Beiträge von Hedwig

    Hallo Zusammen,

    hoffer Ihr könnt mir helfen:

    Wohnen seit nahezu 15 Jahren in einem Haus. Da wir in der Vergangenheit oft sehr hohe NK-Abrechnungen hatten, habe ich 2 x die NK-Vorauszahlung erhöht. Ich hatte damals unseren Vermieter darüber informiert, aber er hat es bei den nachfolgenden Abrechnungen nie berücksichtigt. Daraufhin hatten wir dann ein paar Jahre ein Guthaben erwirtschaftet und die anstehende Nachzahlung wies ein Guthaben auf. Soweit alles gut.
    Von 2009 - 2012 hat unser Vermieter uns dann keine NK-Abrechnung mehr vorgelegt. 2013 wurde dann Öl getankt und die Nebenkosten rentierten sich quasi wieder deutlich für unseren Vermieter. (fast 3000 € Nachzahlung).

    Jetzt meine Frage:
    Unsere Vorauszahlung von 2009 - 2012 betrugen jährlich ca. 2200 €.
    Der Durchschnitt der vorausgegangen Abrechnungen oder auch der von 2014: 1700 - 2000 €.
    Jetzt wurden ja die Abrechnungen versäumt für die o.g. Zeit. Was darf er von unserer Vorauszahlung einbehalten und er muss das doch schriftlich belegen, oder? Oder steht ihm garnicht davon zu. Können wir das Guthaben, welches ich dann auch durchschnittlich errechnen kann (wenn er keine Aufstellung seiner Kosten vorlegt) von anderen Forderungen abziehen?

    Vielen dank schon mal,

    viele Grüße, Hedwig

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