Beiträge von dilaton

    Dankeschön.

    Wenn ich den §637 richtig verstehe, dann heißt es: weigert sich der Vermieter den Mangel zu beseitigen, so kann der Mieter die Beseitigung / Reparatur vornehmen und die Kosten dem Vermieter geltend machen?

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Ausdrucksweise Ihnen etwas "lapidar" vorkommt. Ich wollte Ihnen das "drum herum" ersparen und gleich auf den Punkt kommen.
    Meine Frage ist: ich habe einen Mangel festgestellt, diesen dem Vermieter gemeldet. Doch der Vermieter weigert sich, um den Mangel zu kümmern. Meine Pflicht als Mieter habe ich erfüllt. Wie bereits zitiert, lese ich aus dem §535 heraus, dass es die Pflicht des Vermieters ist, Reparaturaktivitäten einzuleiten...
    Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage: wo genau sind die Pflichten des Vermieters "fixiert"?

    Im §535 Abs. 1 BGB steht: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen."

    Das ist recht allgemein formuliert...

    Meine Pflicht als Mieter, ist es ja, den Vermieter unverzüglich über jegliche Mängel zu informieren.
    Aber wo steht, dass der Vermieter verpflichtet ist, den Handwerker zu holen?
    Es wird immer gesagt, dass der Vermieter den Handwerker holen muss, aber wo genau ist das vorgeschrieben?
    Was wenn sich der Vermieter weigert, den Handwerker zu holen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

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