Auszug: Mittelwert bei Preissprung zulässig?

  • Hallo Leute,

    mein Mietvertrag endete am 28.02.15. Die Betriebskosten für das Objekt werden jeweils vom 01.07. - 30.06 abgerechnet. Ich habe nun die Endabrechnung nach dem Auszug erhalten. In dieser wird - wie in den Vorjahren auch - der Hauswart abgerechnet. Der Vermieter hat zur Mitte des Abrechnungszeitraums (zum 01.01.15) einen neuen Hauswart bestellt, der deutlich teuer ist als der alte, der bis zum 31.12.14 tätig war.
    Auf Rückfrage bestätigt hat der Vermieter nun, dass die Kosten für die beiden Halbjahre in der Abrechnung summiert und dann gezwölftelt wurden. Daher soll ich nun den teureren Durchschnittspreis bezahlen, obwohl nur zwei Monate unter dem neuen Hauswart (von sechs, Mietvertragsende war ja am 28.02.15) in den Zeitraum meines Mietvertrags fallen.

    Meine Frage lautet: habe ich Anspruch darauf, dass ich nur die tatsächlich in meinem Mietzeitraum angefallenen Kosten übernehmen muss, oder darf der Vermieter einen Mittelwert für das ganze Jahr ansetzen (für mich ungünstig, für den Nachmieter günstig)?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Markus

  • Meine Frage lautet: habe ich Anspruch darauf, dass ich nur die tatsächlich in meinem Mietzeitraum angefallenen Kosten übernehmen muss, oder darf der Vermieter einen Mittelwert für das ganze Jahr ansetzen (für mich ungünstig, für den Nachmieter günstig)?

    Nein! Sie haben keinen Anspruch darauf.

    Erklärung: Alle Kosten, welche in dem Abrechnungszeitraum anfallen, werden zur Berechnung herangezogen.
    Jeder Nutzer zahlt davon nur für seinenn Nutzugszeitraum den entsprechenden Anteil.
    Bei Ihnen also 2/12 des Gesamtbetrages(Hausmeister).
    Stellen Sie sich vor: Der neue Hausmeister wäre wesentlich billiger als der Vorgänger.
    Davon würden Sie profitieren; und hätten diesen Beitrag bestimmt nicht geschrieben.

    Man muß auch verlieren können.

  • Danke für die Beförderung. Entschuldigung! Es hatte leider nur bis zum Oberwachtmeister gereicht.


    Hatte zuerst Obergefreiter geschrieben. Da Du aber fehlerfreies deutsch kannst, wurdest Du direkt zum Offizier befördert.;)

  • Zitat

    habe ich Anspruch darauf, dass ich nur die tatsächlich in meinem Mietzeitraum angefallenen Kosten übernehmen muss

    Dem Irrglaube das man nur die im Nutzungs-/Mietzeitraum tatsächlich entstandenen Kosten tragen muß unterliegen viel Mieter.

    Stell Dir vor in Deinem Nutzungszeitraum wären die Kosten der Heizungs-, Aufzugswartung, Emissionsmessung, Versicherungen etc. angefallen.

    Würdest Du es einsehen die 100%ig tragen zu müssen und der Mieter nach Dir gar nicht?

  • Da Du aber fehlerfreies deutsch kannst, wurdest Du direkt zum Offizier befördert.
    Da hier das Adjektiv "deutsch" zum Substantiv erhoben wurde, wird es groß geschrieben:o

    Mehr Mut auch mal Semikolas zu setzen (Wikipedia nachhaltig lesen und freut sich auch auf Ihre Spende).:rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (1. April 2016 um 10:32)

  • Da Du aber fehlerfreies deutsch kannst, wurdest Du direkt zum Offizier befördert.
    Da hier das Adjektiv "deutsch" zum Substantiv erhoben wurde, wird es groß geschrieben:o


    Danke für den Hinweis!:)

  • Danke für den Hinweis!:)


    Ach ja, deitsche Schprache iss sich doch schwerre Schprache:rolleyes:

    Mir haben es vor allem die Kommata und Semikola (Plural 2) bzw. Semikolons (Plural 1) (als Hinweis für Kolinum:p) angetan:mad:

  • Ach ja, deitsche Schprache iss sich doch schwerre Schprache:rolleyes:
    Mir haben es vor allem die Kommata und Semikola (Plural 2) bzw. Semikolons (Plural 1) (als Hinweis für Kolinum:p) angetan:mad:


    ... und nicht vergäßen: Der Datief ist dem Genitief sein Feindt.:o

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