Hallo,
ich bin neu im Forum und habe eine Frage zu einem Anhang meines Mietvertrages. Wir sind in die Wohnung im Mai 2015 eingezogen und wussten, dass es Bauarbeiten geben wird.
Dazu haben wir eine Anlage unterschrieben, in der es um einen Ausschluss von Mietminderungen geht.
[INDENT]Frau A und Herr B sind im Zusammenhang mit Ihrem Interesse an der Anmietung der Wohnung X im Objekt X darüber informiert worden, dass noch umfangreiche Bauarbeiten am und im Haus stattfinden werden. Dazu zählen Ausbau des Dachgeschosses, Neugestaltung des Hofes, des Treppenhauses und der Keller sowie Anbau eines Aufzugs im Vorderhaus. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis mindestens 03/2016 dauern. In diesem Zusammenhang wird es zu Beeinträchtigungen unter anderem auf Grund von Schmutz und Lärm kommen.
In voller Kenntnis der Bauarbeiten und der vorgenannten Beeinträchtigungen wünschen Frau A und Herr B den Abschluss eines Mietvertrages mit Beginn 01.05.2015 und verzichten hiermit unwiderruflich auf eventuelle Minderungen ihrer Mietzahlungsverpflichtungen.[/INDENT]
Nun habe ich wegen eines fehlenden Haustürschlosses mit der Rechtsberatung meines Mietervereins gesprochen, und die hat mir dann gesagt, dass diese Anlage ggf. komplett ungültig sei, da "mindestens 03/2016" kein klarer Zeitraum ist.
Was sagt ihr dazu?
Viele Grüße und vielen Dank für eure Hilfe!