Mieterhöhung aufgrund allgemein gestiegener Betreibs und Nebenkosten

  • Hallo,

    ich habe eine Frage an Euch.

    Mir ist heute eine Mieterhöhung aufgrund allgemein gestiegener Bertriebskosten eingegangen.

    Wir zahlten bisher:

    Grundmiete: 450 €
    Nebenkosten: 200 €

    Jetzt sollen wir Grundmiete 480 € zahlen und Nebenkosten 200 €.

    Das heisst doch, das die Nettokaltmiete erhöht wurde, und nicht die Nebenkosten aufgrund gestiegener Betreibskosten. Oder liege ich da falsch?

  • Wieso fragen Sie hier? Hat hier jemand die Erhöung beantragt?
    Wenn ich so ein Schreiben bekommen würde und eine offensichtliche Ungereimtheit erkenne, frage ich doch als normaler Mensch zuerst den Verfasser und nicht wildfremde Leute hier im Forum!

  • Ich würde nur gerne wissen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, das die Erhöhung so nicht richtig ist

    Dazu müßte man man exakten Wortlaut des Miethöhungsverlangens kennen.

  • Ich würde nur gerne wissen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, das die Erhöhung so nicht richtig ist


    Wenn ich eine Vermutung habe, dann versuche ich Ungereimtheiten vor Ort zu klären. Und wenn ich das nicht kann, dann stelle ich z.B. in einem Forum fundierte Fragen, in dem ich das Forum auf den Wissensstand setze, den ich habe.

  • Wir zahlten bisher:
    Grundmiete: 450 €
    Nebenkosten: 200 €

    Jetzt sollen wir Grundmiete 480 € zahlen und Nebenkosten 200 €.
    Das heisst doch, das die Nettokaltmiete erhöht wurde, und nicht die Nebenkosten aufgrund gestiegener Betreibskosten. Oder liege ich da falsch?


    Da liegst Du richtig. Deshalb müssten wir den Text des Erhöhungsschreibens kennen.

  • das sollte doch selbst dem dämlichsten einleuchten, wenn die Grundmiete höher ist als vorher und die Nebenkosten gleich, dass es sich hierbei um eine Mieterhöhung handelt?

    Vermieter damit konfrontieren und Mieterhöhung ablehnen.


    Ich würde schreiben "Mieterhöhungsbegehren" - klingt fachkundiger und evtl. beeindruckender.

  • Hallo Kolinum

    ...

    Da die von dir erhaltene Mieterhöhung unbegründet ist, ist sie hinfällig.
    Dies würde ich deinem Vermieter kurz vor Ablauf der Frist ( Beginn des 3. Monats nach Erhalt der Erhöhung) mitteilen und weiterhin die Normalmiete zahlen.

    Wahrscheinlich wird der Vermieter dann versuchen, eine begründete Erhöhung zu fordert, was an sich kein Problem darstellt, solange man nicht in einem kleinen Dorf wohnt (, da es dort meist weder einen Mietpreisspiegel oder genügend vergleichbare Wohnung gibt - ein Sachbeauftragter ist meist eh zu teuer).
    Um einen Streit zu vermeiden, kannst du ihm auch einsam von Anfang an einen Kompromiss vorschlagen (zB. eine Erhöhung von 10 Euro).

    Liebe Grüße,

    Abenteuer-Immobilien.de

    Hallo Abenteurer,

    Kolinum ist doch gar nicht der Fragesteller??

    Auch wenn diese Mieterhöhung ´rechtlich nicht korrekt und damit kaum durchsetzbar ist, würde ich mir gut überlegen, ob ich widerspreche und den Vermieter zum Anwalt treibe. Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die Miete im Vergleich ist und wann das letzte Mal erhöht wurde. Aber die Erhöhung ist gerade mal 6,7%, da könnte ein Anwalt auch empfehlen gleich mehr zu nehmen.

    Gruß
    H H

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