Kannst du nicht einfach einen eigenen Thread aufmachen und uns da die ganze Geschichte mit dem Verwalter, der IR und dir als Mieter erzählen`?
Vermieter (Studentenwerk) kassiert doppelt
-
theinnkeeper -
10. März 2016 um 19:31 -
Erledigt
-
-
-
Wieder einer, welcher sich eine Antwort nicht verkneifen kann.
-
Hallo Akkarin,
weil Du mich so nett gefragt hast, möchte ich Dich nicht enttäuschen.
Hier noch einmal meine Antwort auf die Frage von Slayerone:
Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“Zum besseren verstehen hier noch die passende Formel:
Minuend minus Subtrahend = Differenz
D.h. die IR verschwindet sozusagen. Jetzt musst Du nur noch ein wenig logisch denken.
Tipp: Eine IR ins Töpfchen und eine IR ins Kröpfchen.
Außerdem kann die IR in der Jahresabrechnung überhaupt nicht abgerechnet werden, weil sie ja noch vorhanden ist.
Sie wird für größere Reparaturen angespart. Deswegen Rücklage. Alles klar ?
Gruß Egbert -
Hallo Egbert,
das habe ich verstanden. Was ich nicht verstehe, du schreibst du bist Mieter und hast einen Verwalter angezeigt, weil er die IR doppelt abgerechnet hat.
Frage 1: Bei wem hast du den Verwalter angezeigt?
Frage 2: Weswegen hast du Ihn angezeigt?
Frage 3: Was hast du als Mieter damit zu tun?
Frage 4: Was versprichst du dir als Mieter davon?Gruß
Akkarin -
zu1. Polizei (Wo sonst ?)
zu2. Betrug § 263
zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
zu4. dumme Frage !Gruß Egbert
-
zu2. Betrug § 263
Siehe auch § 164 StGB
-
zu1. Polizei (Wo sonst ?)
zu2. Betrug § 263
zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
zu4. dumme Frage !Gruß Egbert
Hallo Egbert,
dann habe ich meine Frage unter 4 wahrscheinlich nicht präzise genug gestellt.
Der Verwalter ist nicht dein Vertragspartner, sondern dass ist dein Vermieter.
Wie betrügt nun der Verwalter dich?
Ob der Verwalter die IR in der Jahresabrechnung gegenüber den Eigentümern richtig oder falsch bucht, betrifft nur das Vertragsverhältnis der Eigentümer zum Verwalter.
Du bekommst von deinem Vertragspartner keine Hausgeldabrechnung sondern eine Betriebskostenabrechnung (vermutlich)
Die IR darf weder 1- fach noch doppelt in der BKA enthalten sein.
Streng genommen könnte dein VM dich versuchen zu betrügen, aber der Verwalter?Erklär mir doch bitte mal, wie genau das geht?
Gruß
Akkarin
-
Hallo Akkarin,
was willst Du immer nur mit Deinem Vertragsverhältnis ?
Ich habe eine Straftat (Betrug) angezeigt. Das kann jeder Bürger und sollte es auch tun.
Mit der IR betrügt der Verwalter den Vermieter. Der Betrug an den Mietern ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du trotz meiner Erklärung den Betrug noch nicht erkannt hast, dann tut es mir leid.
Mach Dir aber nichts daraus, die Vermieter haben das bis Heute auch noch nicht geschnallt.
Viel Spaß beim knobeln. Aber Mathematikkenntnisse solltest Du schon besitzen.
Gruß Egbert -
Das war wieder mal der typische Berny. Begreift nichts und muss überall sein Senf dazu geben.
Gruß Egbert -
Ich habe es geahnt, dass es bei diesem Egbert noch einiges zum Lachen gibt. Und tatsächlich hat er soviel "Munition" geliefert, dass es für die nächsten Wochen reicht.
§ 263 StGB setzt voraus, dass duch den Betrug der Betrüger sich bereichert, richtig? Die Instandhaltungsrücklage einer WEG ist praktisch das Sparschwein, in dem man für den Fall der Fälle anspart. Dieses Geld bekommt nicht der Verwalter für seine gute Leistung, sondern das bleibt auf einem getrennten Konto und gehört der kompletten WEG. Wo also ist hier betrogen worden? Ich sehe hier einzig und allein den § 164 StGB im Spiel. Und wenn es ihn gäbe auch den Paragraphen wegen Dummheit hoch³.
-
Hallo Akkarin,
was willst Du immer nur mit Deinem Vertragsverhältnis ?
Ich habe eine Straftat (Betrug) angezeigt. Das kann jeder Bürger und sollte es auch tun.
Mit der IR betrügt der Verwalter den Vermieter. Der Betrug an den Mietern ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du trotz meiner Erklärung den Betrug noch nicht erkannt hast, dann tut es mir leid.
Mach Dir aber nichts daraus, die Vermieter haben das bis Heute auch noch nicht geschnallt.
Viel Spaß beim knobeln. Aber Mathematikkenntnisse solltest Du schon besitzen.
Gruß EgbertHallo Egbert,
weil du immer schreibst, er betrügt auch euch als Mieter.
Na dann erklär doch mal. Fiktive WEG 3 Wohnungen -Heizung separat.
Hausgeld 100€ p.m.
Davon Zuführung zur 10€ IR und 80€ BK umlegbar auf Mieter.
Kostenanteil pro Eigentümer 95 €Normal wäre eine Jahresabrechnung an die Eigentümer
gefordert/ gezahlt 12x 90 € = 1080
Kostenanteil 12X 95= 1140€
Nachzahlung für den Eigentümer 60€
Ende JahresarechnungAnlage Entwicklung IR
gefordert/ gezahlt 12x 10 120 differenz 0VM macht nun die BKA für die Mieter
gefordert/ gezahlt 12x 75 € = 900
Kostenanteil 12X 80= 960€
Nachzahlung für den Mieter 60€
Ende BKA.So und nun erklär mir doch mal den Betrug bei euch im Haus und insbesondere den an den Mietern.
-
Das war wieder mal der typische Berny. Begreift nichts und muss überall sein Senf dazu geben.
Nur um Dich zu erfreuen.:p -
Hallo Akkarin,
Du hast doch die Lösung selbst geliefert.
Anlage Entwicklung IR
gefordert/ gezahlt 12x 10 120 differenz 0
Die IR ist "verschwunden". (10 € in der Forderung (Vorauszahlung) und 10 € in der Abrechnung)
Gruß Egbert
Ps.:Der Mieter kann mit der IR nicht betrogen werden, denn der hat mit der IR nichts zu tun.
Aber das habe ich Dir schon 3 mal erklärt.
Willst Du nicht begreifen oder kannst Du wirklich nicht ? -
Hallo Mainschwimmer, hallo Berny,
kann es sein, dass für Euch die §§ 19 - 21 StGB zur Anwendung kommen ?
Aber ich lache nicht über Euch, Ihr tut mir nur leid.
Gruß Egbert -
Hallo Egbert,
solangsam komm ich dahinter, was du meinst mit "doppelt abbuchen"
Wie müsste die Abrechnung für obiges Beispiel denn deiner Meinung nach aussehen, dass es korrekt wäre?.
Okay, und wie wird der Mieter dann betrogen?
Gruß Akkarin
-
Hallo Egbert,
Okay, und wie wird der Mieter dann betrogen?
Er hat doch geschreipt: "Ps.er Mieter kann mit der IR nicht betrogen werden, denn der hat mit der IR nichts zu tun."
So what...? -
Hallo Akkarin,
wenn in der Abrechnung, dann nur in der Vorauszahlung.
Der Betrug am Mieter ist eine andere "Baustelle", hat mit der IR nichts zu tun.
Gruß Egbert -
zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
Gruß EgbertWIE betrügt er euch?
-
Hallo Mainschwimmer, hallo Berny,
kann es sein, dass für Euch die §§ 19 - 21 StGB zur Anwendung kommen ?Aber ich lache nicht über Euch, Ihr tut mir nur leid.
Gruß Egbert
Man sollte nicht von sich selbst auf andere schliessen.Wer zuletzt lacht, ...:p
-
@ Egbert: Kennst du den Wirtschaftsplan eurer WEG, da steht drin, wo die 10€ hin sind.
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!