Nebenkosten Abrechnung Rückzahlung?

  • Hallo Miteinander,

    ich habe folgende Frage ich bezahle 160€ NK pro Monat in denen auch die Heizkosten enthalten sind. Nun ist es aber so das ich quasi nie heizen muss, da die Personen unter mit (eine Apotheke) zu sehr heizen.

    Stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mit einer Rückzahlung rechnen? Ich habe ja quasie nie geheizt und zahle ungern für etwas was ich nicht nutze. Wie ist da die Situation?

    Danke im vorraus & Gruß Biber89

  • Hallo Miteinander,

    ich habe folgende Frage ich bezahle 160€ NK pro Monat in denen auch die Heizkosten enthalten sind. Nun ist es aber so das ich quasi nie heizen muss, da die Personen unter mit (eine Apotheke) zu sehr heizen.

    Stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mit einer Rückzahlung rechnen? Ich habe ja quasie nie geheizt und zahle ungern für etwas was ich nicht nutze. Wie ist da die Situation?

    Danke im vorraus & Gruß Biber89

    Hallo,

    ob du eine Rückzahlung bekommst, siehst du auf der Abrechnung der Neben- Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung deines Vermieters, das kann man pauschal hier nicht beantworten.

    Grundsätzlich solltest du aber einen Blick in deinen Mietvertrag werfen, denn dort sollte über die Verteilung der Heizkosten etwas hinterlegt sein, es ist entweder eine Verteilung, bzw. Aufteilung Grundkosten nach Mietfläche, bzw beheizbarer Fläche/Heizkosten nach Ablesung.

    Selbst wenn du nie heizt, fallen dann doch die Grundkosten an entweder 50/50 oder 30/70 (Grundkosten/Heizkosten) somit wird nicht die ganze Vorauszahlung die du im Abrechnungsjahr getätigt hast an dich zurückgehen, du verstehst!

    Gruß
    BHShuber

  • Prüfen Sie die Abrechnung genau. Vorher ist das reine Spekulation.
    Wenn Sie nie geheizt haben, wird Ihnen beim Verbrauch auch nichts angerechnet.
    Die 30% Grundkosten bleiben Ihnen aber.

  • Zitat

    ich habe folgende Frage ich bezahle 160€ NK pro Monat in denen auch die Heizkosten enthalten sind.

    Für welche Wohnfläche?

    Was genau ist noch alles in den NK enthalten?

    Zitat

    Nun ist es aber so das ich quasi nie heizen muss, da die Personen unter mit (eine Apotheke) zu sehr heizen.

    Die Grundkosten, nach Wohnfläche, fallen trotzdem an und sind anteilig zu zahlen.

    Zitat

    Stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mit einer Rückzahlung rechnen? Ich habe ja quasie nie geheizt und zahle ungern für etwas was ich nicht nutze. Wie ist da die Situation?

    Ungewiss.

  • Also meine Wohnfläche ist 58m² was noch alles in den NK enthalten muss ich nachschauen es ist auf jeden Fall eine Menge aber auch die Heizung
    Das ich Grundkosten zahlen muss, dass weiß ich geht mir nur um den Rest bin da Neuling in der Hinsicht.

    Die Abrechnung werde ich auf jeden Fall genau prüfen.

  • Also meine Wohnfläche ist 58m² was noch alles in den NK enthalten muss ich nachschauen es ist auf jeden Fall eine Menge aber auch die Heizung
    Das ich Grundkosten zahlen muss, dass weiß ich geht mir nur um den Rest bin da Neuling in der Hinsicht.

    Die Abrechnung werde ich auf jeden Fall genau prüfen.

    Hallo,

    ok, auf der Heizkostenabrechnung kannst du die Zählerstände einsehen, die für Heizung verbraucht wurden, je nach Heizkostenverteiler an den Heizkörpern, wenn digital kannst du die Heizung auch selber ablesen, irgendwo muss ein kleiner Schalter sein, den drückst du mal, dann kommen einigen Ziffern, wie man die abliest kannst du im Internet nachlesen, je nach Vertreilerhersteller.

    Gruß

    BHShuber

  • geht mir nur um den Rest bin da Neuling in der Hinsicht.


    Und da versagen unsere Glaskugeln. Und ja, es liegt an Dir, die HK- + BK-Abrechnungen zu überprüfen und evtl. den Vermieter zu befragen.

  • Hallo Miteinander,

    ich habe folgende Frage ich bezahle 160€ NK pro Monat in denen auch die Heizkosten enthalten sind. Nun ist es aber so das ich quasi nie heizen muss, da die Personen unter mit (eine Apotheke) zu sehr heizen.

    Stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mit einer Rückzahlung rechnen? Ich habe ja quasie nie geheizt und zahle ungern für etwas was ich nicht nutze. Wie ist da die Situation?

    Danke im vorraus & Gruß Biber89

    Ohne Hausmeister, ohne Fahrstuhl, sind € 160,00 schon eine gut berechnete Summe. Solltest Du tatsächlich nicht heizen, würde ich fast mit einer Rückzahlung der BK rechnen- und wäre diese auch gering.

  • Es ist zwingend eine Abrechnung vorgeschrieben, wobei die berechneten Kosten mit den Vorauszahlungen verrechnet werden. Nach der Heizkostenverordnung werden mindestens 30%, höchstens 50% im Verhältnis der Flächen verteilt. Man muß also (leider) Heizkosten auch dann zahlen, wenn man nicht geheizt oder kein Warmwasser verbraucht hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!