Hallo Martin_MUC,
Ihr habt m.E. (nachweislich?) alles getan, was man von Euch hätte erwarten können.
Tipp von mir als Vermieter: Die Kaution in bar verwahren oder mit 0,2% verzinst auf Euren Namen anlegen.
Ihr habt die ExMieterin sicherlich nachweislich aufgefordert, die ihr zuzuschreibenden Mängel zeitnah zu beheben?
Hallo,
jetzt muss ich noch ein bisschen mehr ausholen:
Die Feststellung der Mängel erfolgte am Vormittag des Abnahmetags und sollte die Endabnahme darstellen. Zu diesem Zeitpunkt war die Mieterin der Meinung, dass Sie die Mängel bis zum 31.03. beseitigen möchte. Daraufhin haben wir das Protokoll zu einem Vorabnahmeprotokoll umgewandelt.
3 Stunden später hat sich die Mieterin bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, dass Sie gerne die von uns genannte Summe aus der Kaution abtreten möchte um die im Vorabnahmeprotokoll festgestellten Mängel abzugleichen.
Somit haben wir am Abend des selben Tages noch die Endabnahme durchgeführt, alle Mängel nochmals aufgeführt und festgehalten, dass die im Endabnahmeprotokoll aufgeführten Mängel mit der Abtretung der Summe X abgegolten sind.
Aus diesem Grund war die Beseitigung der Mängel nicht mehr notwendig und in beidseitigem Einverständnis, unter einem neutralen Zeugen, durch die Abtretung einer Teilkaution abgegolten.
Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der kurzen zeitlichen Abstände der Vorabnahme und der Endabnahme, noch Probleme auf uns zukommen können?