ging, die ist direkt bei mir um die Ecke, war die für mich zuständige Dame verreist. In der Zwischenzeit riefen bei mir die Leute an wegen Besichtigungen der alten Wohnung, denn auf deren Einladung stand meine Tel.Nr. Jedenfalls habe ich diese Besichtigungen dann gemacht, auch weil ein Laminat zu übergeben war das die GeWoSüd nicht übernehmen wollte (die machen keine Böden wurde mir gesagt)
Als ich dann Mitte Februar einen Termin für die Übergabe/Abnahme der Wohnung gemacht habe, da niemand bis dahin die Wohnung mieten wollte, hat mir die Genossenschaft mitgeteilt, dass ich für die verspätete Rückgabe des Schlüssels noch ein halbe Miete für die alte Wohnung zahlen muss.
Jetzt wollte ich wissen ob das rechtens ist. Danke sehr!