Untermieterin fordert volle Kaution ein trotz defektem Drucker

  • Liebe Mitleser,

    leider muss ich Sie um Rat bei folgender Angelegenheit bitten: zwecks Auslandsstudium habe ich mein Zimmer für ein halbes Jahr untervermietet. Im Untermietvertrag wird mein Zimmer angegeben, außerdem werden sämtliche Möbel aufgelistet und meine elektronischen Gegenstände (Anlage, Drucker, Lampen, ...) unter dem Sammelbegriff "diverse Elektrogeräte" zusammengefasst. Bei der abschließenden Schlüsselübergabe fielen mir zunächst keine Mängel auf, weshalb ich im Protokoll angegeben habe, dass die Kaution OHNE Vorbehalt binnen eines Tages vollständig erstattet würde. Am nächsten Tag fiel mir jedoch auf, dass meine Untermieterin meinen Drucker beschädigt hatte und das betroffene Teil sich als nicht nachbestellbar herausstellte, weshalb ich 30€ der Kaution (200€) einbehalten habe, wobei hinzugefügt werden muss, dass der Neupreis des Druckers 99€ betrug.
    Nun fordert die Untermieterin Ihr Geld schriftlich ein und gibt mir einen Tag ab heute, die fehlenden 30€ zu überweisen. Mir fiel der Umstand mit dem Drucker dummerweise einen Tag zu spät auf, allerdings habe ich sie auch unmittelbar darauf angeschrieben, zugegeben hat sie es natürlich nicht. Ich kann jedoch mittels Fotos und Zeugen, die bei der ersten und letzten Schlüsselübergabe anwesend waren, beweisen, dass der Drucker vorher in Ordnung war.

    Habe ich irgendwie das juristische Recht (moralisch Recht habe ich schließlich...), diese 30€ im Nachhinein doch einbehalten zu können, obwohl ich im Übergabeprotokoll angab, dass das Zimmer in Ordnung war und das Geld ohne Vorbehalt in voller Summe überwiesen wird?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gerne reiche ich sämtliche Unterlagen nach!

    Freundliche Grüße

  • Mittellang: Du kannst nicht beweisen, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war. Seit gestern können deine 5000 besten facebookfreunde deine welcome back party in dem Zimmer mit dir gefeiert haben. Jeder davon könnte es gewesen sein. Warum also die Untermieterin?

  • Mittellang: Du kannst nicht beweisen, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war. Seit gestern können deine 5000 besten facebookfreunde deine welcome back party in dem Zimmer mit dir gefeiert haben. Jeder davon könnte es gewesen sein. Warum also die Untermieterin?


    Ich muss dazu sagen, dass ich in einer WG wohne und meine Mitbewohner bezeugen können, dass niemand mehr den Drucker berührt hat.

  • Ich muss dazu sagen, dass ich in einer WG wohne und meine Mitbewohner bezeugen können, dass niemand mehr den Drucker berührt hat.


    Wenn ich schon WG höre...:mad: Von WG-Problemen "lebt" diees Forum...:mad:

  • Liebe Mitleser,


    Habe ich irgendwie das juristische Recht (moralisch Recht habe ich schließlich...), diese 30€ im Nachhinein doch einbehalten zu können, obwohl ich im Übergabeprotokoll angab, dass das Zimmer in Ordnung war und das Geld ohne Vorbehalt in voller Summe überwiesen wird?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gerne reiche ich sämtliche Unterlagen nach!

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    moralische subjektive Aspekte haben hier nichts zu suchen.

    Gegenfrage, hat der Untermieter das Recht die volle Kaution zu fordern weil der Vermieter ihm die einwandfreie Übergabe der Mietsache bereits bestätigt hat?

    Zudem gehört der Drucker auch wenn mit vermietet, nicht zur Mietsache nach Wohnraumrecht, wie ihr das Privatrechtlich regelt ist ganz alleine dein Bier.

    Gruß
    BHShuber

  • Wenn ich das schon höre: wegen 30 € hier ein Faß aufmachen.
    Vergessen sie den Pippifax!!!!!!!!!!!


    Hallo Kolinum,

    vielleicht haben Sie ja überlesen, dass ich noch Student bin - für mich sind 30€ ne Menge Holz und Sie kennen meine Lebensumstände nicht, dementsprechend herablassend wirkt auch Ihr Kommentar. Hinzukommt, dass ich dieser Dame netterweise eh schon einiges an Kosten erlassen habe, weshalb ich mich da ganz gern schon aus Prinzip gegen wehren möchte.

    Wenn ich schon WG höre...:mad: Von WG-Problemen "lebt" diees Forum...:mad:


    Nur weil das Wort WG fällt, müssen Sie ja nicht gleich so aus der Haut fahren. Das eigentliche Problem, nämlich das Verhältnis zwischen mir und meiner Untermieterin, hat schließlich rein gar nichts mit dem Umstand zu tun, dass ich in einer (ansonsten völlig problemlosen) WG wohne...

    Wenn ich hier manche Antworten lese, frage ich mich, ob ich mich im richtigen Forum registriert habe?

    Hallo,

    moralische subjektive Aspekte haben hier nichts zu suchen.

    Gegenfrage, hat der Untermieter das Recht die volle Kaution zu fordern weil der Vermieter ihm die einwandfreie Übergabe der Mietsache bereits bestätigt hat?

    Zudem gehört der Drucker auch wenn mit vermietet, nicht zur Mietsache nach Wohnraumrecht, wie ihr das Privatrechtlich regelt ist ganz alleine dein Bier.

    Gruß
    BHShuber


    Vielen Dank für die adäquate Antwort :)! Ja, dummerweise habe ich im Übergabeprotokoll alles als einwandfrei eingetragen, der Druckerdefekt wurde von ihr nicht vorher angezeigt (eine herausgebrochene Klappe, ohne die das Papier nicht mehr eingefahren werden kann und die von ihr neben dem Drucker platziert wurde) und ist mir erst am folgenden tag aufgefallen.
    Schriftlich habe ich eigentlich nichts in der Hand, mir bleiben nur meine Zeugen, dass sie es definitiv kaputt gemacht hat.

    Hach ich ärger mich ja einfach nur über ihr grundlegend parasitäres Verhalten, womit sie auf Grund meiner Dummheit auch noch mit durchkommt, deshalb habe ich hier auf positiven Rat gehofft :(.

  • Hach ich ärger mich ja einfach nur über ihr grundlegend parasitäres Verhalten, womit sie auf Grund meiner Dummheit auch noch mit durchkommt, deshalb habe ich hier auf positiven Rat gehofft :(.


    Ist der Drucker beweisbarer Bestand des Mietvertrag? Dann Mietrecht.
    Ansonsten: Privatrecht.
    Hast Du "ohne Mängel" quittiert ODER "ohne erkennbare Mängel"?

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