Fragen zu Balkon und Heizungsanlage

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und möchte gleich mit zwei Fragen starten.

    1. Wir leben in einer Mietwohnung. Kaltmiete ca. 700€.
    Die Wohnung besitzt einen Balkon (Größe ca. 6-8 qm).
    Diesen können wir seit 9 Jahren nicht nutzen, da das Geländer morsch war und abgebaut werden musste. Darüber hinaus lief Feuchtigkeit in die unteren Wände, da der Boden Risse bekam. Nun ist er seit Jahren mit einer Plane abgedeckt.
    Natürlich ist der Balkon im Mietpreis inbegriffen. Der Vermieter weiß von Anfang an über diesen Mangel Bescheid und verspricht uns jedes Jahr eine Instandsetzung. Dürfen wir die Miete kürzen, falls dies nicht geschieht? Falls ja, um welchen Betrag? Dürfen wir auch rückwirkend Forderungen stellen, da wir den Balkon immer mitgezahlt haben?


    2. Vor vier Jahren funktionierte der Temperaturregler unserer alten Heizungsanlage nicht mehr richtig. Dieser war sowieso im wärmsten aller Räume, dem Wohnzimmer, angebracht. Erreichte die Temperatur dort die gewünschten 22 Grad C, so schaltete die Anlage komplett ab. Dies hatte zur Folge, das die oben liegenden Kinderzimmer nicht mehr beheizt wurden und somit sogar tagsüber nicht über 14 Grad C hinaus kamen. Auch eine Voreinstellung der Heizung auf 25 Grad C änderte nichts an dieser Situation. Wir stellten zusätzliche Heizlüfter auf.
    Daraufhin bat ich unseren Vermieter den Regler zu erneuern und in einen "kälteren" Raum zu versetzen. Vergebens.
    Vor zwei Jahren endlich eine Reaktion.
    Doch anstelle meinem Wunsch nachzukommen, erneuerte er die gesamte Heizungsanlage und nannte es "Modernisierungsmaßnahme". Diese konnte er somit in vollem Kostenumfang auf die Miete umlegen. Ist das rechtens? War es eine Modernisierungsmaßnahme oder eine Instandhaltung? Müssen wir den Mietzuschlag vollkommen akzeptieren?
    Nebenbei sei noch erwähnt, dass die neue Anlage zwar läuft, aber seit dem Einbau im Juli 2014 nicht richtig eingestellt ist (zu hoher Verbrauch). Mehrere Anfragen haben bisher nichts genutzt.

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und möchte diese als Einschätzung verwenden, ob wir notfalls vor Gericht bestehen können.

    LG
    Nadine

  • Hallo Nadine!

    Deine Angaben sind zu ungenau, um eine hilfreiche Antwort geben zu können. Natürlich ist bei Nichtnutzung des Balkons eine Minderung der Miete möglich, aber das solltest du besser mit einem Fachanwalt für Mietrecht bereden, der weiß, wie hier vorzugehen ist.

    Du schreibst von Heizungsanlage, aber nicht was das für eine ist. Da solltest du bitte nachlegen.

  • 1. Antwort wie Mainschwimmer.

    Zitat

    2. Doch anstelle meinem Wunsch nachzukommen, erneuerte er die gesamte Heizungsanlage und nannte es "Modernisierungsmaßnahme". Diese konnte er somit in vollem Kostenumfang auf die Miete umlegen. Ist das rechtens? War es eine Modernisierungsmaßnahme oder eine Instandhaltung?

    Kommt darauf an.
    Ist es eine sehr alte Anlage, kann oder darf Sie nicht mehr repariert werden?
    Indiesen Fällen wird es eine sogenannte Modernisierung sein. Mehr dazu zu sagen kann ich hier nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (31. März 2016 um 22:30)

  • Hallo Nadine,

    "1. Die Wohnung besitzt einen Balkon (Größe ca. 6-8 qm). Diesen können wir seit 9 Jahren nicht nutzen, da das Geländer morsch ..."
    - Diesen Mangel würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben mitteilen, auch, seit wann er ihm bekannt ist, und ihn auffordern, den vertragsgemässen Zustand der Mietsache zeitnah herzustellen, um Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.
    Mietminderungen sind bei solchen Mängeln im unteren einstelligen Prozentbereich, m.W.

    "2. Antwort wie vor.
    Was heisst "erneuerte er die gesamte Heizungsanlage"? Austausch, Reparatur oder was? Wie alt war die alte Anlage? Gas oder Öl?

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