Beiträge von Chris_Li

    H.Hamburg,

    das ist deine Meinung, verstehe. Jedoch helfen mir deine Aussagen auch kein Stück weiter ;)
    Mein Vater hat eine Steuerkanzlei und ist stinkreich, ich hab noch nie einen Cent von ihm gesehen, für garnichts, er hat auch keinen Unterhalt für mich gezahlt als er es eigentlich hätte machen müssen. Das ich seit ein paar Monaten recht günstig lebe, weiß ich selbst. Nur hätte ich extrem eingeschränkte Rechte, würde ich lieber wieder wo anders mehr ausgeben. Deshalb habe ich mich hier erkundigt.


    In meiner Sache gibt es eine Neuigkeit, auf die mir hoffentlich bis heute Abend noch jemand eine Antwort geben kann.
    Heute um 20 Uhr findet ein Gespräch mit dem Vermieter statt. Ich habe erfahren, dass er möchte, dass ich einen neuen Vertrag abschließe, indem steht dass ich in seiner Wohnung wohne und keine eigene Wohnung habe. Ansonsten will er einen auf Eigenbedarf machen. Meine Wohnung hat er in 15 Jahren (seit das Haus gebaut wurde) kein einziges mal selbst bewohnt, sie stand die letzten 8 Jahre komplett leer und war heruntergekommen bis ich sie renoviert habe, vorher waren dort 2 Kinderzimmer und ein Bad für meine kleineren Brüder. Jedoch gibt es von meiner Wohnung aus eine Treppe in die Wohnung meines Vaters, welche aber zugebaut (verkleidet) ist, ändert das denn meine Wohnsituation in diesem Punkt? Ist wohl ein sehr spezieller Fall, aber wäre toll wenn jemandem etwas dazu einfallen würde. Gruß Chris

    Ich denke nicht, dass die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden, wissen tu ich es aber natürlich nicht...
    Da mein Bruder einen schriftlichen Mietvertrag erhalten hat und ich nicht, denke ich dass der Vermieter denkt, hier besteht kein "richtiges"Mietverhältnis. Das wollte ich ja in diesem Forum klären.
    Die Wohnung war nie vermietet und stand vorher 8 Jahre lang leer. Habe sie renoviert und möbiliert.

    Hallo H. Hamburg,

    wie gesagt, die Umstände möchte ich nicht erläutern, wenn ich es doch tun würde, könntest du mich ganz sicher besser verstehen. Ich hatte vorher 5 Jahre lang eine Mietwohnung und bin erst seit Weihnachten in der jetzigen Wohnung. Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als wäre ich hier der Böse bzw der Undankbare. Letzendlich geht es mir lediglich um eine objektive Betrachtung der Rechtslage. Beziehen sich deine Äußerungen auf gewisse Gesetze? Wenn ja, würdest du sie bitte mit dazu schreiben?

    Guten Abend,

    möchte mich nochmal für eure Antworten bedanken, ich hatte schon eine gewisse Ahnung von der tatsächlichen Sachlage, aber sicher ist sicher! Ich hab jetzt seit heute eine Rechtschutzversicherung für Mietrecht, jedoch kann ich sie erst in 3 Monaten in Anspruch nehmen. Für den Fall mein Vermieter würde die Schlösser von heute auf morgen tauschen würde ich dann wohl alle Anwaltskosten selber (auch wenn das Recht auf meiner Seite ist) tragen müssen, oder? Müsste ich mir tatsächlich eine andere Wohnung suchen bis vor Gericht ein Urteil gefällt wurde? Auf die Frage ob man in einem Fall des widerrechtlichen Wohnungsentzugs auf die Polizei zurückommen kann war die Antwort etwas weiter oben im Thread -> "nur aus Gründen der Sicherheit"...

    Ich nehme an er dürfte mir dann auch nicht den Besuch meiner Mutter untersagen ...
    Eine Frage noch, du meintest er kann mir kündigen wenn er die die Wohnung in der ich wohne selber bewohnen will falls nur diese beiden Wohnungen im Haus existieren? Also das Haus hat ca. 350qm Wohnfläche. Die Wohnung die ich habe stand 8 Jahre lang leer. Habe sie selbst gereinigt, gestrichen und die Küche gekauft. Die Wohnung meines Vaters befindet sich im Erdgeschoss, in der gleichen Etage hat mein Bruder eine kleine Wohnung. Ich selber wohne eine Etage darüber und in meiner Etage befindet sich noch ein Büroraum neben meiner Wohnung welcher noch bis Ende des Jahres von Angestellten benutzt wird. Könntest du mir bitte etwas genauer erklären ob ich da ein Problem bekommen kann?

    Guten Tag allerseits!

    Folgende Situation: ich habe eine 70qm Wohnung im Hause meines Vaters. Ich bin volljährig.Wir haben einen Pauschalbetrag von 150€ für Miete und Nebenkosten ausgemacht welcher seit mehreren Monaten als Dauerauftrag mit dem Betreff "Miete" auf das Konto meines Vaters eingeht. Die Wohnung ist vom Rest des Hauses abgetrennt sprich (eigene Klingel, eigene Wohnungstüre für die nur ich die Schlüssel habe). Nun stelle ich mir die Frage ob ich im Vergleich zu normalen Mietern eingeschränkte Rechte habe? Dürfte mich mein Vater zb einfach vor die Türe setzen von jetzt auf gleich oder mir einfach den Strom abstellen? Oder einfach den Mietpreis drastisch erhöhen? Ausserdem verbietet er, dass mich meine Mutter besuchen darf.Wäre super wenn das jemand hier wüsste! Vertrag wurde nicht schriftlich festgehalten!

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