Kaution einbehalten wegen angeblich ausstehender Betriebskosten

  • Hallo zusammen! Ich hoffe es kann mir jemand raten! Folgendes ist passiert:
    Nach nur 14 Monaten Mietzeit bin ich am 29.2.2016 ausgezogen. Nun hat der Vermieter die Kaution einbehalten mit dem Hinweis ,ich müsse noch die Wintergartenreinigung für 2016 bezahlen. Diese würde im April 2016 durchgeführt . Alle anderen Nebenkosten bis 2/2016 sind beglichen. Auch die Reinigung von 2015. Im Mietvertrag steht nur, dass der Mieter die Betriebskosten für die Reinigung übernehmen muss,aber es steht nicht drin,wann und in welchem Rhythmus sie erfolgen muss.
    Muss ich wirklich für die Reinigung bezahlen,obwohl ich dort,wenn sie durchgeführt wird, gar nicht mehr wohne?

    Vielen Dank
    Anka

  • Hallo zusammen! Ich hoffe es kann mir jemand raten! Folgendes ist passiert:
    Nach nur 14 Monaten Mietzeit bin ich am 29.2.2016 ausgezogen. Nun hat der Vermieter die Kaution einbehalten mit dem Hinweis ,ich müsse noch die Wintergartenreinigung für 2016 bezahlen. Diese würde im April 2016 durchgeführt . Alle anderen Nebenkosten bis 2/2016 sind beglichen. Auch die Reinigung von 2015. Im Mietvertrag steht nur, dass der Mieter die Betriebskosten für die Reinigung übernehmen muss,aber es steht nicht drin,wann und in welchem Rhythmus sie erfolgen muss.
    Muss ich wirklich für die Reinigung bezahlen,obwohl ich dort,wenn sie durchgeführt wird, gar nicht mehr wohne?

    Vielen Dank
    Anka

    Hallo,

    den Vermieter auffordern die Kaution herauszugeben, wenn das nicht fruchtet entweder selber oder mittels Anwalt, Mieterschutzbund auf Herausgabe der Kaution klagen, fertig.

    Gruß
    BHShuber

  • Ok,daran gedacht habe ich auch schon. Nur was ist mit den Kosten ,die entstehen? Ich finde er darf damit nicht durchkommen aber er hat meine Kaution und sitzt am längeren Hebel. Eine Klage kostet,leider

  • Ok,daran gedacht habe ich auch schon. Nur was ist mit den Kosten ,die entstehen? Ich finde er darf damit nicht durchkommen aber er hat meine Kaution und sitzt am längeren Hebel. Eine Klage kostet,leider

    Auf die Kaution verzichten kostet auch?!

    Und wenn er damit nicht durchkommen soll musst du entweder klagen oder MoskauInkasso schicken, beides kostet!

    Gruß
    BHShuber

  • Moskauinkasso,schön wäre es! Ich habe übrigens gehört,dass ich eh sechs Monate warten muss,bevor ich reagieren kann,weil der Vermieter das Recht hat die Kaution so lange zu behalten,kann das sein?

  • Moskauinkasso,schön wäre es! Ich habe übrigens gehört,dass ich eh sechs Monate warten muss,bevor ich reagieren kann,weil der Vermieter das Recht hat die Kaution so lange zu behalten,kann das sein?

    Hallo,

    wenn der Vermieter es rechtlich Einwandfrei begründen kann, ja, da aber wie du schreibst alle Abrechnungen bereits erledigt sind, die Wohnung ordnungsgemäß ohne Beanstandung zurückgegeben ist, wage ich die These, dass die Begründung des Vermieters für den Einbehalt der vollen Kaution nicht wirksam ist.

    Also, klagen oder Inkasso von Moskau.

    Gruß
    BHSHuber

  • Ok,danke erstmal! Dann muss ich mal überlegen ,wie ich vorgehen kann,habe noch nie mit jemandem vor Gericht gestritten und wollte es eigentlich auch nie��

    Hallo,

    manchmal geht das eben nicht anders, vielleicht kommt ihr ja noch überein.

    Gruß
    BHShuber

  • Die 6 Monate solltest Du auf jeden Fall noch abwarten, dann kannst Du weitere Maßnahmen einleiten.
    Ich würde hier den Vermieter nochmals und nachweislich auffordern die Kaution auszuzahlen und hier ggfs. schon mal einen Mahnbescheid androhen

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Nach nur 14 Monaten Mietzeit bin ich am 29.2.2016 ausgezogen. Nun hat der Vermieter die Kaution einbehalten mit dem Hinweis ,ich müsse noch die Wintergartenreinigung für 2016 bezahlen. Diese würde im April 2016 durchgeführt .


    Einen Betriebskostenabrechnungszeitraum von 14 Monaten gibt es nicht.
    Die Abrechnung 2016 kann noch garnicht erstellt werden; erst zum Jahresende.
    Die Kosten für die Wintergartenreinigung 2016 brauchen Sie nur für den Mietzeitraum zahlen, nicht etwa alles.

  • Hallo und danke für die Antwort! Ich muss vielleicht noch erwähnen,dass schon alle Kosten beglichen sind,weil ich Wasser und Strom direkt an den Anbieter gezahlt habe. Das einzige ,was noch offen währe für 2016 ! ist die Reinigung des Wintergartens im April 2016. Andere Betriebskosten gibt es laut Mietvertrag nicht.

  • Anka:

    "Nach nur 14 Monaten Mietzeit bin ich am 29.2.2016 ausgezogen."
    - OK. Weisst Du (evtl. von anderen Mietern), wie in dieser Immobilie der übliche Betriebskostenabrechnungszeitraum war/ist?

    "Nun hat der Vermieter die Kaution einbehalten mit dem Hinweis ,ich müsse noch die Wintergartenreinigung für 2016 bezahlen. Diese würde im April 2016 durchgeführt"
    - Dann unterstelle ich mal, dass der BK-Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Also würdeste davon nur 2/12 zu zahlen haben.
    Der VM kann die zu verzinsende Kaution bis 31.08.2016 zurückbehalten, anschl. nur noch den etwas aufgerundeten Betrag für die Wintergartenreinigung. Ich würde also bis zum 01.09.2016 noch warten.

  • Also mein Abrechnungszeitraum war vom 1.1.2015-31.12.2015 und dann vom 1.1. 2016-29.2. dann endete das Mietverhältnis . Das Übergabeprotokoll gibt keine Mängel und offenen Rechnungen an. Nur den Hinweis ,dass ich die Reinigung zu zahlen hätte und darum die Kaution einbehalten würde.Ich habe es unter Vorbehalt unterschrieben,mit dem Hinweis ,dass ich damit nicht einverstanden bin.

  • Hallo nochmal !
    Es hat sich nochmal eine Frage aufgetan. Ich habe heute erfahren,dass meine ehemalige Wohnung ,nach nur 8 Tagen, schon weiter vermietet wurde. Der Vermieter hat Monteurszimmer daraus gemacht. Ändert sich dadurch etwas an der Frist für die Rückzahlung meiner Kaution? Wie gesagt es geht nur um die Reinigung des Wintergartens ( siehe Bericht von gestern,Seite eins) alle anderen Kosten sind beglichen.

    Danke für eure Antworten
    Anka

  • leider nein. die 6 monate wirst du warten müssen. Danach kannst du die Rückzahlung verlangen bis auf 150% von dem, was man vernünftigerweise an abrechnngsergebnis für die 2 Monate erwarten darf.

  • Also mein Abrechnungszeitraum war vom 1.1.2015-31.12.2015 und dann vom 1.1. 2016-29.2. dann endete das Mietverhältnis . Das Übergabeprotokoll gibt keine Mängel und offenen Rechnungen an. Nur den Hinweis ,dass ich die Reinigung zu zahlen hätte und darum die Kaution einbehalten würde.Ich habe es unter Vorbehalt unterschrieben,mit dem Hinweis ,dass ich damit nicht einverstanden bin.

    Abrechnungszeitraum und Nutzungszeitraum sind verschiedene Dinge.
    Der neue Abrechnungszeitraum beginnt demnach am 1.1.16 und endet am 31.12.16.
    Ihr Nutzungszeitraum war am 1.1. - 29.2.2016.
    Es kann also, wie ich schon erwähnte, eine Abrechnung erst zum Jahresende 2016 erstellt werden.
    Mithin würden für die 2 Monate dann noch die übrigen Betriebskosten fehlen. Ich würde das meinen Vermietern 3 mal danken.

  • Da gibt es nichts zu danken,ich habe eine Pauschalmiete gezahlt also wurde mir auch nichts geschenkt. Darin waren die "üblichen" Betriebskosten enthalten. Nur die Reinigung des Wintergartens war extra aufgeführt . Ich habe für die Wohnung 600 € Kaution bezahlt und davon soll jetzt die Reinigung bezahlt werden. Die erst nach meinem Auszug stattfindet. Strom und Wasser habe ich direkt beim Anbieter zahlen müssen,und das war reichlich,weil die Wohnung mit Strom geheizt wurde.

  • [QUOTE=Kolinum;75989
    Es kann also, wie ich schon erwähnte, eine Abrechnung erst zum Jahresende 2016 erstellt werden.
    Mithin würden für die 2 Monate dann noch die übrigen Betriebskosten fehlen. Ich würde das meinen Vermietern 3 mal danken.[/QUOTE]

    Richtig bedanken tust du dich, wenn der Vermieter sich bis Ende 2017 Zeit lässt. Solange hat er nämlich Zeit.

  • Vielen Dank für die zynische Antwort,sie hilft enorm weiter. Und nein,ich werde mich auch dann nicht bedanken. Bin zwar kein Großverdiener aber Gott sei dank in der Lage ,das auszusitzen. Ich habe lediglich um Rat gefragt,und das freundlich!!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!