Rechtmäßigkeit geforderter Nachzahlung (Zeitmietvetrag, Wohngemeinschaft)

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, man kann mir bei meinem Fall etwas behilflich sein, da ich mich durchaus ungerecht behandelt fühle.

    Folgender Sachverhalt liegt vor (Bild der Vertragsseite zu Miete & Betriebskosten ist anhängt!:(

    - April 2015 – September 2015 (Sechs Monate) einen Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB über ein WG-Zimmer in einer Wohnung mit insgesamt 4 Personen abgeschlossen
    - In den Monaten August & September wohnte darüber hinaus gegen eine geringe Pauschale eine 5.Person in der Wohnung, welche - nach meinem Mietende - mein Zimmer übernahm
    - 370€ monatl. Miete entrichtet (keine Angabe über enthaltene NK bzw. Betriebskosten o.Ä - > Siehe Vertrag)

    Nun sollen von mir für den Zeitraum rund 120€ nachgezahlt werden, wegen Nachzahlungen, die die Vermieterin zu leisten hatte. Die Abrechnungen liegen mir vor, daraus ist abzulesen, dass bisher...
    [INDENT][/INDENT]• 92,50€/Monat Abschlag für Wasser/Abwasser gezahlt wurde
    [INDENT][INDENT][/INDENT][/INDENT]• Tatsächlich wären umgerechnet 110,36€/Monat zu zahlen gewesen
    [INDENT][/INDENT]• 102,66€/Monat Abschlag für Strom & Gas gezahlt wurde
    [INDENT][INDENT][/INDENT][/INDENT]• Tatsächlich wären umgerechnet 161,65€/Monat zu zahlen gewesen

    - Die 5.Person soll derzeit an den Nachzahlungen überhaupt nicht beteiligt werden (dabei entstehen durch diese logischerweise entsprechende Mehrverbräuche in den beiden Monaten !)
    - Grundsätzlich erscheinen mir auch die gezahlten Abschläge von insgesamt ca. 196€/Monat für einen 4-Personen Haushalt auf einer Wohnfläche von insgesamt 125qm zu niedrig


    Meine grundsätzliche Annahme ist Folgende:
    Die Vermieterin hat ihre bisher monatlich entrichteten Abschläge für die gesamte Wohnung als Erfahrungswerte herangezogen und implizit in der von mir gezahlten Gesamtmiete berücksichtigt. Dass aufgrund diverser Umstände ihre implizite Berücksichtigung zu niedrig ist, liegt nicht in meiner Schuld – vielmehr kann in diesem Fall auch eine Täuschung vorliegen (?), da für eine transparente Betrachtung der Klausel „Eventuell fallen nach Abrechnung noch Nachzahlungen zu Wasser, Gas & Strom an“ eine Einsichtnahme in die geleisteten Abschläge erforderlich ist, um die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen.
    Dieser Logik folgend könnte die Vermieterin ja ebenso gar keine Abschläge zahlen und letztlich alles als Nachzahlung deklarieren...


    Es stellen sich für mich nun mehrere Fragen:

    - Wie kann ein nicht expliziter Anteil an Nebenkosten in der Gesamtmiete überhaupt berechnet werden?

    - Kann hier eine Faustregel (bspw. 20% der Gesamtmiete = NK) angewendet werden?

    - Mir erscheinen für einen 4 bzw. über zwei Monate betrachtet auch einen 5-Personen Haushalt monatl. Nebenkosten von 272€ als nicht zu hoch. Da ja aber nichts festgelegt wird, stellt sich die Frage, inwiefern eine hemdsärmelige Umrechnung der Vermieterin (einfach alle Nachzahlungen durch vier Personen teilen) Bestand haben kann und ich diese zahlen muss?


    Ich entschuldige mich für die recht langatmigen Ausführungen (ist meiner Unzufriedenheit geschuldet...) und bedanke mich bereits für jede Form der Hilfe!

    Beste Grüße
    FuriousP

  • Die Abrechnung der Vermieterin lautet wie folgt:

    Nachzahlungen insgesamt: 922,08 € -> :12 Monate -> 76,84€ -> :4 Personen -> 19,21 pro Person je Monat. Ich weiß allerdings nicht, ob das jetzt primär für mich relevant ist, da es ja um die grundsätzliche Frage geht, inwiefern eine "Nachzahlung" ohne explizit benannte NK in der Gesamtmiete überhaupt zulässig ist-

  • Hallo FuriousP,

    Euer Vermieter (es gibt juristisch keine Untervermieter) hat Dir und/oder Deinen Mitmietern eine nachvollziehbare BK-Abrechnung vorzulegen. Da im MV keine Voauszahlungen vereinbart wurden, habt Ihr (egal, wer von Euch, denn jeder haftet i.d.R. gesamtschuldnerisch) die BK für den Abrechnungs- bzw. Nutzungszeitraum zu bezahlen.
    Es kann nicht Aufgabe dieses Forums sein, Eure Zahlenakrobatik nachzuvollziehen.

  • Interessehalber ist es kein TÜV für Nebenkostenabrechnungen und schon garnicht bei diesen vagen Angaben.
    Es steht Ihnen natürlich frei auf Gutmenschenart dieses Gewusel auseinanderzuklauben.
    In diesem Forum werden Probleme von Mietern und Vermietern diskutiert und einfache Fragen beantwortet.
    Ebenso wenig ist es eine billige Rechtsberatungsstelle. Das wird natürlich von den Fragestellern teils wissentlich, teils unwissentlich genutzt.
    Meine Grenzen liegen dort, wo Fragen zum Katalog mutieren und viele Nachfragen erforderlich sind.
    Echte Hilfesuchende finden Sie hier in der Minderzahl und das macht echt Freude diesen Leuten zu helfen.
    Da gibt es Schlitzohren, Besserwisser, Provokateure und auch einfach nur unhöfliche Menschen (kleinschreibung).
    Das hier der Grundsatz gilt: Wer will was von wem, interessiert diese mangels einfachsten Bildungsstandes nicht, sondern glauben noch es bestünde ein sogenannter Rechtsanspruch.
    Ich erlaube mir bereits beim Lesen der Beiträge diesbezüglich ein Vorurteil zu bilden und dementsprechend zu antworten oder auch nicht.
    Letztendlich kann das jeder so halten wie er es möchte.
    Kritik sollte allerdings nur in den Beiträgen geübt werden. Inhaltlich gehen das schon mal die Meinungen auseinander, denn Nobody is perfect.


    Aus dem Mietvertrag ist die Zahlung von Betriebskosten laut Verordnung vereinbart. Vorauszahlungen sind keine angegeben. Das ist auch nicht zwingend vorgeschrieben. Das heißt; Sie zahlen den Betrag in Gänze für den gesamten Abrechnungs- oder Nutzungszeitraum.
    Der §2, Nr.17 ist für zusätzliche Betriebskosten vorgesehen(Schwimmbad, Fahrstuhl uä.)
    Der Eintrag hier gehört da eigentlich nicht hin und hat nur informativen Charakter.
    Das wars.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (1. April 2016 um 21:45)

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