Beiträge von vincent007

    verstehe ich das richtig? die unzulässige Abrechnung verpflichtet dich zu einer Nachzahlung von 55€, wäre sie korrekt gemacht, müsstest du 110€ nachzahlen?

    Tut mir leid, aber da ist mir das falsche Wort rausgerutscht, es muss Rückzahlung heißen. Die bisherige Abrechnung hat ein Guthaben von EUR 55 für mich, eine korrekte würde ca. EUR 110 für mich ergeben.

    So jetzt mal zu deinem Problem.

    Danke für Deine Bemühungen.

    1. MV nehmen gucken was im MV als Umlagefähig deklariert wurde. Diese Posten sind von dir zu zahlen.

    Klar. Auf den ersten Blick dürfen alle Posten der Abrechnung abgerechnet werden.

    2. Termin machen und Belege einsehen

    Das wird schwierig. Der Vermieter wohnt nicht hier, sondern gut 2 Stunden mit dem Auto weg. Ich hatte ihn ja auch u. a. schon mal gebeten, mir die Belege gegen Kostenerstattung zu übersenden, leider auch ohne Erfolg.

    3. Abrechnung anhand MV und Belege selber machen, was raus gekommen wäre.

    In den Jahren davor hat er teilweise überhaupt keine Abrechnungen gemacht.

    Diesen Betrag darfst du nämlich nicht mindern. Nur den Teil der darüber hinaus geht.

    Dazu auch mein voriger Beitrag über die zu erwartende Rückzahlung. Das, was aus dieser Abrechnung als Rückzahlung zu erwarten ist, entspricht ungefähr dem, was ich als einen monatlichen NK-Betrag zu zahlen habe.

    Das hieße im E-Fall das der Vermieter jährlich zig Vollmachten mit Originalunterschrift ausstellen müßte. Für jede Abrechnung, jeden neuen Mietvertrag, jede Kündigung, jede Mieterhöhung usw. usw.

    Falsch gedacht, genau das heißt es nämlich nicht, wenn der Verwalter einmal eine originale Verwaltervollmacht vorgelegt hat, in der ja auch zu beschreiben ist, auf was sich seine Vollmacht erstreckt, also Abrechnungen, Kündigungen, Mietverträge etc.

    Desweiteren schließe ich mich einigen Vorschreibern an und hoffe, dass man dir aufgrund deines gefährlichen Halbwissens so richtig eines überbrät.

    Auch Dir vielen Dank für die nette Begrüßung.

    Der Verwalter muss beim ersten Mal eine Originalvollmacht vorlegen. Hat er das einmal, muss er das eigentlich nicht mehr.

    Das war auch der Kenntnisstand, den ich mir bisher angelesen hatte. Nochmal zum Einzelfall: die von der angeblichen Verwaltung vorgelegte Abrechnung, die ich schon nach erstem Drübergucken für fehlerhaft und vor allem zu hoch befunden hatte, weist eine Nachzahlung von EUR 55 auf. Ich vermute mal, wenn sie richtig gemacht wird, dann kommt das Doppelte raus. So weit, so gut. Der Nebenkostenanteil pro Monat ist auch ungefähr dieser Betrag, da kann also meiner Ansicht nach erstmal nichts schiefgehen. Nur, wie geht es dann weiter? Wie kriege ich den Vermieter dazu, mir eine ordentliche Abrechnung zu erstellen? Oder auch: wie kriege ich den Verwalter dazu, mir die Originalvollmacht vorzulegen? Der neue Verwalter hat ja schon erklärt, dass er keine Originalvollmacht übersenden kann, sh. auch meinen ersten Beitrag.

    Für mich stellt sich das als Korinthenkackerei dar.

    Danke für die nette Begrüßung, immer wieder schön, so freundliche Menschen zu treffen.

    s.174 BGB. Min 1x muss der neue Verwalter die Originalvollmacht vorlegen.

    Danke, das ist auch mein bisheriger Kenntnisstand.

    Allerdings kann man auch eine Kopie als mieter akzeptieren. Aber nicht mit der Unterschrift des Vorverwalters.

    Genau dieser Punkt, nämlich die Unterschrift des Vorverwalters, hat mich auch stutzig gemacht.

    Bevor man aber zu sonstigen Massnahmen greift, ist die vorgelegte Abrechnung formal richtig und inhaltlich zumindest nahe dran?

    Nein, ist sie nicht. Sie ist genauso mängelbehaftet, wie es die Abrechnungen des bisherigen Verwalters waren.

    bei Verwalterwechsel müsste m.E. der Vermieter dies dem Mieter schriftlich mit Datum mitteilen.

    Das würde allein schon die Höflichkeit im Umgang miteinander gebieten. Ist aber nicht erfolgt.

    Sinnvoll wäre auch eine Liste mit den Verwalterkompetenzen bzw. -aufgaben.

    So ist es, das genau steht nämlich in der Verwaltervollmacht drin.

    Tach,

    kaum angemeldet, habe ich schon Fragen über Fragen, und ich hoffe, dass mir hier kompetente Hilfe zuteil wird. Hier der Einstieg in Kurzform:

    Seit vielen Jahren Mieter in einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung. Vermieter hat bisher die Verwaltung durch einen Verwalter machen lassen. Beide sind schon etwas älter und wollen sich jetzt wohl zur Ruhe setzen, deshalb anscheinend neue Hausverwaltung beauftragt, wovon ich allerdings erst mit der Betriebskosten-Abrechnung im letzten Jahr Kenntnis erhalten habe.

    Nach Erhalt der Abrechnung die neue Verwaltung um Vorlage einer vom Vermieter unterzeichneten Original-Vollmacht gebeten. Nach längerem Hin und Her kam erst eine Kopie, die vom bisherigen Verwalter unterschrieben war (!), auf weitere Nachfrage dann die Auskunft, dass die Original-Vollmacht nicht vorgelegt werden kann (wobei nicht klar geworden ist, ob es keine gibt oder ob sie mir keine aushändigen wollen, ich vermute nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Vermieter, dass es keine gibt).

    Alles in allem war das für mich Anlass genug, die Abrechnung des Verwalters zurückzuweisen und gleichzeitig den Vermieter um Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung zu bitten. Zuletzt geschrieben mit dem Hinweis, dass ich Miete mindern werde, falls nicht bald eine Abrechnung bei mir eingeht. Auch darauf keine Antwort, so dass ich jetzt zunächst am nächsten 1. die Mietzahlung um den Anteil der Betriebskosten kürzen werde.

    Und ab hier bin ich dann langsam ratlos. Ich weiß, dass es für mich gefährlich werden kann, wenn rückständige Miete eine bestimmte Höhe erreicht, Stichwort fristlose Kündigung. Andererseits möchte ich natürlich auch eine ordentliche Abrechnung haben. Hat jemand eine Idee, wie man weitermachen könnte? Noch weitere Informationen? Wenn dieser Beitrag nicht in der richtigen Ecke steht, dann bitte verschieben, wenn noch Fragen sind, dann bitte fragen. Ansonsten danke ich schon mal.

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