Hallo,
nochmal kurz zusammengefasst:
Bei keiner der geforderten Unterlagen existiert ein Verbot für einen potentiellen Vermieter diese anzufordern.
Ob der Mieter die Unterlagen zur Verfügung stellt bleibt ihm natürlich überlassen. Dem Vermieter bleibt dann natürlich auch die Entscheidung überlassen, ob er an einen Interessent vermietet, der die geforderten (und in meinen Augen auch nicht unüblichen) Unterlagen nicht aufliefert.
Einzig kritisch ist es, falls der Vermieter tatsächlich eine Bürgschaft und eine Kaution fordert - Das geht nicht.
KommFort: Grundsätzlich solltest Du mal über Deine Ausdrucksweise nachdenken. Nur weil Dir manche Antworten in einem öffentlichen Forum nicht gefallen in eine derart grenzwertige Ausdrucksweise zu verfallen ist schon mehr als außergewöhnlich.
Grüße,
Doc_S.