Vermieter verkauft Doppelbungalow, Privatnutzung des Käufers ?

  • Hallo zusammen :)

    Folgender Sachverhalt:

    Wir wohnen zur Miete in einem Doppelbungalow (anzusehen wie eine Doppelhaushälfte), der Vermieter verkauft jetzt das komplette Haus, also beide Bungalows. Beim Imobilienmaktler steht zwar in der Anzeige mit drin, das wird hier als Mieter wohnen bleiben, aber das ist ja nicht wirklich ein Vertrag.

    Zusätzlich kommen hier jede Woche 5-6 leute in unsere Wohnung zur Besichtigung.

    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Kann man eine Mietminderung beantragen, wegen der ständigen Besichtigungen in unser Wohnung ?

    2. Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?

    Danke für eure Hilfe und Informationen

  • Hallo fc76,

    "Wir wohnen zur Miete in einem Doppelbungalow (anzusehen wie eine Doppelhaushälfte), der Vermieter verkauft jetzt das komplette Haus, also beide Bungalows. Beim Imobilienmaktler steht zwar in der Anzeige mit drin, das wird hier als Mieter wohnen bleiben, aber das ist ja nicht wirklich ein Vertrag."
    - Der Makler ist nicht Euer Vermieter/Vertragspartner.

    "Zusätzlich kommen hier jede Woche 5-6 leute in unsere Wohnung zur Besichtigung."
    - Ich würde höchstens einen wöchentlich nach vorheriger Terminvereinbarung akzeptieren.

    "Kann man eine Mietminderung beantragen, wegen der ständigen Besichtigungen in unser Wohnung ?"
    - MM werden nicht beantragt, sondern durchgeführt nach vorheriger Abmahnung, sinnvollerweise.

    "Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?"
    - Kündigungen werden nicht ausgeschrieben, sondern erklärt. Er müsste aber das berechtigte Eigenbedarfsinteresse nachweisen.

  • Hallo fc76,

    "Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?"
    - Kündigungen werden nicht ausgeschrieben, sondern erklärt. Er müsste aber das berechtigte Eigenbedarfsinteresse nachweisen.

    Die spannende Frage wird sein, ob dass als 2 Familienhaus gewertet werden kann. (kann man von hier aus aber nicht sagen)

  • Die spannende Frage wird sein, ob dass als 2 Familienhaus gewertet werden kann. (kann man von hier aus aber nicht sagen)


    ... oder Doppelbungalow oder DHH...?

  • Zitat

    1. Kann man eine Mietminderung beantragen, wegen der ständigen Besichtigungen in unser Wohnung ?

    Nein.

    Aber man kann verlangen das der Vermieter Besichtigungstermine bündelt. Heißt nicht 5 - 6 x die Woche mit einem Interessenten, sondern 1 x die Woche mit 5 - 6 Interessenten binnen etwa 1 - 2 Stunden.

    Am Besten ist es selbst Besichtigungstermine, z. B. Samstags von 14 - 16 oder Freitags von 17 - 19 Uhr, festlegt und diese dem Vermieter und Makler nachweisbar mitteilt.

    Zitat

    2. Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?

    Kann er nicht nur theoretisch. Aber erst mal muß er den bestehenden Mietvertrag übernehmen.

  • Wie verhält es sich, wenn der neue Eigentümer den Mietvertrag bei Kauf übernimmt, kann er dann danach Eigenbedarf anmelden ?

    Und wenn ja, sofort oder erst nach einer gewissen Zeit ?

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