Hallo!
2 Kollegen und ich sind mit 1. August 2015 in eine renovierte Wohnung eingezogen. Jetzt im Jänner haben wir die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bekommen.
Ist es legitim, dass wir für das Ganze vorige Jahr zahlen müssen? Sogar ein paar Sachen von 2014 sind verrechnet.
Muss nicht der Vormieter für seinen Teil, wo er noch in der Wohnung war aufkommen?
Es sind immerhin 1200€. Das ist doch eine ordentliche Summe.
Bitte um rasche Antworten,
mfg Manuel