Hallo!
Ich habe dreieinhalb Jahre in einer Wohnung gewohnt welche ich renoviert übergeben bekommen habe.
Laut Mietvertrag ist der Mieter verspflichtet nach vier Jahren zu renovieren und kleinere Schönheitskorrekturen auch während dieser Periode durchzuführen.
Vor Auszug habe ich ein Schreiben mit der Aufforderung die Wohnung renoviert zurückzugeben bekommen.
Ich habe die Wohnung jedoch nicht renoviert (da laut Vertrag erst nach vier Jahren nötig) und im Übergabeprotokoll ist nur vermerkt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Schönheitsmängel sind keine aufgelistet.
Wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus?
Die Wohnung war in sehr gutem Zustand ohne Flecken an den Wänden etc. und nicht verlebt (denke mal da dies genausowenig wie eventuelle Schönheitsmängel nicht dokumentiert ist spielt dies keine Rolle).
Darf der Vermieter mir Geld von meiner Kaution abziehen?
Vielen Dank für die Hilfe!