Betriebskostenabrechnung Mieterwechsel

  • Hallo!

    2 Kollegen und ich sind mit 1. August 2015 in eine renovierte Wohnung eingezogen. Jetzt im Jänner haben wir die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bekommen.
    Ist es legitim, dass wir für das Ganze vorige Jahr zahlen müssen? Sogar ein paar Sachen von 2014 sind verrechnet.
    Muss nicht der Vormieter für seinen Teil, wo er noch in der Wohnung war aufkommen?
    Es sind immerhin 1200€. Das ist doch eine ordentliche Summe.

    Bitte um rasche Antworten,

    mfg Manuel

  • Hallo!

    2 Kollegen und ich sind mit 1. August 2015 in eine renovierte Wohnung eingezogen. Jetzt im Jänner haben wir die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bekommen.
    Ist es legitim, dass wir für das Ganze vorige Jahr zahlen müssen? Sogar ein paar Sachen von 2014 sind verrechnet.
    Muss nicht der Vormieter für seinen Teil, wo er noch in der Wohnung war aufkommen?
    Es sind immerhin 1200€. Das ist doch eine ordentliche Summe.

    Bitte um rasche Antworten,

    mfg Manuel

    Hallo,

    und nein, da müsst ihr nicht! Und ja, der Vormieter muss auch ran, das ist aber nicht eure Sache, sondern die Aufgabe des Vermieters. Umlagefähige Kosten aus dem Jahr 2014 dürften nicht mehr drauf stehen.

    So nun fehlen hier einigen Angaben:

    Wirtschaftszeitraum Kalenderjahr oder Zeitanteilig seit Mietbeginn

    Vielleicht kannst du das Ding hier anonymisiert einstellen.

    Gruß
    BHShuber

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Bitte um Erleuterung was sie genau brauchen. Bin da nicht grad vom Fach.
    Also beim Einzug wurde und nichts von dem gesagt, dass wir die Kosten übernehmen müssen.

    Lg

  • Zitat


    Bitte um Erleuterung was sie genau brauchen.

    Abrechnungszeitraum und Nutzungs-/Mietzeitraum.

    Beides muß in der Abrechnung stehen.

    Zitat

    Also beim Einzug wurde und nichts von dem gesagt, dass wir die Kosten übernehmen müssen.

    Das sagt man auch nicht, das steht im Mietvertrag, den ma ja sicher gelesen hat.

    Am besten wäre es die Abrechnung einzuscannen und als Bild(er), nicht zu klein, hoch zu laden. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Das zur Erläuterung was BSHuber mit

    Vielleicht kannst du das Ding hier anonymisiert einstellen.

    meinst.


  • Also beim Einzug wurde und nichts von dem gesagt

    Wie soll man denn antworten, wenn man diese Abrechnung nicht gesehen hat? Und in welchem Land spielt sich das Ganze ab. Jänner ist nicht gerade die übliche Bezeichnung für den ersten Monat des Jahres.

  • Also der Abrechnungszeitraum ist von 1.1.2015 - 31.12.2015.

    Hier die Abrechnung:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Die restlichen Seiten:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Sind die Rechte so verschieden?

    Vielleicht findet sich ja trotzdem jemand, der sich damit auskennt.

  • Du hast schon gemerkt das Mietrecht-Hilfe.de ´ein deutsches Forum ist?

    Wende Dich an die Arbeiterkammer. Dort wird auch in Mietrechtsangelegenheiten geholfen.

  • Sind die Rechte so verschieden?


    Hier in D hat der Mieter Betriebskosten (nur) für den Zeitraum zu zahlen, in dem er gemietet hatte. Soo einfach ist das in unserer bunten Republik.;)

    PS: Es ist auch kein guter Stil, in ein Forum zehn(!) Seiten einzustellen mit dem Wunsch "Nun macht Ihr mal (für mich Kostenlos)".:mad:
    Da gibt es sicherlich Organisationen in Deinem Land, die dies gerne gegen Bezahlung machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. März 2016 um 14:30)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!