Hallo,
ich wohne zur Untermiete und werde in ein paar Wochen mein Zimmer kündigen. Mich interessiert, wie es mit Säubern und Schönheitsreparaturen von Gemeinschaftsräumen aussieht. Welche Pflichten habe ich da bzw. was kann der Vermieter (also in meinem Fall der Hauptmieter des Hauses) von mir verlangen?
Im Mietvertrag steht unter "Mietsache":
"Vermietet werden die nachfolgend aufgeführten Räume *mein Zimmer* als Unterwohnung. Folgende Räume und Einrichtungen können vom Untermieter mitbenutzt werden: *Gemeinschaftsräume*."
Unter "Allgemeines" steht:
"Die Räume müssen in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand sowie frei von Ungeziefer erhalten und zurückgegeben werden.
Die Schönheitsreparaturen übernimmt auf eigene Kosten der Untermieter.
Reinigt der Mieter nicht, ist Ungeziefer vorhanden, sind Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so hat der Vermieter - dem Gesetz entsprechend - Anspruch auf Schadenersatz."
Bezieht sich der Absatz von "Allgemeines" auch auf die Gemeinschaftsräume? Kann der Vermieter verlangen, dass ich alle Gemeinschaftsräume putze und renoviere?
Bin dankbar für kompetente Tipps.
Danke, Grüße