Aufwandsentschädigung bei Einzug und Kosten für Klingelschilder

  • Hallo Forum,

    ich bin Student in München und seit kurzem in einer neuen Mietwohnung (WG). Der Mietvertrag muss noch durch die stellvertretende Hausverwaltung unterschrieben werden. Zu diesem Treffen soll ich 100€ + 19% MwSt. als "Aufwandsentschädigung" mitbringen. Diese ist im Mietvertrag nicht erwähnt und ich bin der Meinung, dass die Hausverwaltung sich hier nicht rechtens bereichern möchte. Ich habe aber die Befürchtung, dass sie den Vertrag ggf. nicht unterschreiben, sollte ich mich weigern die Entschädigung zu bezahlen.

    Bei Recherchen habe ich gelesen, dass man das Geld nach Zahlung zurückfordern kann. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann dies bestätigen?

    Weiterhin möchte die Hausverwaltung 45€*für Klingel- und Haustürschilder. Dazu liegt allerdings ein Formular vor, das von mir unterschrieben werden muss. Wie ist hier die Regelung, sollten solche Kosten allgemein durch die Nebenkosten gedeckt sein? Habe ich das Recht, die Schilder selber zu beschaffen?

    Ich danke vielmals im Voraus für eure Hilfe.

  • Hallo mx85,

    "Ich habe aber die Befürchtung, dass sie den Vertrag ggf. nicht unterschreiben, sollte ich mich weigern die Entschädigung zu bezahlen."
    - Ich befürchte, dass Du recht hast.

    "Bei Recherchen habe ich gelesen, dass man das Geld nach Zahlung zurückfordern kann."
    - Das kann ich nicht bestätigen. Willst Du gegen Goliath angehen?

    "Weiterhin möchte die Hausverwaltung 45€*für Klingel- und Haustürschilder. Dazu liegt allerdings ein Formular vor, das von mir unterschrieben werden muss."
    - Antwort wie vor.

    "Wie ist hier die Regelung, sollten solche Kosten allgemein durch die Nebenkosten gedeckt sein?"
    - Nein, Nebenkosten (besser. Betriebskosten) sind regelmässig (jährlich) wiederkehrende Kosten.

    "Habe ich das Recht, die Schilder selber zu beschaffen?"
    - Frag' sie.

  • Hallo Forum,

    ich bin Student in München und seit kurzem in einer neuen Mietwohnung (WG). Der Mietvertrag muss noch durch die stellvertretende Hausverwaltung unterschrieben werden. Zu diesem Treffen soll ich 100€ + 19% MwSt. als "Aufwandsentschädigung" mitbringen. Diese ist im Mietvertrag nicht erwähnt und ich bin der Meinung, dass die Hausverwaltung sich hier nicht rechtens bereichern möchte. Ich habe aber die Befürchtung, dass sie den Vertrag ggf. nicht unterschreiben, sollte ich mich weigern die Entschädigung zu bezahlen.

    Bei Recherchen habe ich gelesen, dass man das Geld nach Zahlung zurückfordern kann. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann dies bestätigen?

    Weiterhin möchte die Hausverwaltung 45€*für Klingel- und Haustürschilder. Dazu liegt allerdings ein Formular vor, das von mir unterschrieben werden muss. Wie ist hier die Regelung, sollten solche Kosten allgemein durch die Nebenkosten gedeckt sein? Habe ich das Recht, die Schilder selber zu beschaffen?

    Ich danke vielmals im Voraus für eure Hilfe.

    Hallo,

    alle Kosten die in Zusammenhang zur Herbeiführung eines Mietvertrages stehen, sind vom Vermieter zu tragen, ebenso verhält es sich für Gebühren oder Forderungen für die Erstellung eines Mietvertrages durch z. B. eine Verwaltung.

    Weis man denn für was diese Aufwandsentschädigung sein soll??

    Die Klingelschilder sind Sache des Vermieters und er hat diese Kosten zu tragen!

    Hier scheint wieder ein besonderes Exemplar von Verwalter am Werk zu sein.

    Gruß

    BHShuber

  • Vielen Dank für die Antworten.

    @*BHShuber: Das bestätigt also meinen Verdacht. Es ist nur von einer "Aufwandsentschädigung" die Rede, es gibt keine Notiz welche Kosten überhaupt damit gedeckt werden sollen. Können Sie mir ggf. einen Rat geben, wie ich vorgehen sollte? Zunächst alles zahlen und es dann zurückfordern? Sollte ich den Weg zum eigentlichen Vermieter suchen? Der Termin zur Vertragsunterzeichnung ist für den 13.04. angesetzt, damit bleibt noch ein wenig Zeit um zu reagieren.
    Für die Aufwandsentschädigung liegt, wie bereits erwähnt, kein Formular o.ä. vor. Für die Bestellung der Klingelschilder gibt es allerdings ein Formular, mit dem ich per Unterschrift einwillige den Betrag zu zahlen.

  • Wenn du dich ernstahft wegen ca. 160€ streiten willst, ja dann kann man das so machen. Erst MV. unterschreiben und dann zurückfordern. Wirtschaftlich sinnvoll ist das aber wahrscheinlich nicht.

  • Für mich als Studenten sind 160€ nicht wenig Geld und ich sehe ich es überhaupt nicht ein, dass Leute sich illegitim bereichern.

    Deshalb meine ich ja, "wirtschafltich sinnvoll" wird es wahrscheinlich nicht sein. Wenn du um 160€ wieder zu bekommen gerne Summe XY ausgeben willst, meinen Segen hast du.
    Meine Erfahrung ist halt, sich aus Prinzip zu streiten wird oft teuer.
    Aber wenn die Wohnung so schlecht ist das es an 160€ scheitert lass lieber die Finger von.

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