Der Vermieter hat einen Teppich gekauft, den ich verlegen, bzw. vom Fachmann verlegen lassen sollte. Den habe ich selbst verlegt und nun nach dem Auszug bemängelt der Vermieter, dass dieser nicht Fachgerecht verlegt wurde und fordert Entschädigung in dem er sich einen Betrag von der mietkaution abzwackt. Darf er das?
Nicht fachgerechte Verlegung des Teppichs
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vincent.wallace -
31. März 2016 um 17:03 -
Erledigt
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Ob die Forderung gerechtfertigt ist, lässt sich nur dann beantworten, wenn man weiß, ob der Teppich tatsächlich nicht fachgerecht verlegt worden ist.
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hier und da sind tatsächlich ein paar verschnitte zu sehen
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In dem Fall kann der Vermieter hier sicher Schadenersatz fordern. Über die Höhe lässt sich aber keine Aussage treffen.
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wie ist es wenn ich den Teppich zur hälfte mitbezahlt habe?
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Völlig egal. Der Teppich befindet sich im Eigentum des Vermieters. Wenn es Teil der Vereinbarung war, dass der Belag fachgemäß verlegt wird, dann bist Du eben diesem Teil der Vereinbarung nicht nachgekommen.
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Ebenfalls ohne Gruss:
Versuch' doch, Dich mit dem VM zu einigen. -
Völlig egal. Der Teppich befindet sich im Eigentum des Vermieters. Wenn es Teil der Vereinbarung war, dass der Belag fachgemäß verlegt wird, dann bist Du eben diesem Teil der Vereinbarung nicht nachgekommen.
So sehe ich das auch.
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