Rechte des Vermieters vor und bei Abschluss des Mietvertrags

  • Hallo,

    nochmal kurz zusammengefasst:

    Bei keiner der geforderten Unterlagen existiert ein Verbot für einen potentiellen Vermieter diese anzufordern.

    Ob der Mieter die Unterlagen zur Verfügung stellt bleibt ihm natürlich überlassen. Dem Vermieter bleibt dann natürlich auch die Entscheidung überlassen, ob er an einen Interessent vermietet, der die geforderten (und in meinen Augen auch nicht unüblichen) Unterlagen nicht aufliefert.

    Einzig kritisch ist es, falls der Vermieter tatsächlich eine Bürgschaft und eine Kaution fordert - Das geht nicht.

    KommFort: Grundsätzlich solltest Du mal über Deine Ausdrucksweise nachdenken. Nur weil Dir manche Antworten in einem öffentlichen Forum nicht gefallen in eine derart grenzwertige Ausdrucksweise zu verfallen ist schon mehr als außergewöhnlich.

    Grüße,

    Doc_S.


  • In diesem Sinne,
    Lesen täte Einigen von euch mal gut

    Mhh, na, nun alles rausgelassen? Dann möchte ich an meine Frage erinnern, die da lautet:
    "Worauf willst du hinaus".
    Ein Verbot dich was zu fragen, gibt es nicht. Ebenso bist du nicht verpflichtet zu antworten, du darft teilweise sogar lügen.
    Zur rechtlichen Seite mit der Übersicherung wurde hier schon das entscheidende gesagt.
    Kann es sein das du wegen den Wahlen am Wochenende was zu kompensieren hast? Ansonsten begreife ich deine Hinweise auf die AFD nicht so ganz?


  • Ich jedenfalls will eine Wohnung anmieten. Deshalb muss ich mich aber nicht allen Regeln und Forderungen potenzieller Vermieter unterwerfen. Denn wie schon richtig festgestellt wurde, erlaubt es der Gesetzgeber nicht. Was es da noch zu diskutieren gibt, ist mir rätselhaft. Es ist einfach nicht legal. Punkt. Also hat der Vermieter gar nicht erst gefragte Unterlagen anzufordern!


    Ahah, da kommen wir der Sache auf den Grund. Was du erlebst ist die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, vereinfacht ausgedrückt.
    Davon abgesehen, wenn ich mal zwischen den Zeilen lesen darf, hat dir hier eigentlich keiner was anderes gesagt, als das was du hier blumig vorträgst, bzw. du sagst erst das es verboten sei, umd dann aufzuzählen was dann doch nicht verboten ist. Das wird aber nichts an der Situation ändern, von daher erübrigt sich das gejammer darüber.
    Siehst du es ist halt so, bei wenigstens auf dem Papier "unsicheren" Kandidaten wie dir, muß die sonstige Geschicht einfach stimmen, und nicht zuletzt auch das Bauchgefühl und die persönliche Symphatie.
    Was letzteres angeht, bist du erst mal subjektiv, nicht gerade dabei zu punkten;).

  • Hallo Guenni,


    Hallo BHShuber,

    sehr interessanter Post. Hast Du zu Deiner folgenden Aussage auch irgendein Urteil, das Deine Ansicht bestaetigt?

    Ich kann diesem Punkt naemlich nicht wirklich folgen. Nach dieser Argumentation waere es naemlich auch unzulaessig, wenn sich eine Bank in einem Kreditantrag, ein Mobilfunkprovider im Telefonvertrag, ein Moebelhaus zur 0% Finanzierung, etc. die Zustimmung zur Einholung einer Schufa-Auskunft geben laesst.

    cu
    Guenni


    .... dieser obige Passus gilt daher ja eben nicht für diesen Fall (Datenerhebung zur Anbahnung eines Mietverhältnisses).

    Sondern:
    Als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung kommt also § 28 BDSG in Betracht - nach deren Studium wir wieder bei meinem erwähnten "berechtigten Interesse des Vermieters" wären. Selbstverständlich -wie auch schon erwähnt-, dürfen diese Infos nicht bereits bei der allerersten Besichtigung verlangt werden.


    Und noch ein Wort an KommFort:

    Sie sind an Unhöflichkeit nicht zu überbieten und dass, obwohl Sie selbst posten, man möge Beleidigungen unterlassen.

    Ihr Zitat: "Und die Nutzer hier haben ein Recht darauf, hilfreiche Antworten zu bekommen." ist hoffentlich auch nicht ernst gemeint. Ein Recht auf hilfreiche Antwort haben Sie bei einem Anwalt. Hier im Forum versuchen nur alle, Hilfesuchenden ein paar nette Tipps zu geben - nach bestem Wissen und Gewissen.

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Du, an dich würde ich auch nicht vermieten.
    .
    .
    .


    Bla bla. Du hast mich tief in's Herz getroffen. Ich bin übrigens seit 46 Jahren Mieter hier, seit 15 Jahren noch zusätzlich Vermieter eines geerbten MFH.
    Neid muss man sich erkaufen, Mitleid gibt's umsonst...:p

  • Hallo BHShuber,

    sehr interessanter Post. Hast Du zu Deiner folgenden Aussage auch irgendein Urteil, das Deine Ansicht bestaetigt?


    Ich kann diesem Punkt naemlich nicht wirklich folgen. Nach dieser Argumentation waere es naemlich auch unzulaessig, wenn sich eine Bank in einem Kreditantrag, ein Mobilfunkprovider im Telefonvertrag, ein Moebelhaus zur 0% Finanzierung, etc. die Zustimmung zur Einholung einer Schufa-Auskunft geben laesst.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    meine Ansicht zu dem Thema ist sekundär denn ich werde die Gesetzestexte nicht ändern.

    Und was und welchen nicht mietrechtlich relevandten Themen du nicht folgen kannst ist für mich nicht von Belang, denn das was du da schreibst ist ein Vergleich von Äpfel und Birnen.

    Gruß
    BHShuber

  • "Ihr Zitat: "Und die Nutzer hier haben ein Recht darauf, hilfreiche Antworten zu bekommen." ist hoffentlich auch nicht ernst gemeint. Ein Recht auf hilfreiche Antwort haben Sie bei einem Anwalt. Hier im Forum versuchen nur alle, Hilfesuchenden ein paar nette Tipps zu geben - nach bestem Wissen und Gewissen."

    Ahja, deswegen schreiben Einige hier auch so dumme Kommentare, mit denen sie die besonders hinreichenden Antworten geben, dass jede Frage erlaubt sei. Klar.

    Noch dümmer geht's ja kaum.

    Es ist selbstverständlich nicht erlaubt, alles zu fragen. BHSuber hat doch schon völlig richtig dazu geschrieben, dass dies und das nicht geht. Mit Begründung. Offenbar passt euch das nicht. Mir geht es nicht darum, dass hier etwas geschrieben wurde, was mir nicht gefällt. Es geht mir mehr darum, dass hier verhältnismäßig gesehen viel Schwachsinn geschrieben wurde, der hier nicht hingehört. Und es ist mir auch völlig egal, ob du ein alter Mann bist, der ein Haus vermietet oder ob du in deinem Garten einen Apfelbaum stehen hast. Der Punkt ist der, dass du hier einfach engstirnig dummes Zeug schreibst. Es ist einfach vollkommen idiotisch, zu behaupten, ein Vermieter dürfe alles fragen und verlangen und es sei nur Sache des potenziellen Mieters, darauf zu antworten oder eben nicht zu antworten. So einfach ist das nicht.

    Es gibt Gesetze, wie das Bundesdatenschutzgesetz. Wer also eine nicht-öffentliche Stelle ist, aber trotzdem spezifische Daten abfragt, dann verstößt er gegen das Gesetz. Ganz einfach. Was gibt es daran nicht zu verstehen?

    Das ist genau so wie mit dem Bewerbungsgespräch. Wenn eine Frau, die ein Bewerbungsgespräch führt, gefragt wird, ob sie schwanger ist oder vor hat, in nächster Zeit ein Kind zu bekommen, dann ist dies ganz einfach nur eine unzulässige Frage. Da geht es nicht darum, ob sie darauf antwortet oder nicht. Nein! Die Frage selbst ist bereits nicht erlaubt!

    Diese Fakten zu leugnen, halte ich für ziemlich stupide. Und das hat nichts mit Hilfe zu tun oder mit Tipps geben. Das ist eigentlich schon die pure Provukation. Sonst nichts.

    Und ich verstehe auch nicht, was diese Fragen sollen wie z.B. "Worauf willst du hinaus?" Ja... Worauf will ich wohl hinaus, wenn ich frage, ob dies oder jenes gesetzlich erlaubt ist? Ich will genau das wissen. Ob der Vermieter diese Forderungen, die ich genannt habe, aufstellen darf. Darauf wollte ich hinaus. Ist das so schwer zu kapieren? Langsam könnte man meinen, man schreibt hier mit Menschen, die geistig behindert sind.

    Weil so hohl kann man eigentlich gar nicht sein, dass man auf eine völlig normale und berechtigte Frage hin, die Gegenfrage stellt "Worauf willst du hinaus?", beinahe so als hätte man zuvor ein unheimlich schwieriges Gedicht geschrieben.

    Und meine Ausdrucksweise zu kritisieren setzt all' dieser Idiotie noch die Krone auf. Einige von Euch haben doch selbst angefangen mit einer Ausdrucksweise, die unterste Schublade ist, zu schreiben. Und ausgerechnet von mir erwartet man nun eine andere Ausdrucksweise? Der, der das angemahnt hatte, sollte sich lieber erstmal über seine eigene Ausdrucksweise Gedanken machen. Das ist ja lächerlich. Also, welche Probleme habt ihr noch?

    Nein, schreibt es besser erst gar nicht, sondern geht gleich zu einem Facharzt. Ich bin nur ein Nutzer, der hier berechtigte Fragen gestellt hat, zu denen teilweise auch schon vorher bereits die richtigen Antworten gewusst hat, weil ich mich, im Gegensatz zu den Vorlauten hier, beim Bundesbeauftragten für Datenschutz informiert habe. Das werden Einige von euch hier wahrscheinlich nie tun, weil ihr wohl lieber in eurer kleinkarierten Gedankenwelt und euren Glaubensmuster bleiben wollt' und an eurem Glauben festhaltet, anstatt eure Bildungslücken zu schließen.

    Aber, manche Leute, die so alt sind, glauben offenbar auch, sie müssten nichts mehr dazu lernen und könnten sich auf ihrer Erfahrung ausruhen, wobei Erfahrung wiederrum auch so gut wie nichts wert sein kann!
    Also, das besonders an "Berny" gerichtet, verschont (verschone) mich mit diesen albernen möchte-gern-klugen Sprüchen. Die könnt' ihr zu Hause eurer Frau, wenn ihr eine habt oder anderenfalls eurer Mami erzählen.

    Ich persönlich bin (für mein Alter, wie ich denke) schon um Einiges weiter, als Ihr, die ihr es nötig habt, hier in so einem bedeutungslosem Forum klugscheisserische Sprüche zu klopfen. Ich wohne seit meinem 17. Lebensjahr alleine und übernehme Verantwortung seit dem für alles, was ich tue. Ich informiere mich stets über alles, was mich interessiert und was mit Mietrecht oder anderen Rechtsgebieten zu tun hat. Und wenn ich mal nicht weiter weiß und Probleme habe, dann habe nicht nur gute Freunde, sondern auch Rechtsanwälte, die ich beauftragen kann.

    So, also von daher, lasst' mich mal mit eurem Quatsch in Ruhe und labert in einem anderen Forum alles voll mit euren unheimlich klugen Weisheiten. Mich interessiert es nicht.

    Schönen Abend!

    Gruß
    KommFort

  • Warum hast du dich hier angemeldet? Um etliche Minuten deines Lebens zu opfern, um hier unsäglich lange Romane zu schreiben?

    Um beim Thema Gesetze zu bleiben, die deiner Meinung nach eingehalten werden sollen, verweise ich auf den Paragraphen 185 StGB.

    Oder spielt der hier keine Rolle, weil Du diesen nicht für deine Zwecke nutzen kannst?

    Es ist mir völlig unklar, wie man hier mit zweierlei Maß messen kann.

    Zum Thema: Es gibt massig schwarze Schafe unter den Vermietern. Es lohnt sich hier nicht, sich über jeden aufzuregen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mal zurück zum Thema :
    BHShuber warum haelst du BDSG 4 für anwendbar?. Normalerweise lässt der Vermieter sichbdue Unterlagen zeigen, aber er verarbeitet und speichert sie nicht im Sinne von 2 BDSG.

    Mfg
    Akkarin

  • Das bisschen, was ich da geschrieben habe, nennst du schon "Romane"?

    Wow... also, die Frage, warum ich mich hier angemeldet habe, gebe ich hiermit an dich zurück. Warum hast du dich denn hier angemeldet? Um solch' eine dämliche Frage beispielsweise zu stellen?

    Ob und wie ich mich über was aufrege, lass' mal meine Sorge sein. Dass es massig schwarze Schafe gibt, ist mir auch nichts Neues. Aber ich bin, im Gegensatz zu Anderen, jemand, der sich nichts gefallen lässt von den schwarzen Schafen, sondern sich wehrt. Meinem letzten Vermieter, der sich ebenso nicht so an die Gesetze gehalten hat, habe ich das Leben auch schwer gemacht. Fand' er nicht so lustig, als er eine Vorladung bekommen hat.

    Tja.... So läuft das nunmal. Ich bin nicht irgendein Idiot, dem man irgendetwas erzählen kann.

    Und so ist es auch hier. Da können noch so viele Pappnasen schreiben, was sie alles haben und schreiben, was für ein Spinner ich doch sei... Es interessiert niemanden. Das Einzige, was zählt, ist das, was im Gesetz steht und bei mir auf dem Bankkonto oder auch im Mietvertrag. Was irgendwelche Forentrolle von sich geben, ist nicht relevant.

    Ich interessiere mich nur für hilfreiche und konstruktive Beiträge, die es hier auch im Forum gibt. Aber es gibt eben auch einige Nutzer, die anscheinend Langeweile haben und eben immer wieder so vielsagende Antworten schreiben wie "Ja, der Vermieter darf alles fragen, man muss nur nicht alles beantworten." :D
    Oder "Du bist ein dämlicher Spinner." ... Diese Antwort hat auch super weitergeholfen! Erstklassig!

    Also, dieses zweierlei Maß-Gemesse, damit habe ich wenig zu tun. Dafür sind Andere bereits zuständig, die hier - in deinen Augen wahrscheinlich - keine Romane schreiben.^^

    Gruß
    KommFort

  • "Ihr Zitat: "Und die Nutzer hier haben .......Gruß KommFort


    OH Mann, komm fort mit Deinen Romanen - wer will das Gesülze wohl lesen...:confused:
    Kannst ja mal Egbert kontaktieren, der hat womöglich dieselbe Wellenlänge wie Du.

  • Und ich verstehe auch nicht, was diese Fragen sollen wie z.B. "Worauf willst du hinaus?" Ja... Worauf will ich wohl hinaus, wenn ich frage, ob dies oder jenes gesetzlich erlaubt ist? Ich will genau das wissen. Ob der Vermieter diese Forderungen, die ich genannt habe, aufstellen darf. Darauf wollte ich hinaus. Ist das so schwer zu kapieren? Langsam könnte man meinen, man schreibt hier mit Menschen, die geistig behindert sind.

    Weil so hohl kann man eigentlich gar nicht sein, dass man auf eine völlig normale und berechtigte Frage hin, die Gegenfrage stellt "Worauf willst du hinaus?", beinahe so als hätte man zuvor ein unheimlich schwieriges Gedicht geschrieben.


    Na ja, irgendwie scheints du wirklich Probleme zu haben die über die reine Wohnungssuche weit hinaus gehen. Mein Vorschlag wäre, wende dich an deinen "Datenschutzbeauftragten" ob der dir nicht eine Wohnung vermietet.:rolleyes:
    Ansonsten hat hier niemand behauptet das der Vermieter alles fragen darf, bzw. das du alles beantworten mußt, beides hat halt nur keine Konsequenzen. Hier wurde lediglich darauf hingewiesen das du über deinen finanziellen hintergrund schon wahrheitsgemäß antworten solltest.
    Alles andere scheint mehr deiner Phantasie zu entspringen? Ich meine ernsthaft, hast du schon mal von einem Vermieter gehört, der eine Strafe bekommen hätte, weil er jemanden gefragt hat, was er für eine Krankheit hat? Davon abgesehen, selbst wenn, sollte deine Frage sein, wie dir das bei deiner Wohnungssuche hilft?
    Alles andere ist doch nur Kikifax.
    Meine Frage "worauf willst du hinaus" ist für dich eigentlich die einzig relevante, jedenfalls wenn du ernsthaft eine Wohnung suchst und nicht nur Streit.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (17. März 2016 um 08:26)


  • Ob und wie ich mich über was aufrege, lass' mal meine Sorge sein. Dass es massig schwarze Schafe gibt, ist mir auch nichts Neues. Aber ich bin, im Gegensatz zu Anderen, jemand, der sich nichts gefallen lässt von den schwarzen Schafen, sondern sich wehrt. Meinem letzten Vermieter, der sich ebenso nicht so an die Gesetze gehalten hat, habe ich das Leben auch schwer gemacht. Fand' er nicht so lustig, als er eine Vorladung bekommen hat.

    Tja.... So läuft das nunmal. Ich bin nicht irgendein Idiot, dem man irgendetwas erzählen kann.

    Herzlichen Glückwunsch,
    selbstlob, was man für ein toller Hecht ist, finde ich persönlich immer etwa peinlich, zumal in diesem Zusammenhang, aber bitte, jeder wie er mag.
    Davon abgesehen ist der Gang vor Gericht, aus diversen Gründen, für viele Vermieter einfach eine Normalität. Für viele ist das nichts was den Blutdruck wesentlich erhöhen würde.

  • Ich interessiere mich nur für hilfreiche und konstruktive Beiträge, die es hier auch im Forum gibt. Aber es gibt eben auch einige Nutzer, die anscheinend Langeweile haben und eben immer wieder so vielsagende Antworten schreiben wie "Ja, der Vermieter darf alles fragen, man muss nur nicht alles beantworten." :D


    Na ja, das diese Antwort bekommst du, weil Sie in deinem Zusammenhang die einzig relevante ist. Wenn du hier ein juristisches Seminar über Datenschutz usw. erwartest, wird das nichts werden, und es wird dir wahrscheinlich auch keine Wohnung verschaffen.
    Ich habe es bereits geschrieben, das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
    Wichtig für mich wäre in dem Zusammenhang, aber in welchem Gebiet du eine Wohnung suchst, ich meine nur das ich vorgewarnt bin;)

  • "Ihr Zitat:
    Es gibt Gesetze, wie das Bundesdatenschutzgesetz. Wer also eine nicht-öffentliche Stelle ist, aber trotzdem spezifische Daten abfragt, dann verstößt er gegen das Gesetz. Ganz einfach. Was gibt es daran nicht zu verstehen?

    Gruß
    KommFort

    Hallo,

    nicht ganz richtig, denn wie von mir zitiert, ist es oft unvermeidbar Unterlagen vorzulegen, die nicht unbedingt der Rechtsnorm entsprechen, allerdings hat hier der Mieter eben die Wahl in Anführungszeichen, denn zeigt er handzame Unterlagen nicht vor kann es ihm passieren, dass er eben die Wohnung nicht bekommt.

    So, nun Fragen darf der Vermieter ja mal, es obliegt einzig der Entscheidung des Mieters dem Vermieter diese Fragen zu beantworten und unter Umständen Nachweise zu führen.

    Das wäre dann auf freiwilliger Basis, gleichwohl er sich das Recht vorbehalten kann, keine nicht zu fordernde Unterlagen herauszugeben, besteht der Vermieter drauf, läuft der Mieter eben Gefahr die Wohnung nicht zu bekommen, das ist eine freie Willensentscheidung und wenn ein Mieter schlau ist, entgegnet er dem Vermieter entsprechend.

    Merke, oft, sehr oft wissen Vermieter nicht was sie tun und haben ein unverhältnismäßiges Sicherheitsbedürfnis, was ein Mieter nicht akzeptieren muss und dann eben diese Wohnung und dieser Vermieter einfach nicht zueinander passen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §28:

    "§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke:

    (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

    1.
    wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, " (Zitatende)


    Ein Mietverhältnis ist ein Schuldverhältnis. De Vermieter hat daher ein "berechtigtes Interesse". Die Auskunft kann er kurz vor Mietvertragsabschluss abrufen, wenn also im Grund schon fest steht, dass der Mietr die Wohnung bekommt und die Unterschrift unterm Mietvertrag nur noch von dem positven Bescheid der Bonitätsauskunft abhängt.

    Die Bonitätsauskunft darf der Vermieter jedoch keinem Dritten (nicht einmal dem Mieter) weiterleiten.

    Soweit mein (unverbindlicher) Kenntnisstand.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo zusammen,

    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §28:

    "§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke:

    (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

    1.
    wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, " (Zitatende)


    Ein Mietverhältnis ist ein Schuldverhältnis. De Vermieter hat daher ein "berechtigtes Interesse". Die Auskunft kann er kurz vor Mietvertragsabschluss abrufen, wenn also im Grund schon fest steht, dass der Mietr die Wohnung bekommt und die Unterschrift unterm Mietvertrag nur noch von dem positven Bescheid der Bonitätsauskunft abhängt.

    Die Bonitätsauskunft darf der Vermieter jedoch keinem Dritten (nicht einmal dem Mieter) weiterleiten.

    Soweit mein (unverbindlicher) Kenntnisstand.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo,

    eben nicht, du verwechselst da grundlegendes miteinander untereinander, bitte lies das hier mal genau durch:

    https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-we…mieter-stellen/

    Das sollte nun doch Klarheit schaffen, denke ich.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    Ausschnitt aus Ihrem Link:

    "Der Vermieter bzw. der Makler ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine nicht-öffentliche Stelle und unterliegt damit den Regelungen des BDSG. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.

    Da der Mietinteressent meistens aber nur die Wahl zwischen der Einwilligung und dem Verzicht auf die Wohnung hat, kann die Einwilligung des Mietinteressenten nicht als freiwillig angesehen werden. Gemäß § 4 a BDSG ist es aber erforderlich, dass die Einwilligung auf einer freien Willensentscheidung beruht.

    Als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung kommt also § 28 BDSG in Betracht. Danach darf der Mieter nur solche Daten erheben, welche für den Geschäftszweck erforderlich sind." (Zitatende)

    (Ich gehe bei dem Wort "Mieter" von einem Tippfehler aus. Es soll wahrscheinlich "Vermieter" heißen.)

    So, ich bin jetzt raus aus diesem Tread...

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Hallo BHShuber,

    Ausschnitt aus Ihrem Link:


    (Ich gehe bei dem Wort "Mieter" von einem Tippfehler aus. Es soll wahrscheinlich "Vermieter" heißen.)

    So, ich bin jetzt raus aus diesem Tread...

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo,

    ja genau, es sollte dort Vermieter stehen nicht Mieter.

    Gruß
    BHShuber

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