Hallo Leute,
mein Mietvertrag endete am 28.02.15. Die Betriebskosten für das Objekt werden jeweils vom 01.07. - 30.06 abgerechnet. Ich habe nun die Endabrechnung nach dem Auszug erhalten. In dieser wird - wie in den Vorjahren auch - der Hauswart abgerechnet. Der Vermieter hat zur Mitte des Abrechnungszeitraums (zum 01.01.15) einen neuen Hauswart bestellt, der deutlich teuer ist als der alte, der bis zum 31.12.14 tätig war.
Auf Rückfrage bestätigt hat der Vermieter nun, dass die Kosten für die beiden Halbjahre in der Abrechnung summiert und dann gezwölftelt wurden. Daher soll ich nun den teureren Durchschnittspreis bezahlen, obwohl nur zwei Monate unter dem neuen Hauswart (von sechs, Mietvertragsende war ja am 28.02.15) in den Zeitraum meines Mietvertrags fallen.
Meine Frage lautet: habe ich Anspruch darauf, dass ich nur die tatsächlich in meinem Mietzeitraum angefallenen Kosten übernehmen muss, oder darf der Vermieter einen Mittelwert für das ganze Jahr ansetzen (für mich ungünstig, für den Nachmieter günstig)?
Vielen Dank und viele Grüße
Markus