Wohnung im Elternhaus mündlicher Mietvertrag Rechte Mieter

  • Guten Tag allerseits!

    Folgende Situation: ich habe eine 70qm Wohnung im Hause meines Vaters. Ich bin volljährig.Wir haben einen Pauschalbetrag von 150€ für Miete und Nebenkosten ausgemacht welcher seit mehreren Monaten als Dauerauftrag mit dem Betreff "Miete" auf das Konto meines Vaters eingeht. Die Wohnung ist vom Rest des Hauses abgetrennt sprich (eigene Klingel, eigene Wohnungstüre für die nur ich die Schlüssel habe). Nun stelle ich mir die Frage ob ich im Vergleich zu normalen Mietern eingeschränkte Rechte habe? Dürfte mich mein Vater zb einfach vor die Türe setzen von jetzt auf gleich oder mir einfach den Strom abstellen? Oder einfach den Mietpreis drastisch erhöhen? Ausserdem verbietet er, dass mich meine Mutter besuchen darf.Wäre super wenn das jemand hier wüsste! Vertrag wurde nicht schriftlich festgehalten!

    3 Mal editiert, zuletzt von Chris_Li (26. Februar 2016 um 13:34)

  • Zitat

    Nun stelle ich mir die Frage ob ich im Vergleich zu normalen Mietern eingeschränkte Rechte habe?

    Nein. Das hier Vermieter und Mieter zufällig Vater und Tochter sind ist völlig irrelevant.

    Zitat

    Dürfte mich mein Vater zb einfach vor die Türe setzen von jetzt auf gleich

    Nein. Aber aus rechtlich zulässigem Grund kündigen.

    Aber auch ohne wenn das Haus nur die 2 Wohnungen hat und der Vermieter selbst mit darin wohnt. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

    Zitat

    oder mir einfach den Strom abstellen?

    Auch nein.


    Zitat

    Oder einfach den Mietpreis drastisch erhöhen?

    Nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das wären binnen 3 Jahren maximal 20 bzw. 15 %.

    Übrigens für ein Wohnung von 70 m² würden 150 € im Normalfall mal gerade so für die Nebekosten reichten.

    Das beste Vater-Tochter-Verhältnis scheint das ja nicht gerade zu sein.

  • Hallo und danke schon mal für die Antwort. Nein das Verhältnis ist nicht das beste, aber um alles zu erklären müsste ich zu viel schreiben.

    Das war auch nur eine Randbemerkung von mir.

    Du mußt hier natürlich nichts was nicht mit Mietrecht zu tun hat schreiben/erklären.

    Noch ein Nachtrag zu meiner Antwort.

    Die Kündigung des Mietvertrages, auch wenn es "nur" ein mündlicher ist, muß auf jeden Fall in Schriftform erfolgen. Heißt auf Papier und mit Originalunterschrift.

    Im Gegensatz zum Vermieter brauchst Du als Mieter keinen Grund für eine fristgerechte Kündigung angeben.

    Dein Kündigungsfrist, wenn nicht kürzer vereinbart, beträgt 3 Monate zum Monatsende.

  • Ich nehme an er dürfte mir dann auch nicht den Besuch meiner Mutter untersagen ...
    Eine Frage noch, du meintest er kann mir kündigen wenn er die die Wohnung in der ich wohne selber bewohnen will falls nur diese beiden Wohnungen im Haus existieren? Also das Haus hat ca. 350qm Wohnfläche. Die Wohnung die ich habe stand 8 Jahre lang leer. Habe sie selbst gereinigt, gestrichen und die Küche gekauft. Die Wohnung meines Vaters befindet sich im Erdgeschoss, in der gleichen Etage hat mein Bruder eine kleine Wohnung. Ich selber wohne eine Etage darüber und in meiner Etage befindet sich noch ein Büroraum neben meiner Wohnung welcher noch bis Ende des Jahres von Angestellten benutzt wird. Könntest du mir bitte etwas genauer erklären ob ich da ein Problem bekommen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Chris_Li (26. Februar 2016 um 14:38)

  • Zitat

    Ich nehme an er dürfte mir dann auch nicht den Besuch meiner Mutter untersagen ...

    Nein. In Deiner Wohnung hast Du das Hausrecht und darfst wen auch immer als Besuch empfangen.

    Zitat

    Eine Frage noch, du meintest er kann mir kündigen wenn er die die Wohnung in der ich wohne selber bewohnen will falls nur diese beiden Wohnungen im Haus existieren? Also das Haus hat ca. 350qm Wohnfläche. Die Wohnung die ich habe stand 8 Jahre lang leer. Habe sie selbst gereinigt, gestrichen und die Küche gekauft. Die Wohnung meines Vaters befindet sich im Erdgeschoss, in der gleichen Etage hat mein Bruder eine kleine Wohnung.

    Eine Wohnung Du, Eine Dein Vater und eine Dein Bruder. Mach nach Adam Ries 3 Wohnungen.

    Dann kann der Vermieter, auch wenn er selbst mit im Haus wohnt, Dir nicht ohne wichtigen Grund (nach §573a BGB) kündigen.

    Wenn er die Wohnung die Du bewohnst selber bewohnen will müßte er Dir wegen Eigenbedarf kündigen.

    Dann müßte er aber genau nachweisen warum er genau diese Wohnung braucht.

  • Generelle Anmerkung am rande, das Mietrecht ist ziemlich ungeeignet familiäre Probleme zu lösen. Das schafft schon das Familienrecht nicht.


    Beifall!! Hat sich leider noch nicht herumgesprochen.

  • Generelle Anmerkung am rande, das Mietrecht ist ziemlich ungeeignet familiäre Probleme zu lösen. Das schafft schon das Familienrecht nicht.


    Du sagst es. Mietrechtlich jedoch ist die Fragestellerin in einer recht komfortablen Position.

  • Möchte am Rande noch anmerken dass ich männlich bin ;)
    Was wäre eigentlich wenn der Strom ohne triftigen Grund abgestellt werden würde? Müsste man sich dann an die Polizei wenden oder nur über Anwalt? Übrigens danke an alle, eure Antworten sind bislang sehr aufschlussreich.

  • Was wäre eigentlich wenn der Strom ohne triftigen Grund abgestellt werden würde? Müsste man sich dann an die Polizei wenden oder nur über Anwalt?


    Die Polizei ist für die öffentliche Sicherheit zuständig, jedoch nicht für Familienknatsch. Dafür gibt es Scchiedsmänner bzw. notfalls Anwälte, welche sich mit ernthafter Miene innerlich kaputtlachen...:o

  • Guten Abend,

    möchte mich nochmal für eure Antworten bedanken, ich hatte schon eine gewisse Ahnung von der tatsächlichen Sachlage, aber sicher ist sicher! Ich hab jetzt seit heute eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht, jedoch kann ich sie erst in 3 Monaten in Anspruch nehmen. Für den Fall mein Vermieter würde die Schlösser von heute auf morgen tauschen würde ich dann wohl alle Anwaltskosten selber (auch wenn das Recht auf meiner Seite ist) tragen müssen, oder? Müsste ich mir tatsächlich eine andere Wohnung suchen bis vor Gericht ein Urteil gefällt wurde? Auf die Frage ob man in einem Fall des widerrechtlichen Wohnungsentzugs auf die Polizei zurückommen kann war die Antwort etwas weiter oben im Thread -> "nur aus Gründen der Sicherheit"...

  • Hallo,

    ich wäre mir gar nicht so sicher, ob hier wirklich ein Mietverhältnis entstanden ist.

    Der Sohn wohnt beim Vater und zahlt 150 Euro "Inklusivmiete" für 70m² Das ist doch keine Miete (auch wenn du es so nennst). Für mich klingt das eher nach Wohnen im Elternhaus unter Zahlung eines "Kostgeldes".

    Ich muss ehrlich sagen, dass ich wenig Verständnis für dich habe. Dein Vater lässt dich fast umsonst wohnen und du stellst Forderungen, als wärst du ein zahlender Mieter. Gleichzeitig schließt du eine Rechtschutzversicherung ab und wetzt du die Messer, um deine "vollen Rechte" einzufordern.

    Auch wenn ich die Verhältnisse nicht kenne, kann ich mir durchaus vorstellen, dass er Gründe hat, seine Ex-Frau nicht in seinem Haus haben zu wollen.

    Wenn du mit deinem Vater nicht klar kommst, dann such dir eine normale Wohnung. Dann kannst du tun und lassen was du willst. Familienprobleme über die Mietrechts zu lösen, wird kaum funktionieren.

    Gruß
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Hallo H. Hamburg,

    wie gesagt, die Umstände möchte ich nicht erläutern, wenn ich es doch tun würde, könntest du mich ganz sicher besser verstehen. Ich hatte vorher 5 Jahre lang eine Mietwohnung und bin erst seit Weihnachten in der jetzigen Wohnung. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als wäre ich hier der Böse bzw der Undankbare. Letzendlich geht es mir lediglich um eine objektive Betrachtung der Rechtslage. Beziehen sich deine Äußerungen auf gewisse Gesetze? Wenn ja, würdest du sie bitte mit dazu schreiben?


  • Der Sohn wohnt beim Vater und zahlt 150 Euro "Inklusivmiete" für 70m² Das ist doch keine Miete (auch wenn du es so nennst). Für mich klingt das eher nach Wohnen im Elternhaus unter Zahlung eines "Kostgeldes".


    Mal ganz nebenbei, solche mikroskopischen Mietzahlungen dürften wohl mittelfristig das Finanzamt interessieren. Vor allem dann wenn evtl. die Miete vorher wesentlich höher war. Gut möglich das da ein Finanzbeamter bei der nächsten Steuererklärungen mal darüber stolpert. Da darf man dann auch noch Steuern auf eine fiktive Miete nachzahlen die man nie erhalten hat. Das würde wohl auch nicht gerade zur Entspannung beitragen.
    Ich würde mir überlegen ob man das Verhältniss nicht irgendwie mal vom Kopf auf die Füße stellt.

  • Ich denke nicht, dass die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden, wissen tu ich es aber natürlich nicht...
    Da mein Bruder einen schriftlichen Mietvertrag erhalten hat und ich nicht, denke ich dass der Vermieter denkt, hier besteht kein "richtiges"Mietverhältnis. Das wollte ich ja in diesem Forum klären.
    Die Wohnung war nie vermietet und stand vorher 8 Jahre lang leer. Habe sie renoviert und möbiliert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chris_Li (2. März 2016 um 16:09)


  • Da mein Bruder einen schriftlichen Mietvertrag erhalten hat und ich nicht, denke ich dass der Vermieter denkt, hier besteht kein "richtiges"Mietverhältnis. Das wollte ich ja in diesem Forum klären.


    Tja, gute Frage? So eindeutig wie du das darstellst sehe ich das jedenfalls nicht unbedingt. Aber ehrlich gesagt, was soll diese Frage bringen? Willst du ernsthaft mit deinem Vater prozessieren um das zu klären und dann mit ihm noch unter einem Dach wohnen?

  • Hallo H. Hamburg,

    wie gesagt, die Umstände möchte ich nicht erläutern, wenn ich es doch tun würde, könntest du mich ganz sicher besser verstehen. Ich hatte vorher 5 Jahre lang eine Mietwohnung und bin erst seit Weihnachten in der jetzigen Wohnung. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als wäre ich hier der Böse bzw der Undankbare. Letzendlich geht es mir lediglich um eine objektive Betrachtung der Rechtslage. Beziehen sich deine Äußerungen auf gewisse Gesetze? Wenn ja, würdest du sie bitte mit dazu schreiben?

    Da liegt wohl ein Missverständnis vor. Ich bin weder dein Anwalt, noch werde ich von dir bezahlt. Ich habe lediglich meine Meinung gesagt und werde diese nicht mit Gesetzen begründen.

    Es zeigt sich aber deutlich, dass du einer vom Stamme "Nimm" bist. Alles billig oder umsonst haben wollen, aber bitte mit allen Extras. Du darfst für 150 Euro inkl. wohnen und denkst für dich gelten die Regeln des Hausherren nicht.

    Ziehe ruhig vor Gericht. Obwohl es nicht so schlüssig ist, dass der Bruder einen Mietvertrag hat und du nicht. Wie gesagt, für mich klingt, das, als hätte dein Vater dir Unterkunft gegen Kostenbeteiligung gewährt und nicht eine Wohnung für lau vermietet.

    Aber, jeder wie er meint!

    H H

  • Hallo,

    ich wäre mir gar nicht so sicher, ob hier wirklich ein Mietverhältnis entstanden ist.

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Oh das ist einfach. Da chris Li im Besitz der Wohnung ist muss sie ihm überlassen worden sein.

    Da kein Schriftlicher MV besteht, kann es ein mündlicher MV sein oder Leihe.

    Jetzt gibt es Kontoauszüge auf denen Monatlich Miete Steht. Die Gelder wurden jeden Monat von Papa angenommen..
    Klarer Fall von Leihe!

  • H.Hamburg,

    das ist deine Meinung, verstehe. Jedoch helfen mir deine Aussagen auch kein Stück weiter ;)
    Mein Vater hat eine Steuerkanzlei und ist stinkreich, ich hab noch nie einen Cent von ihm gesehen, für garnichts, er hat auch keinen Unterhalt für mich gezahlt als er es eigentlich hätte machen müssen. Das ich seit ein paar Monaten recht günstig lebe, weiß ich selbst. Nur hätte ich extrem eingeschränkte Rechte, würde ich lieber wieder wo anders mehr ausgeben. Deshalb habe ich mich hier erkundigt.


    In meiner Sache gibt es eine Neuigkeit, auf die mir hoffentlich bis heute Abend noch jemand eine Antwort geben kann.
    Heute um 20 Uhr findet ein Gespräch mit dem Vermieter statt. Ich habe erfahren, dass er möchte, dass ich einen neuen Vertrag abschließe, indem steht dass ich in seiner Wohnung wohne und keine eigene Wohnung habe. Ansonsten will er einen auf Eigenbedarf machen. Meine Wohnung hat er in 15 Jahren (seit das Haus gebaut wurde) kein einziges mal selbst bewohnt, sie stand die letzten 8 Jahre komplett leer und war heruntergekommen bis ich sie renoviert habe, vorher waren dort 2 Kinderzimmer und ein Bad für meine kleineren Brüder. Jedoch gibt es von meiner Wohnung aus eine Treppe in die Wohnung meines Vaters, welche aber zugebaut (verkleidet) ist, ändert das denn meine Wohnsituation in diesem Punkt? Ist wohl ein sehr spezieller Fall, aber wäre toll wenn jemandem etwas dazu einfallen würde. Gruß Chris

    2 Mal editiert, zuletzt von Chris_Li (3. März 2016 um 16:37)

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