Anpassung Mietzins nach Bausanierung, Einbau Brennwertheizung, Solaranlage

  • Hallo zusammen,

    gestern erreichte mich die "Anpassung Mietzins nach Bausanierung, Einbau Brennwertheizung, Solaranlage". Da ja jeder Fall unikat ist, habe ich einen neuen Forumseintrag gewählt.

    Pauschal wurden die in 2013/14 getätigten Maßnahmen zusammengefasst und mir die Summe 43.600€ genannt (11%=4.769€ = +400€ im Monat).

    Nun habe ich schon einiges gelesen (wie eben auch, dass mir im Vorfeld keine entsprechende Erhöhung genannt wurde oder aber auch eine Aufschlüsselung - auch mit Abzügen Instandsetzung/Fördermittel - beinhaltet sein muss) habe aber auch noch Fragen, was beeinhaltet sein darf/kann:

    1. die >15 Jahre alte Ölheizung wurde gegen einen Gasbrenner mit Solaranlage getauscht - ist das komplett anrechenbar?

    2. Die Bausanierung betraf das Dach. Dieses war zuvor ungedämmt und teils kam Regen herein (alte Bedachung dürfte aus den Ende 60ern gewesen sein)
    Ist das komplett anrechenbar?

    3. aus einem normalen Satteldach wurde eines mit einer Gaube gestaltet - das war mit das zeitaufwändigste & materialintensivste - ist das komplett anrechenbar?

    Wegen der Fördermittel gab es auch Besuch vom KfW? und mir wurde vom Vermieter mitgeteilt, dass es unterschiedliche Anträge zur Förderung gab, hier werde ich nachhaken.

    Das war es erst einmal als Starter. Freue mich auf die Antworten und auch gerne weitere Fragen, die sich stellen sollten / ich stellen sollte.

    Danke & Viele Grüße,
    Volker

  • Hallo,

    bei der Umlage von Modernisierungskosten muss immer ein Instandhaltungsanteil herausgerechnet werden. Dieser lässt sich aber nur anhand der Rechnungen ermitteln.
    Hinsichtlich des Daches dürfte hier nur die tatsächliche Dämmung umgelegt werden.

    Zitat

    Wegen der Fördermittel gab es auch Besuch vom KfW? und mir wurde vom Vermieter mitgeteilt, dass es unterschiedliche Anträge zur Förderung gab, hier werde ich nachhaken.

    Zinsersparnisse durch öffentliche Fördermittel muss der Vermieter an den Mieter weitergeben.

    Grundsätzlich sind solche Fälle immer recht spezifisch und lassen sich aus der Ferne nur schwer einschätzen. Ich denke, dass der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung der Abrechnung nicht falsch sein kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundsätzlich sind solche Fälle immer recht spezifisch und lassen sich aus der Ferne nur schwer einschätzen. Ich denke, dass der Weg zu einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung der Abrechnung nicht falsch sein kann.


    Denke auch, da wird man nicht drum rum kommen. Lass dir das vom Vermieter möglichst aufschlüsseln, was da abgerechnet wurde. Abwohl mir die Summe gefühlt jetzt erst mal nicht unlogisch vorkommt, aber das hängt natürlich stark von der Immobilie ab.

  • Schliesse mich meinen beiden Vorpostern an. Der Fachanwalt wird auch evtl. einen Bausachverständigen hinzuziehen. Erkundige Dich VORHER über die Kosten!

  • Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

    werde mal meine Rechtsschutzversicherung ansprechen.

    In Summe
    1. die >15 Jahre alte Ölheizung wurde gegen einen Gasbrenner mit Solaranlage getauscht
    ist das komplett anrechenbar?

    Da bin ich noch nicht viel schlauer - der alte Ölbrenner hätte beizeiten eh getauscht werden müssen. Die Ergänzung des neuen Gasbrenners mit einer Solaranlage nebst Speicher erfolgte.

    2. Die Bausanierung betraf das Dach. Dieses war zuvor ungedämmt und teils kam Regen herein (alte Bedachung dürfte aus den Ende 60ern gewesen sein)
    Ist das komplett anrechenbar?

    Hier also nur die Kosten für die Dämmung.

    3. aus einem normalen Satteldach wurde eines mit einer Gaube gestaltet - das war mit das zeitaufwändigste & materialintensivste - ist das komplett anrechenbar?
    Dieses sollte also herausfallen. Ergänzend noch: Auf die Gaube wurde die Solaranlage angebracht, hätte auch auf dem Satteldach stattfinden können

    Zu den Fördermitteln gilt es eben auch diese herauszurechnen.

    Danke & Viele Grüße,
    Volker

  • Na das ist durchaus eine komplexe Fragestellung die ich nicht so einfach wie du beantworten würde.
    Beispiel Fassadendämmung:
    Wird das Haus gedämmt, und die Dämmung dann armiert verspachtelt und gestrichen usw. ist die Frage was kann man abrechnen? Nur die Dämmung und das anbringen, oder gehört dazu nicht auch das spachteln und streichen usw.?
    Ganz sattelfest bin ich da auch nicht, aber ich denke es kann grundsätzlich das abgerechnet werden was nötig ist um eine Dämmmung fachgerecht herzustellen. Was da Dachziegel usw. angeht denke ich aber auch das das sicher rausfällt, wenn es denn mit drin ist.
    Was die Sache mit der KFW angeht, muß man mal darüber nachdenken. Soweit mir bekannt kann es da aber nur um Zinsen gehen, bzw. wenn überhaupt die differrenz zu den normalzinsen. Wird sehr wahrscheinlich also nicht die Welt sein.
    Wie gesagt das ist wohl echt vom Einzelfall abhängig.

    4 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (2. März 2016 um 14:59)

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