Mieterhöhung - nachträglich wird ein bestimmter Betrag für die Garage angesetzt

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    wir haben eine 3 Zimmerwohnung, 84 qm, für welche wir seit 3 Jahren 650 Kaltmiete zahlen, im Mietvertrag steht auch
    drin, dass eine Garage dazugehört ( aber kein Betrag)

    Jetzt haben wir eine Mieterhöhung bekommen: Kaltmiete 655 € und 45 € setzt der Vermieter jetzt für die Garage an,
    bekommt also 700 € künftig. Die 655 € sind laut Mietspiegel noch ok, ich kenne die Kriterien der Wohnung und akzeptiere diese Miete. Ich bin auch bereit 700 € zu zahlen.
    Der Vermieter rechnet jetzt aber einen qm Preis von 7,8 euro aus.

    Ich meine aber: es sind 700 € geteilt durch 84 qm, also 8,33 euro.

    Das ist doch ein Unterschied oder, da dann die 8,33 euro künftig nicht mehr sonderlich steigen dürften, wenn der Vermieter aber nur mit 7,8 euro rechnet hätte er nach oben noch mehr Spielraum

    Ist es so wie ich denke, dass nur die Gesamtsumme von 700 euro zählt da wir keinen extra Garagenmietvertrag abgeschlossen haben?
    Ich verstehe, dass der Vermieter jetzt extra Miete für die Garage will, aber dazu hätte er sie am Anfang separat vermieten müssen.
    Wenn diese jetzt "umsonst" dabei war bin ich nicht verpflichtet diese nachträglich aus der Kaltmiete herauszurechnen. Was meint ihr?

    Vielen Dank

    G.A.

    3 Mal editiert, zuletzt von argeeh (30. März 2016 um 15:18)


  • Ist es so wie ich denke, dass nur die Gesamtsumme von 700 euro zählt da wir keinen extra Garagenmietvertrag abgeschlossen haben?

    Hallo, und nein.

    Zitat

    Ich verstehe, dass der Vermieter jetzt extra Miete für die Garage will, aber dazu hätte er sie am Anfang separat vermieten müssen.

    Wenn die Garage im Mietvertrag steht und hier kein separater Betrag als Miete hinterlegt ist, ist die Garage dennoch mitgemietet und Bestandteil der Mietsache und auch Bestandteil der bisherig festgelegten Miete. Eine einseitige Änderung des Mietvertrages und Mietzahlung ist nicht rechtmäßig!

    Zitat

    Wenn diese jetzt "umsonst" dabei war bin ich nicht verpflichtet diese nachträglich aus der Kaltmiete herauszurechnen. Was meint ihr?

    Vielen Dank

    G.A.

    Nein.

    Gruß
    BHShuber

  • Der VM beruft sich auf den aktuellen Mietspiegel, der aber nur ganz minimal gestiegen ist, deswegen auch wohl nur eine Erhöhung von 650 euro auf 655 euro.
    Da hier nichts mehr geht wird jetzt vermute ich eine Garagenmiete angesetzt. Auch um die Kaltmiete niedriger zu halten und später noch erhöhen zu können.
    Wenn der VM schreiben würde, dass sich die Kaltmiete erhöht um 50 euro auf 700 euro würde ich das akzeptieren. Dann kann er künftig eigentlich nicht mehr gross erhöhen.
    Aber er rechnet jetzt 45 euro nur für die Garage und sagt die Kaltmiete ist 655, auch wenn wir 700 zahlen

  • Eigentlich müsste ich doch nur die Erhöhung auf 655 € zahlen oder, da die Garage ja mit dabei ist.
    Ich müsste ihm nicht mal entgegenkommen und sagen dass ich die 700 euro bereit bin zu zahlen, wenn er dann den höheren qm preis berechnet und künftig zu Grunde legt

  • Hallo argeeh,

    du erwartest von uns, dass wir aufgrund deiner wirren Angaben die Mieterhöhung für ungültig erklären sollen. Meinst du, dass das funktioniert? Setze das Mieterhöhungsbegehren entweder als Scan oder Foto hier ein, damit man sich ein Bild machen kann. Schwärze persönliche Angaben und wähle die Bildgröße so groß, dass man den Text auch lesen kann.

    Wenn das passiert ist, sieht man weiter.

  • Wenn im Mietvertrag die Garage zur Wohnung gehört dann ist das als Ganzes zu sehen.
    Eine Mieterhöhung kann dann also auch nur in diesem Maße geltend gemacht werden.
    Eine Trennung müsste mietvertraglich geändert werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!