Hallo,
ich wohne zur Untermiete in einer WG und werde bald ausziehen. Der Vermieter (Hauptmieter) wohnt auch im Haus.
Mein Vertrag ähnelt diesem hier: http://www.tfc-24.de/whg/Mietvertrag.pdf
§4 Punkt 4 ist identisch mit einem Punkt in meinem Vertrag.
Ich frage mich nun, ob mein Vermieter tatsächlich immer werktags zwischen 10 und 18 Uhr in mein Zimmer darf? Darf er das auch wenn ich nicht da bin? Ohne Terminabsprache? Das fände ich ehrlichgesagt nicht so toll.
Hier steht unter "Regelungen im Mietvertrag" dass eine solche Klausel unzulässig ist. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm Verstehe ich das richtig? Muss ich einer Besichtigung also tatsächlich nur nach Absprache zustimmen?
Dankeschön, Grüße