Hallo liebe Leser
Mein Vermieter hat drei Vergleichswohnungen angegeben, um eine Mieterhöhung durchzusetzen(sind vergleichbar), aber bei einer Wohnung hat er den Mietpreis mit 13 Euro zu viel angeben, konnte ich mit Mietvertrag des Mieters vergleichen. Frage ist ist sein Verlangen somit unwirksam?. Vielen Dank für Eure Antworten.
Vergleichswohnung
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Nib -
6. Dezember 2010 um 14:48 -
Erledigt
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Hallo liebe Leser
Mein Vermieter hat drei Vergleichswohnungen angegeben, um eine Mieterhöhung durchzusetzen(sind vergleichbar), aber bei einer Wohnung hat er den Mietpreis mit 13 Euro zu viel angeben, konnte ich mit Mietvertrag des Mieters vergleichen. Frage ist ist sein Verlangen somit unwirksam?. Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
ich denke: nicht. -
Zitat
...konnte ich mit Mietvertrag des Mieters vergleichen
Wie das? Übrigens: Die Vergleichswohnungen dürfen sich nicht im gleichen Haus befinden (es sei denn ihr habt eine Eigentumswohnung gemietet und die Wohnung gehört einem anderen Eigentümer)
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Den Mietvertrag hat mir der jetzige Mieter gezeigt. Ist das wirklich so das der Vermieter zwar seine eigenen Wohnungen angeben kann, diese sich aber nicht im gleichen Haus befinden dürfen. Unsere Wohnung ist keine Eigentumswohnung. Vielen dank im Voraus.
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Huch - äh, wie heißt es so schön, man lernt nie aus. Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass sich die Wohnungen nicht im selben Haus befinden dürfen, wenn diese dem gleichen Eigentümer gehören.
Hier ein recht interessanter Link, dem dem auch das Thema Vergleichswohnungen behandelt wird.
[url=http://www.wohnung.net/mietrecht/topi…erichtshof.html]Mieterhöhung gem. Bundesgerichtshof[/url]
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