Hallo zusammen! Ich hoffe es kann mir jemand raten! Folgendes ist passiert:
Nach nur 14 Monaten Mietzeit bin ich am 29.2.2016 ausgezogen. Nun hat der Vermieter die Kaution einbehalten mit dem Hinweis ,ich müsse noch die Wintergartenreinigung für 2016 bezahlen. Diese würde im April 2016 durchgeführt . Alle anderen Nebenkosten bis 2/2016 sind beglichen. Auch die Reinigung von 2015. Im Mietvertrag steht nur, dass der Mieter die Betriebskosten für die Reinigung übernehmen muss,aber es steht nicht drin,wann und in welchem Rhythmus sie erfolgen muss.
Muss ich wirklich für die Reinigung bezahlen,obwohl ich dort,wenn sie durchgeführt wird, gar nicht mehr wohne?
Vielen Dank
Anka