Liebe Mitleser,
leider muss ich Sie um Rat bei folgender Angelegenheit bitten: zwecks Auslandsstudium habe ich mein Zimmer für ein halbes Jahr untervermietet. Im Untermietvertrag wird mein Zimmer angegeben, außerdem werden sämtliche Möbel aufgelistet und meine elektronischen Gegenstände (Anlage, Drucker, Lampen, ...) unter dem Sammelbegriff "diverse Elektrogeräte" zusammengefasst. Bei der abschließenden Schlüsselübergabe fielen mir zunächst keine Mängel auf, weshalb ich im Protokoll angegeben habe, dass die Kaution OHNE Vorbehalt binnen eines Tages vollständig erstattet würde. Am nächsten Tag fiel mir jedoch auf, dass meine Untermieterin meinen Drucker beschädigt hatte und das betroffene Teil sich als nicht nachbestellbar herausstellte, weshalb ich 30€ der Kaution (200€) einbehalten habe, wobei hinzugefügt werden muss, dass der Neupreis des Druckers 99€ betrug.
Nun fordert die Untermieterin Ihr Geld schriftlich ein und gibt mir einen Tag ab heute, die fehlenden 30€ zu überweisen. Mir fiel der Umstand mit dem Drucker dummerweise einen Tag zu spät auf, allerdings habe ich sie auch unmittelbar darauf angeschrieben, zugegeben hat sie es natürlich nicht. Ich kann jedoch mittels Fotos und Zeugen, die bei der ersten und letzten Schlüsselübergabe anwesend waren, beweisen, dass der Drucker vorher in Ordnung war.
Habe ich irgendwie das juristische Recht (moralisch Recht habe ich schließlich...), diese 30€ im Nachhinein doch einbehalten zu können, obwohl ich im Übergabeprotokoll angab, dass das Zimmer in Ordnung war und das Geld ohne Vorbehalt in voller Summe überwiesen wird?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gerne reiche ich sämtliche Unterlagen nach!
Freundliche Grüße