Kautionsrückzahlung an Mieter nicht möglich

  • Hallo zusammen,

    wir hatten bis letzte Woche eine Untermieterin (Mietdauer 5 Monate) in unserem Haus. Dabei ist es zu folgender Situation gekommen:

    - Wir haben Sie mehrmals, auch unter Zeugen, um einen Vorabnahmetermin gebeten um mögliche Schäden, Mängel oder Kleinstreparaturen festzuhalten und Ihr die Möglichkeit zu geben, diese zu beheben. Dies wurde von Ihr abgelehnt, mit der Begründung, dass Ihr die Zeit dazu fehlt.
    - Bei der Endabnahme wurden dann diverse Mängel festgestellt:
    * Nagellack an den beigestellten Möbeln und an den Fensterrahmen
    * Deutliche Verfärbungen der Wand im Bettbereich
    * Deutliche Verfärbungen der Wand im Bereich, in dem ihre Koffer gelagert wurden
    * Zimmer nicht besenrein. "Wollmäuse" unter dem Bett, Kaffee- und Teeflecken auf Schreibtisch und Nachttisch

    - Final haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Kaution innerhalb von 3 Monaten an Sie zurückzahlen werden. Einen Teilbetrag der Kaution hat Sie im Übergabeprotokoll an uns abgetreten zur Mängelbeseitigung. Ein weiterer Teilbetrag wird von uns zur Verrechnung der noch ausstehenden Nebenkostenabrechungen einbehalten. Auch dies ist im Übergabeprotokoll mit Betrag festgehalten.

    - Der Mieterin war es nicht möglich, das Sie uns ein Konto zur Kautionsrückzahlung nennt. Wir haben auf dem Protokoll vermerkt, dass die Kontodaten noch von Ihr nachgereicht werden.

    - Im Anschluss haben wir versucht Sie noch per Telefon und Facebook daran zu erinnern, dass wir ihre Kontodaten noch benötigen. E-Mail haben wir leider nicht bekommen. Mittlerweile hat Sie uns blockiert.

    Die Fragen sind nun:
    - Wie müssen wir weiter vorgehen, dass wir rechtlich auf der sicheren Seite sind und uns nicht vorwerfen lassen können, dass Sie ihre Kaution nicht erhalten hat.

    - Wenn wir ihr noch einen Brief schreiben, in dem wir um ihre Kontodaten bitten, wie lange müssen wir ihr Zeit geben bis Sie reagiert.

    - Haben wir aktuell überhaupt die Pflicht Sie noch weiter zu kontaktieren, da es nach Übergabeprotokoll Ihre Aufgabe ist, uns die Kontodaten zu übermitteln?

    - Wann verjährt Ihr Anspruch auf ihre Kaution und welche Schritte der Kontaktaufnahme müssen wir vorher unternommen haben.


    Vielen Dank an jeden, der sich meinem Problem annimmt.

  • Wenn Sie die Kontodaten angefordert haben und diese Ihnen nicht bekanntgegeben werden, hat sich für Sie das vorerst erledigt.
    Sie wird sich sicher wieder melden.

  • Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt, wie sie ihn nicht geltend macht, am 31.12.2019. So lange dürft Ihr die Kaution nicht anrühren.

    So wie ich das sehe habt Ihr alles mögliche unternommen bzw. werdet es noch um die Bankverbindung zu bekommen.

    Hinweis noch zu Brief:

    Bitte per Einwurfeinschreiben versenden und Euch den Inhalt von einem Zeugen bestätigen lassen.

    Da fällt mir ein, die Kaution ist ja auf einem Sparkonto, da könnte man Ihr doch das Sparbuch einfach zuschicken. Die Freigabe in einem gesonderten Brief.

  • Hallo, vielen Dank schon mal.

    Zum Sparbuch habe ich aber noch eine Frage:
    Ich habe das Konto jetzt ja schon bei meiner Sparkasse aufgelöst um Ihr das Geld überweisen zu können. Somit müsste ich erneut ein Konto eröffnen, auch dass Ihr Geld vor Pfändung gesichert ist.

    Kann ich Ihr, wenn ich den Weg über das Sparbuch gehen will, die erneuten Eröffnungsgebühren in Rechnung stellen?

    Außerdem entstehen mir durch die ganzen Briefe per Einschreiben erhöhte Kosten. Darf ich diese Kosten und evtl. noch Pauschalen (auch für obige Kontoeröffnung) dann wiederum von der Kaution einbehalten bzw. bei der Nebenkostenabrechnung mit ansetzen?

  • Wenn du die Kaution loswerden willst, um das ganze von der Backe zu haben, frage bitte deinen Sparkassenberater und schildere ihm dein Problem.
    Er oder Sie können nämlich sehen, woher die Miete kam, die auf deinem Konto einging. Dahin schickst du die Kaution.

  • Zitat

    Außerdem entstehen mir durch die ganzen Briefe per Einschreiben erhöhte Kosten.

    Einwurfeinschreiben koste etwas über 2 €. Also kein Betrag wegen dem man am Hungertuch nagen muß.

  • Hallo Martin_MUC,

    Ihr habt m.E. (nachweislich?) alles getan, was man von Euch hätte erwarten können.
    Tipp von mir als Vermieter: Die Kaution in bar verwahren oder mit 0,2% verzinst auf Euren Namen anlegen.
    Ihr habt die ExMieterin sicherlich nachweislich aufgefordert, die ihr zuzuschreibenden Mängel zeitnah zu beheben?

  • Hallo Martin_MUC,

    Ihr habt m.E. (nachweislich?) alles getan, was man von Euch hätte erwarten können.
    Tipp von mir als Vermieter: Die Kaution in bar verwahren oder mit 0,2% verzinst auf Euren Namen anlegen.
    Ihr habt die ExMieterin sicherlich nachweislich aufgefordert, die ihr zuzuschreibenden Mängel zeitnah zu beheben?

    Hallo,

    jetzt muss ich noch ein bisschen mehr ausholen:

    Die Feststellung der Mängel erfolgte am Vormittag des Abnahmetags und sollte die Endabnahme darstellen. Zu diesem Zeitpunkt war die Mieterin der Meinung, dass Sie die Mängel bis zum 31.03. beseitigen möchte. Daraufhin haben wir das Protokoll zu einem Vorabnahmeprotokoll umgewandelt.

    3 Stunden später hat sich die Mieterin bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, dass Sie gerne die von uns genannte Summe aus der Kaution abtreten möchte um die im Vorabnahmeprotokoll festgestellten Mängel abzugleichen.

    Somit haben wir am Abend des selben Tages noch die Endabnahme durchgeführt, alle Mängel nochmals aufgeführt und festgehalten, dass die im Endabnahmeprotokoll aufgeführten Mängel mit der Abtretung der Summe X abgegolten sind.

    Aus diesem Grund war die Beseitigung der Mängel nicht mehr notwendig und in beidseitigem Einverständnis, unter einem neutralen Zeugen, durch die Abtretung einer Teilkaution abgegolten.

    Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der kurzen zeitlichen Abstände der Vorabnahme und der Endabnahme, noch Probleme auf uns zukommen können?

    Einmal editiert, zuletzt von Martin_MUC (29. März 2016 um 14:24)

  • Hallo,

    ich sehe gar nicht, wo dein Problem ist. Du hast versucht die Kontonummer zu kriegen, hast sie nicht bekommen und kannst die Kaution nicht zurückzahlen. Ist ja kein Problem das Geld so lange zu behalten, bis sich die Mieterin meldet. Falls sie sich nicht mehr meldet kannst du das Geld nach 3 Jahren behalten.

    Ich würde auf gar keinen Fall ein Sparbuch an eine Adresse schicken. Höchstens nochmal die Aufforderung die Kontodaten bekannt zu geben.

    Gruß
    H H

  • Ich würde auf gar keinen Fall ein Sparbuch an eine Adresse schicken. Höchstens nochmal die Aufforderung die Kontodaten bekannt zu geben.


    Wohlgemerkt: Die Girokontodaten (IBAN).

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