Kündigung meines Mietvertrages rechtswirksam oder nicht?

  • Hallo zusammen,
    bin auch neu im Forum. Hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Sachverhalt:

    Habe am 26.11.2015 bei meiner Wohnungsbaugesellschaft schriftlich einen 30 Jahre alten Mietvertrag gekündigt, bei dem ich noch Hauptmieter zusammen mit meinem damaligen Mann (beide Hauptmieter) war. Wir sind seit 28 Jahren geschieden und haben keinen Kontakt mehr.
    Der Vermieter nahm meine Kündigung entgegen, klärte anschließend telefonisch (in meinem Beisein) mit meinem Ex-Mann, ob dieser einverstanden sei mit meiner Kündigung und ob er die Wohnung weiter als alleiniger Hauptmieter behalten möchte. Dies bejahte dieser, schließlich wohnt er ja seit 30 Jahren dort.
    Der Vermieter kündigte an, mit ihm einen neuen Mietvertrag zu machen und ihm die dafür erforderlichen Unterlagen zuzusenden, die er einzureichen hätte, um einen neuen Mietvertrag mit ihm zu machen.
    Mir kündigte der Vermieter an, dass meine Kündigung erst dann rechtswirksam sei, wenn ein neuer Mietvertrag mit meinem Ex-Mann zustande gekommen sei.
    Diese Information habe ich schriftlich am 3.12. 15 vom Vermieter bekommen, zusammen mit einer Kopie meiner Kündigung. Seitdem habe ich nichts mehr gehört, weder vom Vermieter, noch von meinem Ex-Mann.
    1.Frage:
    Ist meine Kündigung tatsächlich erst rechtskräftig, wenn der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meinem Ex-Mann gemacht hat? Normalerweise (so kenne ich das) wird der Mietvertrag mit dem alten Hauptmieter ohne Probleme weitergeführt.
    Wann bin ich aus der Haftung?
    Ich wohne seit 28 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung! (Meldebescheinigungen), habe bei der gleichen Wohnungsbaugesellschaft seit 12 Jahren eine andere Wohnung.
    Nachweislich zahlt mein Ex-Mann seit 28 Jahren seine Miete von seinem Konto!
    2.Frage:
    Kann ein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) für eine Miete ein vierfaches (!!!) Netto-Einkommen zur Bedingung für einen Mietvertrag machen?
    3.Frage:
    Sollte ich ein halbes Jahr abwarten? (seit meiner Kündigung sind knapp 4 Monate vergangen)

    Vielen Dank für Eurer Interesse und Eure Unterstützung!

    Einmal editiert, zuletzt von Saja57 (15. März 2016 um 18:50)

  • Zitat

    Ist meine Kündigung tatsächlich erst rechtskräftig, wenn der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit meinem Ex-Mann gemacht hat?

    Das oder wenn Dein Ex-Mann die gemeinsame Kündigung unterschriebenen hat.

    Zitat

    Normalerweise (so kenne ich das) wird der Mietvertrag mit dem alten Hauptmieter ohne Probleme weitergeführt.

    Ist ein Irrglaube.

    Zitat

    Wann bin ich aus der Haftung?

    Wenn der gemeinsame Vertrag wirksam beendet ist.

    Zitat

    Ich wohne seit 28 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung! (Meldebescheinigungen), habe bei der gleichen Wohnungsbaugesellschaft seit 12 Jahren eine andere Wohnung.
    Nachweislich zahlt mein Ex-Mann seit 28 Jahren seine Miete von seinem Konto!

    Tut nichts zur Sache.

    Zitat

    Kann ein Vermieter (Wohnungsbaugesellschaft) für eine Miete ein vierfaches (!!!) Netto-Einkommen zur Bedingung für einen Mietvertrag machen?

    Klar kann er das. Er kann auch schlicht sagen "an Sie vermiete ich nicht, fertig"

  • Vielen Dank für deine Antworten, anitari, gibt mir zumindest eine Ahnung von der Komplexität, wenn auch wenig tröstlich.
    Könnte es helfen, wenn mein Ex meine Kündigung unterschreibt?

  • Könnte es helfen, wenn mein Ex meine Kündigung unterschreibt?

    Nur wenn er auch namentlich in der Kündigung genannt ist.

    Heißt als Absender müssen beide Namen im Kündigungsschreiben stehen.

    Im Klartext, Ihr beide müßtet gemeinsam komplett neu kündigen, da Deine Teilkündigung von November 2015 unwirksam ist.

    Nächstmöglicher Termin zu dem aktuell gekündigt werden kann ist der 30. Juni.

    Außer im Vertrag ist für den Mieter eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart.

  • Was sagt denn dein Vermieter zum § 1568a BGB?

    Eine Kündigung ist gar nicht notwendig, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt Eurer Ehe geschlossen wurde. Dein Ex-Mann führt hier das Mietverhältnis allein fort.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!