Pflichten Gemeinschaftsräume bei Untermietvertrag

  • Hallo,
    ich wohne zur Untermiete und werde in ein paar Wochen mein Zimmer kündigen. Mich interessiert, wie es mit Säubern und Schönheitsreparaturen von Gemeinschaftsräumen aussieht. Welche Pflichten habe ich da bzw. was kann der Vermieter (also in meinem Fall der Hauptmieter des Hauses) von mir verlangen?

    Im Mietvertrag steht unter "Mietsache":
    "Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume *mein Zimmer* als Unterwohnung. Folgende Räume und Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: *Gemeinschaftsräume*."

    Unter "Allgemeines" steht:
    "Die Räume müssen in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand sowie frei von Ungeziefer erhalten und zurückgegeben werden.
    Die Schönheitsreparaturen übernimmt auf eigene Kosten der Untermieter.
    Reinigt der Mieter nicht, ist Ungeziefer vorhanden, sind Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so hat der Vermieter - dem Gesetz entsprechend - Anspruch auf Schadenersatz."

    Bezieht sich der Absatz von "Allgemeines" auch auf die Gemeinschaftsräume? Kann der Vermieter verlangen, dass ich alle Gemeinschaftsräume putze und renoviere?

    Bin dankbar für kompetente Tipps.
    Danke, Grüße

  • Hallo,

    Gemeinschaftsräume wie das Wort schon sagt und so sicherlich auch genutzt wurden, müssen auch von der nutzenden Gemeinschaft gereinigt und Schönheitsreparaturen ausgeführt werden, diese Pflicht jetzt einem Einzelnen der Gemeinschaft aufzuerlegen, halte ich für nicht durchsetzbar.

    Was der Vermieter von dir Verlangen kann und was er verlangen wird ist hier nicht klärbar, wenn du das zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst noch nicht weist, also geh mal hin und frage wie er sich das so vorstellt.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,
    danke für die schnelle Antwort.
    Was er von mir verlangen wird weiß ich tatsächlich noch nicht. Allerdings zieht jetzt gerade ein anderer Mitbewohner aus und von dem verlangt er beispielsweise die Teppichreinigung eines Gemeinschaftsraumes. Von einem anderen Mitbewohner, der vor circa einem halben Jahr ausgezogen ist, hat er sowas übrigens nicht verlangt.
    Mich interessiert einfach, was für Pflichten ich habe, wenn er bei mir dann auch auf komische Ideen kommt.

    Grüße

  • Hallo,
    danke für die schnelle Antwort.
    Was er von mir verlangen wird weiß ich tatsächlich noch nicht. Allerdings zieht jetzt gerade ein anderer Mitbewohner aus und von dem verlangt er beispielsweise die Teppichreinigung eines Gemeinschaftsraumes. Von einem anderen Mitbewohner, der vor circa einem halben Jahr ausgezogen ist, hat er sowas übrigens nicht verlangt.
    Mich interessiert einfach, was für Pflichten ich habe, wenn er bei mir dann auch auf komische Ideen kommt.

    Grüße

    Hallo,

    dann tu dir selber einen Gefallen und Frage den Vermieter wie er sich das vorstellt.

    Ansonsten sind das ungelegte Eier.

    Gruß

    BHShuber

  • Hi,
    danke für deine Nachricht. Allerdings bringt die mich nicht weiter. Ich wüsste einfach gerne wo die Grenze verläuft. Dazu braucht es doch noch keine konkreten Forderungen.
    Davon abgesehen tue ich mir mit Sicherheit keinen Gefallen, wenn ich bereits jetzt mit dem Vermieter darüber spreche...

    Grüße

  • Hi,
    danke für deine Nachricht. Allerdings bringt die mich nicht weiter. Ich wüsste einfach gerne wo die Grenze verläuft. Dazu braucht es doch noch keine konkreten Forderungen.
    Davon abgesehen tue ich mir mit Sicherheit keinen Gefallen, wenn ich bereits jetzt mit dem Vermieter darüber spreche...

    Grüße

    Hallo,

    ernsthaft, lamentierst du hier rum was da auf dich zukommt, das kann dir hier niemand sagen, auch nicht was Recht und Unrecht ist, wenn wir noch gar nicht wissen wie die Forderungen des Vermieters sich darstellen, verstehst du das`?

    Dann lass es darauf ankommen. Man könnte denken, dass man in unserer sich modern schimpfenden Gesellschaft man schon den Schneid aufbringt, sich in geeingneter Art und Form mit einem Vertragspartner über die Konditionen eines bevorstehenden Auszugs abzugleichen.

    Was erwartest du denn, dass er dich gleich absticht, du wolltest wissen was auf dich zukommt, das kann aber nur dein Vermieter mit dir Klären, alles Andere sind dann die Folgen aus den Forderungen.

    Entschuldige bitte die etwas hart gewählten Worte aber wirklich Sinn macht das nicht was du das schreibst du willst wissen wo Grenzen sind, die hast du hier gerade erreicht.

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (26. Februar 2016 um 19:17)

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