Pflichten des Vermieters

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage: wo genau sind die Pflichten des Vermieters "fixiert"?

    Im §535 Abs. 1 BGB steht: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

    Das ist recht allgemein formuliert...

    Meine Pflicht als Mieter, ist es ja, den Vermieter unverzüglich über jegliche Mängel zu informieren.
    Aber wo steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Handwerker zu holen?
    Es wird immer gesagt, dass der Vermieter den Handwerker holen muss, aber wo genau ist das vorgeschrieben?
    Was wenn sich der Vermieter weigert, den Handwerker zu holen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


  • Meine Pflicht als Mieter, ist es ja, den Vermieter unverzüglich über jegliche Mängel zu informieren.
    Aber wo steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Handwerker zu holen?

    Das steht nirgendwo geschrieben; ebenso wenig in welcher Stellung Sie pinkeln zu belieben.
    Entschuldigen Sie meine sarkastische Ausdrucksweise. Aber etwas mehr Grips beim Verfassen solcher Anfragen wären wünschenswert

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Ausdrucksweise Ihnen etwas "lapidar" vorkommt. Ich wollte Ihnen das "drum herum" ersparen und gleich auf den Punkt kommen.
    Meine Frage ist: ich habe einen Mangel festgestellt, diesen dem Vermieter gemeldet. Doch der Vermieter weigert sich, um den Mangel zu kümmern. Meine Pflicht als Mieter habe ich erfüllt. Wie bereits zitiert, lese ich aus dem §535 heraus, dass es die Pflicht des Vermieters ist, Reparaturaktivitäten einzuleiten...
    Oder verstehe ich da etwas falsch?


  • Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Ausdrucksweise Ihnen etwas "lapidar" vorkommt. Ich wollte Ihnen das "drum herum" ersparen und gleich auf den Punkt kommen.


    Da tun Sie gut.

    Zitat

    Meine Pflicht als Mieter habe ich erfüllt. Wie bereits zitiert, lese ich aus dem §535 heraus, dass es die Pflicht des Vermieters ist, Reparaturaktivitäten einzuleiten...


    Im Prinzip richtig. Maßgebend ist natürlich der Umfang der Reparaturen. Berücksichtigt werden muß auch die Reparaturklausel in manchen Mietverträgen.

  • Ich halte es für falsch, dass Mietrecht auf den 535 BGB zu beschränken. Schon der Blick auf den Folgeparagraphen gibt hier Antwort. Wenn das nicht reicht, verweise ich auf ca. 1000 BGH-Urteile oder den Rest des BGB (in deinem Fall könnte neben dem Paragraphen 536 BGB sich der 637 interessant sein).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dankeschön.

    Wenn ich den §637 richtig verstehe, dann heißt es: weigert sich der Vermieter den Mangel zu beseitigen, so kann der Mieter die Beseitigung / Reparatur vornehmen und die Kosten dem Vermieter geltend machen?

  • Dankeschön.

    Wenn ich den §637 richtig verstehe, dann heißt es: weigert sich der Vermieter den Mangel zu beseitigen, so kann der Mieter die Beseitigung / Reparatur vornehmen und die Kosten dem Vermieter geltend machen?


    Dazu müsste/sollte aber mindestens feststehen das es sich auch um einen Mangel handelt, den der Vermieter zu vertreten hat, und das das überhaupt ein Mangel im Mietrechtlichen Sinne ist.

  • Dazu müsste/sollte aber mindestens feststehen das es sich auch um einen Mangel handelt, den der Vermieter zu vertreten hat, und das das überhaupt ein Mangel im Mietrechtlichen Sinne ist.

    Hallo,

    das würde ich aber schon auch meinen, zuallererst sollte feststehen, dass es sich um einen Mangel handelt, den der Vermieter verpflichtet ist zu beheben.

    Wäre der Fragestellende so gütig uns das vorab mitzuteilen, wäre die Frage bereits beantwortet und zwar ohne igendwelche Paragraphen zu zitieren!

    Gruß

    BHShuber

  • Aber wo steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Handwerker zu holen?
    Es wird immer gesagt, dass der Vermieter den Handwerker holen muss, aber wo genau ist das vorgeschrieben?


    Sowas steht nirgendwo geschrieben. Fakt ist, dass der VM dafür sorgen muss, dass Mängel beseitigt werden. Wie er das macht, ist unerheblich.
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