Mülltonnen Standort Bestimmung

  • Hallo
    Darf ein Mieter selber bestimmen wo die Mülltonnen stehen sollen oder legt der Vermieter den Standort fest?

    Der Mieter will die Mülltonnen neben der Haustüre und muss diese zum Entleeren eine Außentreppe nach oben bringen.
    Diese Treppe soll nun aber saniert werden und da es schon früher Beschädigungen der Treppe durch Mülltonnen gab möchte ich als Vermieter dies untersagen.

    Der neue Standort ist oberhalb der Außentreppe also rund 20m von der Haustüre entfernt und liegt dierekt am Weg zu seinem Auto.

    Muss ich als Vermieter dulden, dass die neu sanierte Treppe nun erneut durch Mülltonnen beschädigt werden könnte?


  • Darf ein Mieter selber bestimmen wo die Mülltonnen stehen sollen oder legt der Vermieter den Standort fest?

    Nein, den Standort bestimmt der Vermieter. Schließlich ist das Gelände um das Haus nicht das des Mieters.
    Die Hausordnung sollte das beinhalten.

  • Hallo WAY_KOW,

    "Darf ein Mieter selber bestimmen wo die Mülltonnen stehen sollen"
    - Nein.

    "Der neue Standort ist oberhalb der Außentreppe also rund 20m von der Haustüre entfernt und liegt dierekt am Weg zu seinem Auto."
    - Ich kenne den Lageplan zwar nicht, aber wenn der Mieter wird das doch wohl schaffen...?

  • Gibt es ein Gesetz aus dem dies hervorgeht?


    Jawohl, das "DerVermieterBestimmtWoAufSeinemGrundstückDieMülltonnenAbgestelltWerdenGesetz". (Knöchelverzeichnis 17).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. März 2016 um 23:08)

  • Mülltonnen neben der Haustür - lecker

    Das war eine der ersten Änderungen die ich vorgenommen habe als ich Eigentümer war. Da standen die Mülltonnen gleich am Grundstückseingang neben dem Hoftor. Im Sommer ein ganz besonderer "Willkommensgruß".:mad:

    Ein Gesetz das regelt wo Mülltonnen zu stehen haben gibt es natürlich nicht.

    Aber es gibt das Hausrecht.

    Das hat der Mieter hinter seiner Wohnungstür. Da kann er seinen Mülleimer hin stellen wo er will. Und wenn es im Wohnzimmer gleich neben dem Sofa ist.

    Vor der Wohnungstür hat der Vermieter das Hausrecht. Da bestimmt er wo die Mülltonnen zu stehen haben, selbst wenn es direkt im Treppenhaus neben der Wohnungstür ist. Den Gag würde ich mir machen:p

  • Jawohl, das "DerVermieterBestimmtWoAufSeinemGrundstückDieMülltonnenAbgestelltWerdenGesetz". (Knöchelverzeichnis 17).

    Hallo,

    jaaaaa ich stimme sofort dafür, dass dieses Gesetz endlich in Kraft tritt, hahahahhaaaaaaa

    Gruß
    BHShuber

  • ich hab es so formuliert:

    Stellplatz der Mülltonnen
    Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach nach dem Gesetz als zumutbar.
    Der Transport der Mülltonnen über die Außentreppe wird untersagt, da es hierdurch bereits in der Vergangenheit zu Schäden an der Treppe kam.
    Zuwiderhandlung kann nach §543 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

  • Zitat

    Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach nach dem Gesetz als zumutbar.

    Als Mieter würde ich Dich spaßenshalber mal fragen, auf welches Gesetz Du dich berufst. Da kommst Du dann ordentlich ins Schleudern.

    Zitat

    Zuwiderhandlung kann nach §543 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

    So macht man sich als Vermieter beliebt...
    Warum mit Kanonen auf Spatzen schießen?

    Warum kann man sich zunächst nicht einfach "für Ihr Verständnis und weitere Veranlassung bedanken"?

    Ansonsten: Wo steht im § 543 (2) geschrieben, dass eine fristlose Kündigung bei Missachtung eines Müllstandortes möglich ist? Damit würdest Du im E-Fall niemals durchkommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ich hab es so formuliert:

    Zuwiderhandlung kann nach §543 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

    Hallo,

    entweder außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung, ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Leipziger an.

    Zudem was machst du für einen Aufstand, die ersten zwei Sätze hätten vollends ausgereicht. "Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach nach dem Gesetz als zumutbar."

    Gruß
    BHShuber

  • ich hab es so formuliert:

    Stellplatz der Mülltonnen
    Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach nach dem Gesetz als zumutbar.
    Der Transport der Mülltonnen über die Außentreppe wird untersagt, da es hierdurch bereits in der Vergangenheit zu Schäden an der Treppe kam.
    Zuwiderhandlung kann nach §543 Absatz 2 BGB zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

    Ehrlich gesagt damit wirst Du bei den Mietern nur für Heiterkeit sorgen.

  • Ich habe es mir angewöhnt dem Mieter gegnüber zunächst zu erklären wieso und weshalb und wenn die Einsicht fehlt auf schriftlichem Wege deutlich zu machen dass es Ernst ist.
    Die Kuscheltour hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, außerdem droht der Mieter bereits mit dem Mieterschutzbund.

    Absatz 2 besagt:
    der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

    Wenn der Mieter die Sorgfalt - hier die Unterlassung des Transportes der Mülltonne über die Treppe - nicht einhält, ist dies Grund einer fristlosen Kündigung.


  • Die Kuscheltour hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, außerdem droht der Mieter bereits mit dem Mieterschutzbund.

    Ja, der Mieterschuzverein wird sich weg solchem Unsinn sehr wahrscheinlich auch sehr bedanken. Lasse ihn einfach da hinrennen. Erst mal kostet ihn auch das Geld, wir er feststellen, und zweitens können die ihm das ja dann erklären.

  • Ja, der Mieterschuzverein wird sich weg solchem Unsinn sehr wahrscheinlich auch sehr bedanken. Lasse ihn einfach da hinrennen. Erst mal kostet ihn auch das Geld, wir er feststellen, und zweitens können die ihm das ja dann erklären.


    Am besten noch einen Ortstermin mit Chuck Norris und RTL2.

  • Zitat

    der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder

    Ich habe den wichtigen Aspekt mal fett markiert. Oder anders: Der Müllstandort ist weder Teil der Mietsache (also Wohnung), noch wird dieser (davon gehe ich aus) im Mietvertrag benannt.
    Die Sorgfaltspflicht der Wohnung wird hierdurch ja nicht verletzt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Kündigung ist nur bei Vertragsverstößen möglich. Ist der Platz nicht vertraglich benannt ist, kann auch kein Verstoß vorliegen.

    Zitat

    Die Kuscheltour hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, außerdem droht der Mieter bereits mit dem Mieterschutzbund.

    Soll er doch machen. Die Erfahrung zeigt, dass ein freundliches Gespräch meist zu einem angenehmen Verhältnis zu den Mietern führt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Mülltonne ist nicht vertragsbestandtei, die gefährdete Treppe aber sehr wohl, zumal der Mieter der einzige Nutzer dieser Treppe ist.

    Aber ich denke Ihr habt recht, man kann es erstmal etwas mäßiger formulieren.

    Wenn der Mieter sich weigert kann man immer noch eine Abmahnung hinterher bringen.

    Neuer Text:

    Stellplatz der Mülltonnen
    Ihre Mülltonnen dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz unter dem großen Flieder platziert werden. Dieser Standort ist nur wenige Meter vom Weg zu Ihrem Fahrzeug entfernt und gilt demnach als zumutbar.
    Der Transport der Mülltonnen über die Außentreppe wird untersagt, da es hierdurch bereits in der Vergangenheit zu Schäden an der Treppe kam.

    2 Mal editiert, zuletzt von WAY_KOW (3. März 2016 um 13:30)

  • Eine Einligerwohnung mit separtem Zugang

    In einem Einfamilienhaus? Du bewohnst das Haus selbst?

    Warum kündigst Du dem Störenfried dann nicht einfach das Mietverhältnis nach § 573a BGB?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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