Hallo zusammen,
ich bin neu hier und möchte gleich mit zwei Fragen starten.
1. Wir leben in einer Mietwohnung. Kaltmiete ca. 700€.
Die Wohnung besitzt einen Balkon (Größe ca. 6-8 qm).
Diesen können wir seit 9 Jahren nicht nutzen, da das Geländer morsch war und abgebaut werden musste. Darüber hinaus lief Feuchtigkeit in die unteren Wände, da der Boden Risse bekam. Nun ist er seit Jahren mit einer Plane abgedeckt.
Natürlich ist der Balkon im Mietpreis inbegriffen. Der Vermieter weiß von Anfang an über diesen Mangel Bescheid und verspricht uns jedes Jahr eine Instandsetzung. Dürfen wir die Miete kürzen, falls dies nicht geschieht? Falls ja, um welchen Betrag? Dürfen wir auch rückwirkend Forderungen stellen, da wir den Balkon immer mitgezahlt haben?
2. Vor vier Jahren funktionierte der Temperaturregler unserer alten Heizungsanlage nicht mehr richtig. Dieser war sowieso im wärmsten aller Räume, dem Wohnzimmer, angebracht. Erreichte die Temperatur dort die gewünschten 22 Grad C, so schaltete die Anlage komplett ab. Dies hatte zur Folge, das die oben liegenden Kinderzimmer nicht mehr beheizt wurden und somit sogar tagsüber nicht über 14 Grad C hinaus kamen. Auch eine Voreinstellung der Heizung auf 25 Grad C änderte nichts an dieser Situation. Wir stellten zusätzliche Heizlüfter auf.
Daraufhin bat ich unseren Vermieter den Regler zu erneuern und in einen "kälteren" Raum zu versetzen. Vergebens.
Vor zwei Jahren endlich eine Reaktion.
Doch anstelle meinem Wunsch nachzukommen, erneuerte er die gesamte Heizungsanlage und nannte es "Modernisierungsmaßnahme". Diese konnte er somit in vollem Kostenumfang auf die Miete umlegen. Ist das rechtens? War es eine Modernisierungsmaßnahme oder eine Instandhaltung? Müssen wir den Mietzuschlag vollkommen akzeptieren?
Nebenbei sei noch erwähnt, dass die neue Anlage zwar läuft, aber seit dem Einbau im Juli 2014 nicht richtig eingestellt ist (zu hoher Verbrauch). Mehrere Anfragen haben bisher nichts genutzt.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und möchte diese als Einschätzung verwenden, ob wir notfalls vor Gericht bestehen können.
LG
Nadine