Beiträge von FuriousP

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, man kann mir bei meinem Fall etwas behilflich sein, da ich mich durchaus ungerecht behandelt fühle.

    Folgender Sachverhalt liegt vor (Bild der Vertragsseite zu Miete & Betriebskosten ist anhängt!:(

    - April 2015 – September 2015 (Sechs Monate) einen Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB über ein WG-Zimmer in einer Wohnung mit insgesamt 4 Personen abgeschlossen
    - In den Monaten August & September wohnte darüber hinaus gegen eine geringe Pauschale eine 5.Person in der Wohnung, welche - nach meinem Mietende - mein Zimmer übernahm
    - 370€ monatl. Miete entrichtet (keine Angabe über enthaltene NK bzw. Betriebskosten o.Ä - > Siehe Vertrag)

    Nun sollen von mir für den Zeitraum rund 120€ nachgezahlt werden, wegen Nachzahlungen, die die Vermieterin zu leisten hatte. Die Abrechnungen liegen mir vor, daraus ist abzulesen, dass bisher...
    [INDENT][/INDENT]• 92,50€/Monat Abschlag für Wasser/Abwasser gezahlt wurde
    [INDENT][INDENT][/INDENT][/INDENT]• Tatsächlich wären umgerechnet 110,36€/Monat zu zahlen gewesen
    [INDENT][/INDENT]• 102,66€/Monat Abschlag für Strom & Gas gezahlt wurde
    [INDENT][INDENT][/INDENT][/INDENT]• Tatsächlich wären umgerechnet 161,65€/Monat zu zahlen gewesen

    - Die 5.Person soll derzeit an den Nachzahlungen überhaupt nicht beteiligt werden (dabei entstehen durch diese logischerweise entsprechende Mehrverbräuche in den beiden Monaten !)
    - Grundsätzlich erscheinen mir auch die gezahlten Abschläge von insgesamt ca. 196€/Monat für einen 4-Personen Haushalt auf einer Wohnfläche von insgesamt 125qm zu niedrig


    Meine grundsätzliche Annahme ist Folgende:
    Die Vermieterin hat ihre bisher monatlich entrichteten Abschläge für die gesamte Wohnung als Erfahrungswerte herangezogen und implizit in der von mir gezahlten Gesamtmiete berücksichtigt. Dass aufgrund diverser Umstände ihre implizite Berücksichtigung zu niedrig ist, liegt nicht in meiner Schuld – vielmehr kann in diesem Fall auch eine Täuschung vorliegen (?), da für eine transparente Betrachtung der Klausel „Eventuell fallen nach Abrechnung noch Nachzahlungen zu Wasser, Gas & Strom an“ eine Einsichtnahme in die geleisteten Abschläge erforderlich ist, um die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen.
    Dieser Logik folgend könnte die Vermieterin ja ebenso gar keine Abschläge zahlen und letztlich alles als Nachzahlung deklarieren...


    Es stellen sich für mich nun mehrere Fragen:

    - Wie kann ein nicht expliziter Anteil an Nebenkosten in der Gesamtmiete überhaupt berechnet werden?

    - Kann hier eine Faustregel (bspw. 20% der Gesamtmiete = NK) angewendet werden?

    - Mir erscheinen für einen 4 bzw. über zwei Monate betrachtet auch einen 5-Personen Haushalt monatl. Nebenkosten von 272€ als nicht zu hoch. Da ja aber nichts festgelegt wird, stellt sich die Frage, inwiefern eine hemdsärmelige Umrechnung der Vermieterin (einfach alle Nachzahlungen durch vier Personen teilen) Bestand haben kann und ich diese zahlen muss?


    Ich entschuldige mich für die recht langatmigen Ausführungen (ist meiner Unzufriedenheit geschuldet...) und bedanke mich bereits für jede Form der Hilfe!

    Beste Grüße
    FuriousP

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