Hallo, BHShuber,
der Hinweis in der Klammer war nur eine Randbemerkung von mir.
Viel wichtiger finde ich den Inhalt (!) dieser Textpassage.
Nach meinem Verständnis habe ich nämlich dann doch recht:
Da der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, darf er eine Bonitätsprüfung vornehmen.
Um letztendlich festzustellen, wer von uns beiden richtig liegt, muss man wohl doch schlussendlich einen Fachmann fragen. Aber das kann der Fragesteller ja selber machen;)