ausländischer Student bekommt Kaution 13 Monaten nach der Kündigung noch nicht zurück

  • Hallo liebe Mieter,

    ich bin ausländischer Student und habe in Feburar 2015 ein WG Zimmer gekündigt. Ich bezahlte 250€ Mietekosten, 70€ Nebenkosten für Wasser, Gas und sowas. Strom wird getrennt am Ende berechnet und bezahlt. Die Kaution beträgt 500€ und wird an dem Vermieter überwiesen. Ich habe nichts kaputt gemacht und bei der Kündigung war alles in Ordnung. Nichts war kaputt. Nämlich läuft alles bis Kündigung in Ordnung.

    Die Hausverwaltung sagte bei der Kündigung, dass die Abrechung für 2015 nur erst am Anfang 2016 erstellt werden kann(wegen Geschäftsjahres). Die anderen Kosten(in 2013 und 2014) wurden schon kalkuliert. Deshalb sollte ich bis Anfang 2016 warten. Im Internet habe ich auch gelesen dass der Vermieter die Kaution höchstens 12 Monaten behalten darf.

    Jedoch bis jetzt behauptet die Hausverwaltung, dass die Abrechnung nicht erstellt werden kann. In der Email steht dann bis jetzt die Kosten für 2015 noch nicht erstellt werden(in einigen Tagen fertig sein werden) und die Kosten für 2016 noch nicht beginnen. Ich verlange eine Frist und die Hausverwaltung gibt immer keine.

    Also möchte ich wissen, was ich tun soll.

    Dank im Voraus

  • Hallo Han,

    die Kaution darf der Vermieter sechs Monate nach Mietende zurückbehalten, um evtl. versteckte Mängel noch beheben zu lassen.
    Die Betriebskosten für 2015 können tatsächlich erst in 2016 ermittelt werden. Wenn man davon ausgeht, dass das BK-Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr war, hat der Vermieter sogar noch bis 31.12.2017 Zeit, Dir die BK-Abrechnung zukommen zu lassen.
    Nach dem halben Jahr nach Mietende darf er aber nur noch einen Teil von max. zwei Monats-BK-Vorauszahlungen einbehalten, falls ein ganzes Jahr abzu rechnen wäre; bei nur zwei Monaten max. ca. 50€.. Du könntest also jetzt von den 500€ Kaution ca. 450€ herausverlangen, der Rest verbleibt bis zur BK-Abrechnung 01.01.-28.02.2015..

  • Hallo Berny, danke für deinen Beitrag.

    Zuerst wird nichts kaputt gemacht, bis jetzt hat der Vermieter nicht darüber geredet.

    Was mich immer ärgert ist, die Verwaltung sagt doch Amanfang 2015 dass die Kosten für 2014 schon erstellt wurden, 2015 erst am Anfang 2016. Jedoch vor einer Wocher sagte die Verwaltung dass die noch verarbeitet wird. Ich habe Gefühl dass ich betrügt werde.

    Und die Hausverwaltung hat nie über Teil-Rückzahlung erwähnt und sagt immer, dass wegen Abrechnung meiner Nachzahlung die Kaution nicht zurückgegeben werden kann, muss Geduld haben.

  • Was mich immer ärgert ist, die Verwaltung sagt doch Amanfang 2015 dass die Kosten für 2014 schon erstellt wurden, 2015 erst am Anfang 2016. Jedoch vor einer Wocher sagte die Verwaltung dass die noch verarbeitet wird. Ich habe Gefühl dass ich betrügt werde.
    Und die Hausverwaltung hat nie über Teil-Rückzahlung erwähnt und sagt immer, dass wegen Abrechnung meiner Nachzahlung die Kaution nicht zurückgegeben werden kann, muss Geduld haben.


    "Muss Geduld haben" - solange, bis Du keine Lust oder Energie mehr hast UND die Angelgenheit verjährt (nach dem 31.12.2019) ist.
    Ich empfehle, einen Fachanwalt zu konsultieren, der der Verwaltung deutlich macht, wie der Hase läuft.
    Wichtig: Ist die Verwaltung auch Dein Vermieter? Denn Dein Vertragspartner IST grundsätzlich Dein Vermieter.

  • Hallo Berny,

    Verwaltung hat für den Vermieter den Vertrag unterschrieben. Aber die Miete, Nebenkosten und Kaution gebe ich an den Vermieter.

    Ich habe schon alle Materialien versammelt(Email, Vertrag, SMS) und dem Vermieter auch der Verwaltung letztes Mal gewarnt, dass ich am 4.4 eine Anklagung beginnen werde. Ich bin zu geärgert und werde nicht mehr warten. Es ist so hässlich.

  • Verwaltung hat für den Vermieter den Vertrag unterschrieben. Aber die Miete, Nebenkosten und Kaution gebe ich an den Vermieter.


    Dann ist Dein Vertragspartner/Ansprechpartner Dein im Mietvertrag genannter Vermieter.

  • Hallo Berny,

    ich möchte fragen, ob ich Mieterverein (DMB) suchen soll oder direkt einen Rechtanwalt? DMB ist billiger als Rechtanwalt oder?

    Und ist es möglich, wenn ich die Anklagung gewinnen habe, lasse ich den Vermieter für mich die Kosten wegen Rechtanwalts bezahlen? Darüber hinaus möchte ich auch Kompensation bekommen da ich wegen dieser Kaution viel Zeit für Studium verschwendet habe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Han (23. März 2016 um 10:19)

  • Hallo Han,

    Mieterverein (DMB) kann ich nicht empfehlen. Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt für Miet- und Immobilienrecht zu konsultieren. Über Mietervereine möchte ich mich nicht äussern.

  • Dank dir Berny,

    ich kriegte meine Kaution zurück, ohne Anklagung. Mein Vermieter gibt mir die resten zurück, nachdem ich gesagt habe dass ich ihn anklagen muss. Der Prozess ist zwar schwerig aber doch einfacher als eine Anklagung. Du hast meine Zeit und Energie gespart.

    Es ist wirklich nicht einfach für einen alleinen jungen Student im Ausland zu leben.

  • Hallo Han,

    zusätzlich noch etwas deutsche Staatsbürgerkunde:
    Anklagen tut der Staatsanwalt einen Bürger, der einer Straftat verdächtigt wird: Ankläger => Angeklagter.
    Verklagen tut ein Bürger einen anderen, wenn es sich um Schadenersatz oder ähnliches dreht: Kläger => Beklagter.

    Schön, dass es geklappt hat.;)

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